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Björn Matthias Jotzo

FDP 01.12.2022 Sitzungen 19/22

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Franco! Zwischen dem Sekundenkleber und dem Kartoffelbrei sollten wir doch bei der Ernsthaftigkeit des Gesetzes bleiben. Ich glaube, das würde der Debatte hier im Haus guttun. [Beifall bei der FDP – Vereinzelter Beifall bei der CDU – Vasili Franco (GRÜNE): Das war ernsthaft!] Die Verkürzung des Unterbindungsgewahrsams, das muss man an dieser Stelle betonen, von vier Tagen auf einen Tag ist durch Rot-Grün-Rot im Jahr 2021 erfolgt; es handelt sich also um eine relativ junge Regelung. Wenn man eine solche junge Regelung hat, dann muss man sich auch anschauen: War diese Regelung denn erfolgreich? [Vasili Franco (GRÜNE): Natürlich ist sie erfolgreicher als Wegsperren!] Wenn man sich diese Regelung anschaut, dann spricht einiges für eine solche Verkürzung, denn Präventivgewahrsam ist aus vielen Gründen der Rechtsstaatlichkeit immer problematisch – problematisch vor allem deshalb, weil er eine Prognoseentscheidung voraussetzt. Aber es gibt vier Fallgruppen, mit denen wir dort zu tun haben im Rahmen des § 30. Die erste Fallgruppe betrifft Menschen, die in der Gefahr sind, sich selbst zu verletzen oder selbst zu töten. Die können in Präventivhaft genommen werden, insbesondere, wenn sie sich in einem die freie Willensausübung ausschließenden Zustand befinden. Die zweite Fallgruppe ist die, die für die Klebeblockierer in Betracht kommt; das sind die, wo eine unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung von Straftaten oder erheblichen Ordnungswidrigkeiten zu befürchten ist. Die dritte Fallgruppe ist die, die ich brauche, um eine Platzverweisung oder ein Aufenthaltsverbot durchzusetzen, und die vierte ist die Gruppe, wo ich private Rechte schützen, also die, die sich nach §§ 229 und 230 BGB errichtet, also Selbsthilfe, wo ich einen Angriff auf das Eigentum, auf Rechtsgüter eines anderen habe und deswegen sage: Ich muss einen präventiven Gewahrsam – richterlich, muss man immer dazusagen! – anordnen. Es ist ja erst mal so: Die Polizei nimmt in Gewahrsam, und dann muss unverzüglich eine richterliche Entscheidung gesucht werden, ob dieser Gewahrsam fortdauern darf. Das wird oftmals in der öffentlichen Debatte etwas verkannt. Es ist immer ein Richter, der darüber entscheidet, ob die Voraussetzungen vorliegen. Wir haben also vier Fallgruppen, bei denen so etwas in Betracht kommen kann. Wenn man sich diese vier Fallgruppen anschaut, dann muss man sich auch fragen: Werden die 24 bis 48 Stunden, die wir dort als Maximalfrist haben im Land Berlin, dem gerecht, was man in einer Hauptstadt an Lagen haben kann? [Vasili Franco (GRÜNE): Ja!] Da geht es nicht ausschließlich um Klebeblockierer, sondern da geht es eben auch um Staatsbesuche, da geht es um größere Lagen, da geht es um Platzverweisungen wegen länger dauernder Veranstaltungen und Ähnliches. Es sind also viele Fallgruppen, die hier in Betracht kommen können, die es durchaus naheliegend erscheinen lassen, dass vielleicht die 24 bis 48 Stunden Präventivgewahrsam nicht ausreichen könnten. Deswegen hat meine Fraktion im letzten Jahr, als Rot-Grün-Rot noch in anderer Konstellation diese Verkürzung vorgenommen hat, gesagt, dass wir damit nicht einverstanden sind, denn wir waren der Auffassung, dass diese vier Tage durchaus gegeben sein sollten, um bestimmten Lagen Rechnung zu tragen. Das heißt ja nicht, dass es immer vier Tage sein müssen, sondern das heißt, dass ein Richter darüber entscheidet, ob es geboten, erforderlich und auch angemessen ist in einer dieser vier Lagen, die das Gesetz vorsieht, einen solchen Gewahrsam anzuordnen. [Beifall bei der FDP] Deswegen spricht auch vieles dafür, dass man diese Frist auf vier Tage verlängert, nämlich dahin zurückbringt, wo sie 2021 war. [Beifall bei der FDP] Und wir sind damit weiß Gott nicht schlecht gefahren. Aber hier kommt jetzt die CDU und macht uns eine Lex Klimakleber, nämlich nur für die Fallgruppe zwei, die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung. Da muss ich sagen, liebe CDU-Fraktion, greift Ihr Antrag zu kurz, denn wenn man schon sagt, wir sind auch unter Inbetrachtziehung aller rechtsstaatlichen Zweifel gewillt, eine Verlängerung vorzunehmen, dann müssen wir uns doch anschauen, für welche Fallgruppen wir sie vornehmen. Da ist doch keine Lex Klimakleber oder Klebeblockierer gefragt, sondern da ist gefragt, dass man sich mit einer Lage auseinandersetzt, dass man zu einem Schluss kommt, dass man schaut, wo wir ein Defizit haben, und das ist sicherlich nicht nur im Rahmen der Fallgruppe des § 30 Absatz 1 Nummer 2, sondern wenn, dann auch in den Fallgruppen eins, drei und vier. Deswegen, glaube ich, meine Damen und Herren von der CDU, greift Ihr Vorschlag an der Stelle einfach zu kurz. [Beifall bei der FDP] Wenn Sie, Herr Balzer, hier ausführen, dass man am liebsten die zwei Monate hätte, die man auch in Bayern hat, zweimal 30 Tage, dann muss ich sagen, dem kann doch kein Mensch, der es mit unserer Verfassung, mit Rechtsstaatlichkeit noch ernst meint, tatsächlich nach der Debatte in den letzten Tagen noch zustimmen. Ich glaube, hier sind Sie völlig auf dem falschen Trichter. Lassen Sie uns auf der Basis der Gebotenheit, der Erforderlichkeit und der Verhältnismäßigkeit bleiben! Lassen Sie uns beim Rechtstaat bleiben! Damit fahren wir gut. [Beifall bei der FDP – Beifall von Anne Helm (LINKE)]

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