Frank Balzer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Demokratie, das erleben wir in diesem Jahr mit Blick auf die Geschehnisse in Europa und der Welt in besonderer Art und Weise, ist ein hohes Gut. Sie ist zu achten und vor Schaden zu bewahren. Es ist jedoch im Wesen der Demokratie selbst enthalten, dass sie sich in ihrer Ausgestaltung ändert und den gleichen Entwicklungen unterworfen ist, wie sich auch unsere Bevölkerung ändert. Insofern ist es richtig, sich regelmäßig zu vergewissern, ob die geltenden demokratischen Rechte in unserem Land fair und vernünftig verteilt sind. Gleichzeitig ist aber auch zu jeder Zeit darauf zu achten, dass es zu keinem Missverhältnis kommt. Die Frage, wer wann wen wählen darf, ist nicht leichtfertig zu beantworten und geht für die Betroffenen mit einer hohen Verantwortung einher. Ein Blick auf die Vorschläge macht deutlich, dass vorwiegend drei zentrale Forderungen im Raum stehen. Zunächst ein Dank an die Volksinitiative für ihr gesellschaftliches Engagement! Erstens soll Artikel 39 Absatz 3 der Verfassung von Berlin dahin gehend geändert werden, dass das aktive Wahlrecht mit Vollendung des 16. Lebensjahres erworben wird. Das ist eine jahrelange Debatte. Einmal mehr sage ich deshalb für die CDU: In allen gesellschaftlichen, im Übrigen rechtlich relevanten Bereichen ist der 18. Geburtstag der entscheidende Einschnitt im Leben eines jungen Erwachsenen. Erst mit 18 Jahren ist man voll geschäftsfähig. Erst mit 18 Jahren trägt man die volle Verantwortung bei Schadenersatzfällen. Da Rechte, auch das Wahlrecht, immer mit Pflichten einhergehen, wäre die Absenkung des Wahlalters ein logischer Bruch. Darüber hinaus fehlt der Volksinitiative jegliche Begründung, warum die Absenkung gerade auf 16 Jahre erfolgen kann. Ich kenne Jugendliche, die bereits mit 15 Jahren über herausragendes politisches Interesse verfügen, genauso wie Erwachsene, die sich mit 30 Jahren immer noch nicht für politische Zusammenhänge interessieren. Da wir das Wahlrecht aber nicht individuell flexibilisieren können, sind wir geradezu gezwungen, einen anderen Fixpunkt für die Entscheidung heranzuziehen, ob und wann jemand wählen darf. Dies kann nur der rechtliche Eintritt in das Erwachsenenleben sein. [Frank-Christian Hansel (AfD): Ihr solltet mal klatschen! Was ist denn das mit euch?] Die zweite Forderung der Volksinitiative ist die Ausdehnung des Wahlrechts auf Ausländer. Zukünftig sollen alle Menschen, die seit mindestens drei Jahren in Deutschland leben, das aktive und passive Wahlrecht erwerben. Dies wäre ein erheblicher Bruch mit allen bisherigen staatsrechtlichen Grundsätzen unseres Landes. Das Wort Demokratie kommt vom griechischen Wort demos, was Volk bedeutet. Ausländerinnen und Ausländer gehören nicht zum deutschen Staatsvolk. [Zuruf] Dies ist eine gesetzliche Tatsache. Umgekehrt können Deutsche nicht in anderen Ländern dieser Welt mitwählen. Die von der Initiative vorgeschlagene Änderung wäre damit ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip aus Artikel 20 Grundgesetz, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und von ebendiesem Volk unter anderem in Wahlen ausgeübt wird. [Beifall bei der CDU und der AfD] Eine Änderung dieses Prinzips ist nach Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz unzulässig. Berlin hat unter Rot-Rot-Grün in der Vergangenheit mehrmals sehenden Auges Recht gebrochen. Ein erneuter Rechtsbruch ist unbedingt zu vermeiden. [Beifall bei der CDU und der AfD – Frank-Christian Hansel (AfD): Richtig!] Die dritte Forderung sieht vor, dass die Unterstützung für Volksinitiativen und -begehren zukünftig auch digital erfolgen kann. Es ist sinnvoll, wenn die Bevölkerung ihre demokratischen Rechte regelmäßig auf Aktualität hin überprüft und sinnvolle Anpassungen vornimmt. Diese letzte Forderung der Volksinitiative „Demokratie für alle!“ ist sinnvoll, weil sie im Jahre 2022 Beteiligungsmöglichkeiten eröffnet, effizientere Verfahren ermöglicht und den administrativen Organisationsaufwand senkt. Vorausgesetzt, die digitale Stimmabgabe ist rechtens und fälschungssicher,
