parlament-berlin.de ↗

Johannes Kraft

CDU 17.11.2022 Sitzungen 19/21

Das ist sicherlich richtig; wir reden über die Grundsteuer A und über die Grundsteuer B und über die Grundsteuer C. Ich wollte nur deutlich machen, [Zuruf von Steffen Zillich (LINKE)] dass wir hier nicht über kleine Summen reden, sondern dass es durchaus ein erheblicher Betrag ist, den beispielsweise jeder Mieter in der Nebenkostenabrechnung vorfindet. Ich habe es gerade schon gesagt: Betroffen sind Eigentümer und Mieter. Was bedeutet die aktuelle Regelung, also nach der Umsetzung der Reform? – Es wird Steuererhöhungen quasi automatisch geben, weil man sich für ein Ertragsmodell entschieden hat. Es wird der Bodenrichtwert des Jahres 2021 zugrunde gelegt, obwohl die Steuer dann erst im Jahr 2025 und dann bis zum Jahr 2032 fällig wird. Die Bodenrichtwerte sind in den letzten Jahren ganz massiv gestiegen, aus verschiedenen Gründen, unter anderem auch, weil es nicht gelungen ist, hier entsprechend Wohnraum zu schaffen. [Zuruf von Katrin Schmidberger (GRÜNE)] Auch dafür trägt dieser Senat sicherlich ein gutes Stück Mitverantwortung. [Beifall bei der CDU] Der Faktor des Gebäudealters spielt bei dieser Regelung eine ganz erhebliche Rolle. Da machen wenige Jahre viele Prozente aus, die es dann mehr oder weniger zu bezahlen gilt. Es gibt ganz unklare Regelungen, auf die ich mit Blick auf die Uhr jetzt aber nicht eingehe. – Wir haben gerade einen Widerspruchsbescheid vom Finanzamt Pankow/Weißensee bekommen. Da wird ein Erholungsgrundstück mit einem Bodenrichtwert von 450 Euro besteuert, wo es überhaupt kein Baurecht gibt. [Christian Gräff (CDU): Unerhört! – Zuruf von der CDU: Pfui!] Da stehen sicherlich noch viele Dinge an, die zu klären sind. Übrigens: Modellrechnungen von uns, aber auch vom VDGN und verschiedenen anderen zeigen, dass sich im Ostteil der Stadt bei Ein- und Mehrfamilienhäusern die Grundsteuer, das, was zu zahlen ist, um den Faktor 3,5 bis 5 erhöhen wird. [Christian Gräff (CDU): Unerhört! – Zuruf von der CDU: Das gibt es doch gar nicht!] Das sind Dinge, die aus unserer Sicht überhaupt nicht gehen. [Beifall bei der CDU] Gleichzeitig werden über die Grundsteuer C brachliegende Grundstücke, wo man Wohnungen bauen könnte, wo man Gewerbeimmobilien bauen könnte, quasi subventioniert, weil da eben nicht das Ertragswertverfahren angewandt wird, sondern das einfache Flächenmodell und damit die Steuereinnahmen viel geringer sind. Mit dem Blick auf die Uhr möchte ich aber, nachdem ich die Situation dargestellt habe, zu unserem Antrag kommen. Was wollen wir? – Wir wollen eine sozial gerechte und eine viel weniger aufwändige Grundsteuer in dieser Stadt. [Zuruf von Katrin Schmidberger (GRÜNE)] Dazu haben wir Ihnen einen Gesetzesantrag vorgelegt, der kleine und mittlere Vermögen entlastet. Das betrifft, wenn ich von Vermögen rede, aber eben auch die eher preiswerte Mietwohnung, das kleine Einfamilienhaus, das ältere Haus, wo vielleicht jemand, der in Rente ist, wohnt. Das wollen wir tun durch gestaffelte Abschläge auf den Steuermessbetrag, bei Größenordnungen von 300 000 Euro um 40 Prozent, 500 000 Euro um 25 Prozent, bis 700 000 Euro um 15 Prozent. Was bedeutet das? – Dass das kleine Einfamilienhaus, das vielleicht ein bisschen älter ist und einen Ertragswert von 250 000 Euro hat, um 40 Prozent entlastet wird. Ein Haus, ich sage mal, ein mittleres Einfamilienhaus oder auch Mehrfamilienhaus, wo die Einheit 500 000 Euro wert ist, wird immer noch um ein Drittel entlastet, und wenn es richtig teuer wird – ich habe es nur mal exemplarisch gerechnet –, vielleicht das schicke Loft oder die Villa am Wannsee oder wo auch immer für 2,5 Millionen Euro, dann sind es gerade eben noch 6 Prozent. Das heißt, wir verteilen von oben, von den reichen Menschen, nach unten, in die Mitte der Gesellschaft, um. Wir haben eine Härtefallregelung vorgesehen; wenn sich jemand diese dann höhere Grundsteuer nicht leisten kann, kann sie auf Antrag auch erlassen werden. Und es darf keine automatische Steuererhöhung geben, denn wir wollen das Grundsteueraufkommen einem Deckel unterziehen, der liegt bei dem Aufkommen des Jahres 2024, [Torsten Schneider (SPD): Mietendeckel!] sodass es nicht automatisch, weil die Ertragswerte steigen werden, alle sieben Jahre zu Steuererhöhungen kommt. Das ist unser Vorschlag für eine sozial gerechte und nicht so bürokratische Grundsteuerreform und deren Umsetzung hier in Berlin. Dafür bitten wir herzlich um Zustimmung. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Torsten Schneider (SPD): Ein CDU-Mietendeckel! Erst verhindern und dann fordern! – Zurufe von Christian Gräff (CDU) und Sibylle Meister (FDP)]

Alle Reden von Johannes Kraft Protokoll ↗