Marc Vallendar
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich meine Rede zu Ihrem Antrag, der in meinen Augen einen direkten Angriff auf die Volkssouveränität und unser Grundgesetz darstellt, in zwei Teile fassen. Zunächst einmal möchte ich die verfassungsrechtlichen Aspekte beleuchten, um im Anschluss eine politische Bewertung Ihrer Forderungen vorzunehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat 1990 die Einführung des kommunalen Ausländerwahlrechts in Schleswig-Holstein und Hamburg für verfassungswidrig erklärt. Im Leitsatz des Urteils stellte das Bundesverfassungsgericht damals klar – Zitat –: Das Staatsvolk, von dem die Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland ausgeht, wird nach dem Grundgesetz von den Deutschen, also den deutschen Staatsangehörigen … gebildet. – Zitat Ende. – Trotzdem wird neuerdings versucht, diesen Grundsatz weiter aufzuweichen. Versuchte man in Schleswig-Holstein und Hamburg, das Ausländerwahlrecht noch durch einfaches Gesetz einzuführen, wird nun eine Verfassungsänderung vorgeschlagen, um dies zu ermöglichen. Doch ist es verfassungsrechtlich überhaupt zulässig? – Es ist nur dann verfassungsrechtlich zulässig, wenn eine solche Änderung nicht der Ewigkeitsklausel des Artikels 79 Absatz 3 des Grundgesetzes entgegensteht. Artikel 79 Absatz 3 verweist auf die in Artikel 20 Grundgesetz niedergelegten Grundsätze und damit sowohl auf das in Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz enthaltene allgemeine Demokratieprinzip als auch auf das in Artikel 20 Absatz 2 näher spezifizierte Prinzip der Volkssouveränität. Letzteres ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an das Staatsvolk gebunden, das wiederum alleine aus der Summe der deutschen Staatsangehörigen und den diesen nach Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz gleichgestellten Personen besteht. Artikel 20 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz ist vor allen Dingen auch eine Definition des demokratischen Legitimationssubjekts. Da aber das Homogenitätsgebot in Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz den legitimierungsbedürftige Staatsgewalt ausübenden Gemeinden und Kreisen die gleiche demokratische Struktur wie dem Staat auferlegt, ist über Artikel 20 Absatz 1 und 2 Grundgesetz auch Artikel 28 Absatz 1 des Grundgesetzes einer Verfassungsänderung gemäß Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes entzogen. Eine Änderung des Grundgesetzes, wie von Ihnen gefordert, unterfällt also der Ewigkeitsklausel. Ihre Forderung ist im besten Fall verfassungswidrig und im schlimmsten Fall sogar verfassungsfeindlich. [Beifall bei der AfD] Ihr Antrag geht sogar über die Einführung des Wahlrechts auf kommunaler Ebene für Drittstaatsangehörige hinaus. Sie wollen gleich das oberste Legislativorgan, das Landesparlament, von Drittstaatsangehörigen wählen lassen. Dabei tun Sie so, als sei das fehlende Wahlrecht für Ausländer mit einem Wohnsitz in Berlin ein schreiendes Unrecht innerhalb der demokratischen Legitimation. Es handelt sich dabei um den völkerrechtlichen Normalfall in der gesamten Welt. [Beifall bei der AfD] Mit Ausnahme einiger weniger Länder wie Chile gibt es nirgendwo auf der Welt das Wahlrecht für Drittstaatsangehörige. Es ist ja auch nicht so, dass man als Nichtdeutscher keinerlei Möglichkeiten hätte, das demokratische Mitbestimmungsrecht zu erlangen und Teil des Staatsvolkes zu werden. Es gibt die Möglichkeit der Beantragung der Staatsangehörigkeit. Außerdem besteht selbstverständlich ein Wahlrecht im Herkunftsland, sollte es sich um ein demokratisches Land handeln. Das, was Sie hier fordern – und deshalb lassen Sie mich zum politischen Teil meiner Rede kommen –, ist nichts anderes als die Abschaffung und die Entmündigung des deutschen Staatsvolkes. [Beifall bei der AfD] Das ist mit uns nicht zu machen. Besonders perfide ist die politische Motivation und Agenda, die verklausuliert dahintersteht. Sie lautet in etwa: Deutschland finde ich zum Kotzen. Daher hole ich Menschen aus fremden Ländern ins Land, bezahle ihnen Leben und Unterkunft mit Geldern der deutschen Steuerzahler und erkaufe mir dann ihre Stimme bei den kommenden Wahlen, wenn die Gefahr besteht, dass die schon länger hier Lebenden meinen Machenschaften auf demokratischem Wege ein Ende bereiten wollen. [Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Jawohl!] Kurzum, folgt mir das Volk nicht, mache ich mein eigenes Volk, ganz nach dem Ausspruch von Frau Baerbock: Es ist mir egal, was meine deutschen Wähler denken. – Sie forcieren mit dieser Forderung und diesem Antrag den Großen Austausch, [Unruhe bei den GRÜNEN und der LINKEN – Zurufe von der LINKEN] jetzt noch nicht mal mit einem erforderlichen Bekenntnis zum neuen Heimatland unter Annahme einer Staatsbürgerschaft. Nein – jetzt ist das deutsche Staatsgebiet gleich Siedlungsgebiet und Herrschaftsgebiet für Drittstaatler. Sie folgen dem Ruf der kommunistisch-marxistischen Lehre, wonach der Nationalstaat und die Volkssouveränität und damit auch die Demokratie als solche als großes Übel zu überwinden sind. [Anne Helm (LINKE): Da glüht der Aluhut aber richtig!] Die internationale Solidarität, wie sie in der großen Sowjetunion herrschte! Und es ist genau diese Art der Missachtung von Volkssouveränität, welche wir in der Ukraine beobachten dürfen. [Anne Helm (LINKE): Jetzt fehlen nur noch die Echsenmenschen!] Wer an den Grundpfeilern von Staatsvolk, Staatsgewalt und Staatsgebiet sägt, riskiert den Frieden, aber auch die Demokratie in unserem Land, und deswegen werden wir diesen Antrag bekämpfen, mit allen Mitteln, die uns zur Verfügung stehen. – Danke! [Beifall bei der AfD]
