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Marc Vallendar

AfD 01.12.2022 Sitzungen 19/22

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Volksinitiative „Demokratie für alle!“ kommt von ihrem Namen her harmlos daher, fast schon so, dass man sich die Frage stellen möchte: Wer möchte denn nicht mehr Demokratie haben? – Kaum jemand wird diese Frage mit Nein beantworten, und das dürfte der Hauptgrund sein, warum diese Initiative die Unterschriftenhürde genommen hat. Wenn man aber zwischen den Zeilen liest, fordert die Volksinitiative die Abschaffung der Volkssouveränität [Lachen von Torsten Schneider (SPD)] und damit auch die Abschaffung der Demokratie als solcher. [Beifall bei der AfD] Ich habe jetzt ein Déjà-vu hinsichtlich der vergangenen Plenardebatte, bei der Rot-Grün-Rot einen fast inhaltsgleichen Antrag zur Ausweitung des Ausländerwahlrechts in dieses Hohe Haus eingebracht hat, jetzt sogar noch garniert mit der Forderung, gleich das Ganze auf Bundesebene einzuführen. Die verfassungsrechtlichen Aspekte und insbesondere den Verstoß gegen die Ewigkeitsklausel aus Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes hatte ich hier schon dargelegt, die politische Motivation und Agenda, die von Ihnen damit verfolgt wird, ebenfalls. Das Grundgesetz und das Völkerrecht verbieten die Abschaffung der Volkssouveränität. Die Forderung ist verfassungswidrig. Ob eine Verfassungsänderung, die der Ewigkeitsklausel unterfällt, überhaupt durch Volksbegehren durchgesetzt werden darf, ohne dass das deutsche Volk durch freie Entscheidung sich gemäß Artikel 146 Grundgesetz eine neue Verfassung gibt, darf bezweifelt werden. [Beifall bei der AfD] Nun schicken Sie also Ihre gut finanzierten Vorfeldorganisationen los, um den Berlinern zu suggerieren, dass sie es mit einer breit gefächerten Graswurzelbewegung zu tun hätten, die sich für eine schweigende Mehrheit einsetzen würde, [Zuruf von Werner Graf (GRÜNE)] gut vernetzt mit den üblichen Verdächtigen von Enteignungs- und Klimafanatikern. Die im Ausschuss von den Vertretern der Initiative vorgetragenen Argumente für ein Ausländerwahlrecht waren allesamt sehr schwach und wenig überzeugend. Ein Anzuhörender kam aus Kolumbien und fand es nicht gerecht, dass er hier nicht wählen dürfe. Dass jeder von uns in Kolumbien, selbst, wenn er dort lebt, ebenfalls nicht wählen darf, kann man dann auch mal verschweigen. [Oh! von der LINKEN – Zuruf von Niklas Schrader (LINKE)] Eine Anzuhörende stammte aus Italien und fand es ebenfalls nicht gerecht. Die Frage, warum sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit annehme, um das Wahlrecht zu erlangen, blieb unbeantwortet. In der EU ist eine doppelte Staatsangehörigkeit ohne Weiteres möglich. Man muss also nicht einmal seine italienischen Wurzeln hinter sich lassen. Verfassungsrechtliche Bedenken wurden pauschal mit dem Satz „Recht entwickelt sich eben weiter!“ weggewischt. Diese Weiterentwicklung werden wir aber nicht mittragen. [Beifall bei der AfD] Eine Verfassung ändert man auch nicht mal eben, weil sich der Zeitgeist ändert. Die beiden harmloseren Forderungen wie die elektronische Eintragung für Volksentscheide, die wir unterstützen, sowie die verfassungsrechtlich zulässige Frage der Senkung des Wahlalters, die wir aus sachlichen Gründen ablehnen, sind dabei nicht das Problem. Schade, dass die Volksinitiative ihre eigenen Anliegen durch die erste Forderung delegitimiert – und deshalb hoffentlich keine Mehrheit innerhalb der Berliner Bevölkerung für ihr Vorhaben findet. Zur Senkung des Wahlalters sei nur so viel gesagt: Entweder senken Sie auch die Volljährigkeit herab, oder Sie lassen es, weil das Wahlalter 16 andernfalls eine willkürliche Festlegung darstellt. Der Grund, warum das Wahlrecht in der Vergangenheit mit dem Erlangen der Volljährigkeit zusammenfiel, ist nämlich der: Mit Erhalt sämtlicher Rechte und Pflichten soll man auch das politische Mitbestimmungsrecht als mündiger Staatsbürger erhalten. Ein paar Beispiele, was Sie mit der Volljährigkeit alles so erhalten: Volljährige Personen dürfen heiraten, Verträge jeder Art ohne Sorgeberechtigten abschließen, etwa eine eigene Wohnung mieten. Sie dürfen eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragen und Waffen führen. Sie sind, sofern sie männlich sind, wehrpflichtig, auch wenn die Wehrpflicht gerade ausgesetzt ist. Sie sind voll deliktsfähig. Das bedeutet, dass sie als Heranwachsende die Möglichkeit erhalten, nach Erwachsenenstrafrecht bestraft zu werden. Sie dürfen hochprozentigen Alkohol und Tabakwaren kaufen, besitzen und konsumieren, an Glücksspiel und Lotto teilnehmen, sich an jugendgefährdenden Orten aufhalten und jugendgefährdende Schriften konsumieren. – Das höchste Recht des Staatsbürgers wollen Sie also schon früher vergeben, während man diese ganzen anderen Rechte und Pflichten erst später bekommen soll. Das ergibt keinen Sinn. [Beifall bei der AfD] Andernfalls könnten Sie auch gleich fordern, dass es das Wahlrecht von Geburt an gibt. Oder Sie könnten das Wahlrecht auch an die Religionsmündigkeit, die mit 14 Jahren beginnt, anknüpfen. Das werden wir nicht mittragen. Deswegen wird die Unterstützung meiner Fraktion für diese Volksinitiative leider ausbleiben. – Vielen herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD]

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