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André Schulze

GRÜNE 17.11.2022 Sitzungen 19/21

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion stellt mit diesem Gesetzesentwurf durchaus die richtigen Fragen – aber wie so oft geben Sie die falschen Antworten. [Heiterkeit bei den GRÜNEN und der FDP] Statt eines sozial ausgewogenen, schlanken und passenden Gesetzes, das eine substanzielle Verbesserung für die Menschen bringt, liefern Sie hier einen unausgegorenen Gesetzesentwurf ab. Dieser verteilt die Steueranteile zulasten von Mieterinnen und Mietern, sieht ein bürokratisches Erlassmodell vor und belastet den Landeshaushalt mittelfristig. [Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN – Torsten Schneider (SPD): So ist es!] Aber lassen Sie mich die Punkte einzeln durchgehen: Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Grundsteuermessbetrag anhand fester Werte bis zu 750 000 Euro stufenweise reduziert wird. Dieses Modell läuft grundsätzlich dem Ziel einer einheitlichen Bemessungsgrundlage zuwider. Mit der Regelung werden einseitig kleinere und mittlere Immobilienwerte begünstigst, ohne dass sich darin zwingend finanzielle Leistungsfähigkeit und soziale Ausgewogenheit widerspiegeln. Sie schaffen neue Ungerechtigkeiten, indem Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern von diesen Regelungen zulasten von Mieterinnen und Mietern in Mehrfamilienhäusern profitieren werden. [Torsten Schneider (SPD): So ist es!] Sie haben es uns ja selber vorgerechnet: Mit der Eigentumswohnung für 300 000 Euro kriege ich bei Ihnen 40 Prozent Grundsteuererlass. Wohne ich aber in einem Mehrfamilienhaus mit 2,5 Millionen Euro Wert – viele Mehrfamilienhäuser sind sogar noch mehr wert –, bin ich nur noch im einstelligen Bereich. [Zuruf von Harald Laatsch (AfD)] Ihr angeblich sozialer Ansatz entpuppt sich bei genauer Betrachtung mal wieder als kostspielige Interessenpolitik. [Beifall bei den GRÜNEN und der SPD – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

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