Dr. Ralf Kleindiek
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Vielen Dank! Ich kann dazu berichten, dass die Gespräche innerhalb des Senats dazu, wie der konkrete Vorschlag für eine Änderung des Rettungsdienstgesetzes aussehen soll, anhalten, dass wir dabei sind, eine gemeinsame Lösung zu finden, einen gemeinsamen Vorschlag zu erarbeiten. Sie wissen, Sie haben auch darauf hingewiesen, dass wir insgesamt eine angespannte Situation beim Rettungsdienst haben, [Stefan Evers (CDU): In der Koalition auch!] nicht nur in Berlin, sondern deutschlandweit. Wir haben die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen in der Vergangenheit dazu ergriffen, haben Sorge dafür getragen, dass zukünftig besser entschieden werden kann, bei welchen Notfällen tatsächlich Rettungsdienstfahrzeuge eingesetzt werden müssen. Es gibt weitere Diskussionspunkte, die vor allem die Frage betreffen, wer die organisatorische Verantwortung innerhalb der Feuerwehr für den Rettungsdienst hat. Da sind wir der Auffassung, dass die der Landesbranddirektor haben sollte, und dass die medizinischen Fragen davon unterschieden werden sollen. Es gibt aber insgesamt die Frage, wer konkret in den Rettungsdienstfahrzeugen eingesetzt werden soll, und dazu hält die Diskussion an.
