Björn Matthias Jotzo
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Zunächst darf auch ich den Initiatorinnen und Initiatoren der Volksinitiative für ihr Engagement danken. Das ist keine Leerformel, sondern Ausdruck des Respekts für das, was sie auf sich genommen haben. Eine Volksinitiative bis hierher zu bringen, ist kein einfacher Weg, und es ist beachtlich, was sie geleistet haben. [Beifall bei der FDP – Beifall von Werner Graf (GRÜNE) und Anne Helm (LINKE)] Ich will auf die drei Komplexe des Volksbegehrens nacheinander eingehen. Wahlrecht ab 16: Die Beteiligung junger Menschen am politischen Prozess ist wichtig für unser Gemeinwesen und auch für die Demokratie. Das Wahlalter ab 16, das eine Beteiligung an Wahlen letztlich im Alter von durchschnittlich 18,5 Jahren umsetzt, ist deswegen ein wichtiger Teil des Landeswahlprogramms der FDP Berlin. Nicht umsonst hat die FDP das Wahlrecht ab 16 für die Europawahl vor einem Monat bereits umgesetzt. Deshalb bin ich besonders erstaunt, dass sich in manchen Kreisen ein merkwürdiges Gerücht hält, dem ich an dieser Stelle mit ganz großer Entschiedenheit entgegentreten will. Das Gerücht besagt, die FDP-Fraktion hätte das Wahlrecht ab 16 für junge Menschen hier im Hause verzögert. – Das Gegenteil ist der Fall: Die FDP-Fraktion hätte dieses Wahlrecht liebend gern schon längst umgesetzt. Die Wahrheit ist eine andere: Sie von der Koalition haben uns allen und den jungen Menschen in Berlin einen Strich durch die Rechnung gemacht, [Beifall bei der FDP] denn das, was der Landesverfassungsgerichtshof Ihnen, meine Damen und Herren von der rot-grün-roten Koalition, aufgezeigt hat, ist nichts weiter als der Mittelfinger der Demokratie. [Beifall bei der FDP] Nach dem Richterspruch des Verfassungsgerichtshofs ist eine Änderung der Verfassung mit einem Abgeordnetenhaus mit nicht mehr voller demokratischer Legitimation aus liberaler Sicht nicht mehr zu verantworten. Der Grund, warum wir und dieses Haus heute das Wahlrecht ab 16 noch nicht längst beschlossen haben, ist nichts anderes als die Unfähigkeit des rot-grün-roten Senats und der Bezirksämter, an denen übrigens auch die CDU verantwortlich beteiligt war und ist, eine rechtskonforme Wahl zu organisieren. [Beifall bei der FDP] Demokratie für alle klappt so nicht; so klappt nicht einmal mehr Demokratie. Die Auffassung der FDP-Fraktion zum Wahlrecht ab 16 ist unverändert, und ich bin optimistisch, dass wir dieses wichtige Ziel nach der Wiederwahl gemeinsam hier im Haus umsetzen werden. Anders liegt es bei der Forderung nach dem Wahlrecht für alle unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Das Vorhaben würde zu einem massiven Konflikt mit der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland führen. Das hat auch die Anhörung im Integrationsausschuss noch einmal ergeben. Der Begriff des „Volkes“ des Artikels 20 Absatz 2 Grundgesetz im Rahmen des Demokratieprinzips ist auf deutsche Staatsangehörige begrenzt, und der Versuch, dies in Bremen im Jahr 2014 auf Ausländer zu erweitern, ist dort am Staatsgerichtshof gescheitert. Der richtige Ausweg aus dieser Problematik der mangelnden Repräsentation von Drittstaatsangehörigen ist daher auch weiterhin nicht ein Wahlrecht für alle, sondern echte Perspektiven, damit Leistungsbereite bei Erfüllen der Voraussetzungen schneller und einfacher die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen können. Dafür muss Berlin die Voraussetzungen schaffen. [Beifall bei der FDP] Da liegt auch der Hase im Pfeffer; das haben ja die Ausführungen meiner Kollegin Dr. Jasper-Winter vorhin klar aufgezeigt. Die Digitalisierung der Bürgerdienste in Berlin ist ein zentrales Ziel der FDP-Fraktion. Wir wollen, dass die Berlinerinnen und Berliner spätestens bis 2026 alle geeigneten Verwaltungsleistungen digital abrufen können, und dazu zählen selbstverständlich auch die Instrumente der vorbereitenden Volksgesetzgebung. Wichtig sind uns dabei aber zwei Voraussetzungen: Erstens brauchen wir eine fälschungssichere Authentisierung, damit die Identität der Teilnehmenden jederzeit gesichert ist. Zweitens muss dieses Haus dann auch über eine Anhebung der Quoren diskutieren, wenn das Sammeln von Unterschriften durch digitale Prozesse maßgeblich vereinfacht wird. Das Problem an dieser Stelle ist auch hier nicht so sehr das Ziel, sondern die mangelnde Umsetzung der Voraussetzungen für eine durchgreifende Digitalisierung der Berliner Verwaltung durch den rotgrün-roten Senat. [Beifall bei der FDP] Dieser Senat hat leider bewiesen, dass er unfähig ist, Berlin fit für die Zukunft zu machen. Insgesamt sind wir in zwei von drei Punkten sehr dicht bei der Trägerin der Volksinitiative. Das Wahlrecht ab 16 und die Digitalisierung der Berliner Verwaltung dulden keinen Aufschub. Es ist Zeit, dass Berlin einen Senat erhält, der die Berlinerinnen und Berliner befreit von Terminbuchungen und Ämterbesuchen, von Post, Papierbergen und fruchtlosen Stunden in Verwaltungshotlines. Damit muss ein für alle Mal Schluss sein. Berlin braucht einen Neustart, gerade auch bei der Demokratie für alle. – Vielen Dank! [Beifall bei der FDP]
