Franziska Becker
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kraft! Ich finde ja, dass wir in Berlin schon ziemlich weit mit den Vorbereitungen für die neue Grundsteuer sind. Wir als Koalition begleiten das regelmäßig und sehen, dass die Kolleginnen und Kollegen in der Finanzverwaltung da unter Hochdruck arbeiten. Im Übrigen finde ich Ihr Gesetz nicht sozial ausgewogen. Ich werde das gleich ausführen, aber zunächst zur Einordnung, warum wir heute über das Thema reden: Anlass für den Antrag heute sind die Karlsruher Verfassungsrichterinnen und -richter, die das bisherige Grundsteuermodell 2018 für verfassungswidrig erklärt haben. Demnach sind – ich zitiere – die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen … mit dem allgemeinen Gleichheitssatz … unvereinbar. Weiter verstößt die Praxis gegen den Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Grundgesetz. Die Einheitswerte wurden demnach jahrelang nicht neu festgelegt, obwohl sich die Immobilienwerte seitdem unterschiedlich entwickelt haben. So kam es zu Wertverzerrungen, die zur Ungleichbehandlung führten, gerade in Berlin, wo es unterschiedliche Einheitswerte gab, die im Osten auf Basis von 1935, die im Westen auf Basis von 1964. Dieser Gleichheitsgrundsatz darf nicht verletzt werden, so die Verfassungsrichterinnen und -richter weiter. Mit der Grundsteuerreform schafft man also erstens eine gleiche Grundlage für Ost und West und zweitens eine für Ermäßigungen für den gemeinnützigen Wohnungsbau, indem die Länder über einen Abschlag auf die Steuermesszahl Genossenschaften und Träger des sozialen Wohnungsbaus entlasten können. Darüber hinaus soll die Grundsteuerreform aufkommensneutral sein, das heißt, Berlin verdient keinen weiteren Euro zusätzlich an der Erhebung der Grundsteuer, die dem Land Berlin etwa 2021 Einnahmen von rund 850 Millionen Euro bescherte. Die durchschnittliche Steuerlast bleibt also gleich, wird jedoch entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anders verteilt. Die CDU-Fraktion hat heute einen Entwurf für ein Berliner Grundsteuergesetz vorgelegt, den wir in erster Lesung debattieren; dazu gleich. Die Bundesregierung verabschiedete 2019 in der Folge des Verfassungsurteils ein Grundsteuerreformgesetz, dem sich das Land Berlin angeschlossen hat. Demnach wird die neue Grundsteuer ab Januar 2025 erhoben. Damit das geschehen kann, bedarf es im ersten Schritt einer verfassungskonformen Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuer. Alle rund 800 000 Berliner Immobilien- und Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen müssen dazu eine Steuererklärung abgeben, damit der Grundsteuerwert festgestellt werden kann. Er ist die Basis für den Hebesatz, den das Parlament 2024 beschließt, und gegebenenfalls abweichende Messzahlen. Dann erst werden die Grundsteuerbescheide festgesetzt. Zum Antrag: Erstens: In § 2 will die CDU-Fraktion Belastungsverschiebungen vermeiden. Sie schlägt eine Reduzierung der Messzahlen durch eine sozial gestaffelte Freibetragslösung vor. – Oberflächlich betrachtet erscheint mir dieses Ansinnen nicht im Sinne des Verfassungsurteils zu sein, es scheint ihm sogar zu widersprechen, weil doch gerade die Einheitsbewertung verfassungswidrig ist und die Belastungen dadurch weder gerecht noch nachvollziehbar sind. Damit der verfassungswidrige Zustand aufgelöst werden kann, sind Belastungsverschiebungen zwingend erforderlich. Die von der CDU vorgeschlagene Reduzierung der Messzahlen durch ein Berliner Gesetz ist abzulehnen. Stand heute ist das Ausmaß der Belastungsverschiebungen auch noch gar nicht erkennbar. Die Erhebungen werden noch bis ins nächste Jahr durchgeführt. Daher können weder die in § 2a bis c genannten Freibeträge noch die Prozentsätze seriös hergeleitet werden. Die CDU-Fraktion verwendet dazu Daten und berechnet Einzelfälle des Verbandes Deutscher Grundstücknutzer. Diese Beispielfälle sind überhaupt nicht auf alle Grundstücksarten übertragbar; das ist ein bisschen wie das Vergleichen von Äpfeln mit Birnen. Ein weiterer Grund, warum es aus heutiger Sicht keine Rechtfertigung für eine Begünstigung von Eigentümern und Eigentümerinnen mit kleinem und mittlerem Immobilienwert gibt, liegt auf der Hand: Bei größeren Immobilien, zum Beispiel Mietwohngrundstücken, wird die Grundsteuer von den Mietern und Mieterinnen getragen. Die beabsichtigte CDU-Regelung begünstigt also das Eigentum an Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern zum Nachteil von Mietern und Mieterinnen. Zweitens: Wir lehnen Ihren Vorschlag für § 3 ab, halten ihn nicht für sachgerecht, sofern er über das Jahr 2025 hinausreicht. Die Gründe liegen auf der Hand: Der Senat, damals noch unter Matthias Kollatz, hat von Beginn an zugesagt, die Reform der Grundsteuer aufkommensneutral umzusetzen. – Ein durchaus weitreichendes Versprechen. Allein aus Gründen der Logik kann die im Antrag der CDU genannte Aufkommensneutralität nur für das erste Jahr gelten, denn Sie von der CDU wollen das Grundsteueraufkommen 2024 gesetzlich festschreiben, damit – ich zitiere – die Hebesätze für … 2025 und die weiteren Jahre … aufkommensneutral zu ermitteln sind. – Das, werte CDU, war jedoch zu keiner Zeit Bestandteil der vom Senat zugesagten einkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuerreform. Das kann sie auch gar nicht sein, weil das für das Land Berlin mit durchaus ungewollten Folgen verbunden wäre. Ein festgeschriebenes Verfahren für das Grundsteueraufkommen würde mit den Jahren zunehmend auseinanderklaffen; dem fixen Grundsteueraufkommen auf der einen Seite stünde also der reale, in aller Regel steigende Wert der von der Grundsteuer insgesamt erfassten Steuergegenstände gegenüber. Das entspricht eben nicht der Intention des Gedankens eines Reformsteuergesetzes zur Grundsteuer, und es entspricht auch nicht dem ihm zugrunde liegenden einschlägigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Es kann nicht im fiskalischen Interesse Berlins sein, wenn das Grundsteueraufkommen in realer Rechnung mit den Jahren immer weiter sinken würde, auf gut die Hälfte, etwa mit Vergleich zum Jahr 2021 auf rund 400 Millionen Euro. Ich bin mir sicher, dass Sie mir da voll und ganz zustimmen werden. Außerdem müssen Sie mir sagen, wo Sie das Geld dann einsparen wollen. Wollen Sie Kitas schließen? Schulen? Vielleicht auch noch Senioreneinrichtungen in den Bezirken? – Es wäre gut, wenn Sie das vielleicht in Ihr Gesetz reingeschrieben hätten. Angesichts der Zeit führe ich das jetzt nicht weiter aus. Ich bedanke mich für Ihren Vorschlag, ich freue mich auf die weitere Diskussion im Hauptausschuss, dahin soll der Antrag überwiesen werden. Ansonsten: Vielleicht machen Sie beim nächsten Mal besser Ihre Hausaufgaben. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Zuruf von Christian Gräff (CDU)]
