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André Schulze

GRÜNE 17.11.2022 Sitzungen 19/21

Darüber hinaus legen Sie Rechnungen und Werte vor, ohne dass dafür bisher eine solide Datengrundlage überhaupt existiert, denn sinnvolle Aussagen über konkrete Schwellenwerte sind erst mit dem Abschluss der Erhebung und einer Aufbereitung der Steuerdaten möglich. Liebe CDU-Fraktion, hätten Sie sich doch wenigstens um diese belastbaren Zahlen für Ihre Argumentation bemüht. Aber nein, stattdessen – Steuerung+C, Steuerung+V – übernehmen Sie hier in diesem Gesetzentwurf ungeprüft die Abschlagsforderungen vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer, mit dem Sie gemeinsam seit Monaten eine Grundsteuerkampagne führen. Ich kann nur hoffen, dass Sie wenigstens Ihre Gesetzentwürfe noch selbst schreiben. Punkt zwei: Mit diesem Gesetzentwurf stellt die CDU völlig anlasslos die politisch zugesagte Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform infrage, die sowohl von dieser Koalition als auch vom Senat stets vertreten wurde. Und auch heute sage ich Ihnen: Wir werden zu unserem Versprechen stehen und den Hebesatz für das Jahr 2025 entsprechend aufkommensneutral festlegen. Hingegen ist eine Regelung, die das Grundsteuervolumen dauerhaft in der Höhe des Jahres 2024 festschreibt, wenig sinnvoll. Die Tendenz der letzten Jahre zeigt ein insgesamt steigendes Volumen der Grundsteuer bei einem seit 2007 unveränderten Hebesatz, da insgesamt mehr Grundstückswerte besteuert wurden. So stieg das Volumen von 2014 bis 2020 für die Grundsteuer B um gut 50 Millionen Euro an. Eine dauerhafte gesetzliche Festschreibung des absoluten Grundsteuervolumens von 2024 würde daher de facto mit einer laufenden Senkung des Hebesatzes einhergehen. Diese Belastung des Landeshaushalts halten wir sowohl haushalterisch als auch inhaltlich für falsch. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Christian Gräff (CDU): Belastung?] Zuletzt zum Teilerlass: Die Regelungen in § 4 bleibt weitestgehend vage. Es ist die Rede von besonderen Härtefällen und in der Begründung von einem Missverhältnis zwischen der Inanspruchnahme der kommunalen Infrastruktur und der Kostenanlastung gegenüber dem Grundstückseigentümer. Dabei bleibt die Operationalisierung völlig unklar. Mit einer so vagen Regelung droht ein Bürokratiemonster, ohne die gewünschten sozialen Wirkungen zu erreichen. Diese Koalition hat sich im Koalitionsvertrag zur Vermeidung sozialer Härten bei der Grundsteuerreform bekannt. Wir werden auch einen entsprechenden Vorschlag vorlegen, sobald die Datengrundlagen vorhanden sind, aber gut gemeint ist hier noch nicht gut gemacht. Dieser Gesetzentwurf reiht sich leider in eine monatelange Grundsteuerkampagne der CDU ein und verfolgt nur ein Ziel: den Menschen Angst vor der Umsetzung der Grundsteuerreform zu machen. [Zuruf von Christian Gräff (CDU)] Lassen Sie dieses Wahlkampfgetöse! Hören Sie auf, diese notwendige Reform zu verzögern und zu diskreditieren! Die politisch zugesagte Aufkommensneutralität bei der Umsetzung der Grundsteuerreform in Berlin anlasslos infrage zu stellen – geschenkt, das ist klassischer CDU-Populismus. Dass Sie aber hier und bei anderen Veranstaltungen mit unseriösen Zahlen hantieren, um Ängste zu schüren, das, liebe CDU, nehme ich Ihnen übel. Ihre fiktiven Rechenbeispiele anhand von Sonderfällen sind keine seriöse Grundlage für verantwortungsvolles politisches Handeln. [Zuruf von Christian Gräff (CDU)] Liebe CDU-Fraktion, hören Sie auf, die Menschen in dieser Stadt in Lichtenberg und Grunewald gegeneinander auszuspielen, und kehren Sie hier wieder zur Sacharbeit zurück! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

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