Johannes Kraft
Vielen Dank, Herr Präsident! – Verehrte Kollegin! Vielen Dank auch Ihnen, liebe SPD-Fraktion! Ich habe mich ehrlicherweise, als ich zugehört habe, gefragt, ob Sie den Antrag gelesen haben. Mein Eindruck war, eher nicht. Wie kommen Sie denn auf 400 Millionen Euro? [Torsten Schneider (SPD): Wir können rechnen!] Das, was Sie gerade gesagt haben, braucht, glaube ich, einige Klarstellungen. Erstens: Das Thema Gleichbehandlung, das, was uns das Bundesverfassungsgericht ins Stammbuch geschrieben hat, ist natürlich damit erfüllt, denn alle werden gleichbehandelt in diesem Land. Und es gibt die Länderöffnungsklausel; natürlich können wir eigene Regelungen machen, so wie es viele andere Länder auch getan haben. Es geht darum, die verschiedenen Einheitswerte, die auf Grundlage verschiedener Jahresdaten ermittelt wurden, anzupassen. Das ist der Grund gewesen, der vor dem Bundesverfassungsgericht beklagt wurde, und nichts anderes. Also: Erster Punkt abgeräumt. Zweiter Punkt: Aufkommensneutralität haben Sie angesprochen. Das haben Sie offensichtlich verstanden. Wenn wir davon ausgehen, wir haben dieselben Einnahmen im Jahr 2025 wie 2024, und wir wissen gleichzeitig, dass das Einheitswertverfahren im Osten geringere Grundsteuern eintreibt als im Westen, dann ist doch klar, was passiert: dass im Osten die Grundsteuer erheblich steigen wird. Das ist eine einfache Rechnung. Das ist ein Dreisatz, mehr nicht. Dann haben Sie gesagt, wir würden die Eigentümer subventionieren. Ich weiß nicht, ob Sie im Eigentum leben oder eine Mietwohnung haben. Gucken Sie mal in Ihre Betriebskostenabrechnung: Da steht ein Anteil für die Grundsteuer drin. Wenn wir Objekte entlasten, also die Gebäude entlasten, die Immobilien entlasten, dann entlasten wir damit selbstverständlich auch die Mieterinnen und Mieter. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der FDP – Steffen Zillich (LINKE): Das ist doch Quatsch!] Dann geben die Vermieter nämlich nicht mehr diese Grundsteuer weiter. Das dürfen sie auch gar nicht. [Steffen Zillich (LINKE): Das ist jetzt wirklich unter Ihrem Niveau!] Zum Thema automatische Steuerprogression: Wenn wir ein Ertragswertverfahren haben, und wir gehen mal davon aus, dass diese schöne Stadt wächst und dass wir es vielleicht auch schaffen, Wohnungen zu bauen, aber dass die Stadt attraktiv bleibt, dann ist doch davon auszugehen, dass zumindest tendenziell die Ertragswerte der Immobilien steigen werden. Das haben wir in den letzten zehn Jahren und darüber hinaus gesehen, und das werden wir auch perspektivisch weiter sehen. Wenn Sie einen Ertragswert berechnen und gleichzeitig die Mieten, die Bodenrichtwerte und die Verkehrswerte steigen, dann steigt damit automatisch auch der Ertragswert Ihres Grundstückes, und damit steigt automatisch Ihre Steuer, und zwar sieben Jahre. Ich finde, das ist relativ gut nachzuvollziehen. Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen und Unklarheiten ein Stück weit ausräumen und darf noch mal für diesen Antrag werben. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Beifall von Ronald Gläser (AfD)]
