Björn Wohlert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen im Berliner Abgeordnetenhaus! Sehr geehrte Damen und Herren! Aufgrund schwerwiegender Fehler bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus muss diese wiederholt werden. Unter anderem standen nicht ausreichend oder falsche Wahlzettel zur Verfügung. [Niklas Schrader (LINKE): Falscher Tagesordnungspunkt!] Statt nun aber das Urteil des Landesverfassungsgerichts mit etwas mehr Demut anzunehmen, sollen wir heute im Parlament darüber diskutieren, wie wir die Zahl der Wahlberechtigten noch weiter steigern können, wie wir das Grundgesetz erweitern können, obwohl wir in Berlin anscheinend noch Defizite haben, es anzuwenden. [Zuruf von Niklas Schenker (LINKE)] Und ob das alles mit der gebotenen Zurückhaltung zusammenpasst, die uns das Landesverfassungsgericht auferlegt hat, wenn mit einer Bundesratsinitiative das Grundgesetz geändert werden soll, würde ich zumindest in Zweifel ziehen. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der FDP] Ich muss gestehen, ich finde den Zeitpunkt der Debatte im Lichte des gestrigen Urteils mehr als befremdlich. Es gehört schon sehr viel staatspolitischer Mut dazu, dieses Thema heute als Priorität auf die Tagesordnung zu setzen. Selbstverständlich werden wir uns aber mit Ihren Vorschlägen in der gebotenen Sachlichkeit auseinandersetzen. [Beifall von Orkan Özdemir (SPD)] – Das mache ich sehr gerne! – Wenn wir an die Ausweitung des kommunalen Wahlrechts für Ausländer denken, dann haben wir sicherlich alle auch den gut integrierten, zum Beispiel polnischen oder türkischen Staatsbürger im Kopf, der über ein Jahrzehnt in Berlin lebt, jeden Morgen aufsteht, zur Arbeit fährt, unternehmerisch erfolgreich ist, Steuern zahlt, sich in Kita, Schule oder Sportverein ehrenamtlich engagiert. Wir haben sicherlich auch bleibeberechtigte Flüchtlinge im Kopf, die schnell Deutsch gelernt und schnell eine berufliche Tätigkeit gefunden haben und sich seit Jahren vorbildlich in unsere Gesellschaft einbringen. Berlin kennt diese vielen Erfolgsgeschichten der Integration, Berlin ist auch stolz auf seine neuen Bewohner und die Unterstützung vieler Berlinerinnen und Berliner. [Beifall bei der CDU] Wir haben eine gemeinsame Verantwortung, mehr Menschen mit Migrationshintergrund aktiv zu beteiligen und zu ermuntern, sich in unserer Gesellschaft zu engagieren. Zur Wahrheit gehört aber, Berlin kennt auch Clankriminelle, Putin- und Erdoğan-Unterstützer, [Silke Gebel (GRÜNE): Also wirklich!] ausreisepflichtige und über Jahre geduldete Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. [Zurufe von den GRÜNEN und der LINKEN] Ihnen dürfen wir das Tor zu unserem Wahlrecht, dem Kernstück unserer Demokratie, keinen Spalt öffnen. [Beifall bei der CDU und der FDP – Zurufe von Silke Gebel (GRÜNE) und Anne Helm (LINKE)] Nach acht Jahren auf Dauer angelegten Aufenthalts in Deutschland können Menschen, die sich in unsere Gesellschaft vollumfänglich integriert haben, die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Sie überzeugen uns mit ihren erworbenen deutschen Sprachkenntnissen, und sie legen ein klares Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes ab. [Zuruf von Sebastian Schlüsselburg (LINKE)] Beides sind wichtige Voraussetzungen, um sich als neuer Staatsbürger mit Wahlen auf Bundes- und Landesebene, die erhebliche Auswirkungen auf unsere Gesellschaft haben, auseinanderzusetzen, sich über die Ziele unterschiedlicher Parteien breit zu informieren und im Sinne unserer Demokratie eine Wahlentscheidung zu treffen. Die weitere Ausdehnung des Wahlrechts auf Ausländer wäre ein erheblicher Bruch mit bisherigen staatsrechtlichen Grundsätzen. „Demokratie“ kommt vom griechischen Wort „Demos“, „Volk“; zu diesem gehören nach unserer Rechtsauffassung deutsche Staatsbürger. [Zurufe von Elif Eralp (LINKE) und Sebastian Schlüsselburg (LINKE)] Die vorgeschlagene Änderung des Grundgesetzes wäre dahingehend ein Verstoß gegen das grundgesetzlich geschützte Demokratieprinzip, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und vom Volke unter anderem in Wahlen ausgeübt wird. Die Ewigkeitsgarantie im Grundgesetz untersagt nach unserer Rechtsauffassung, vom Demokratieprinzip abzuweichen. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der FDP] Aus inhaltlichen und auch den dargelegten rechtlichen Gründen, nach unserer Rechtsauffassung, lehnen wir deshalb eine weitere Ausdehnung des Wahlrechts auf Unionsbürger und Nicht-EU-Ausländer ab. Stattdessen sollten wir gemeinsam daran arbeiten, dass einbürgerungswillige Menschen, die ausnahmslos alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, unbürokratischer, schneller und mit umfassenderer Beratung deutsche Staatsbürger und damit wahlberechtigte Berliner werden. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der FDP]
