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Johannes Kraft

CDU 17.11.2022 Sitzungen 19/21

Vielen Dank, Herr Präsident! – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ging heute in diesem Hause schon ziemlich heftig zur Sache. Jetzt, glaube ich, wird es ein bisschen technischer, aber nicht weniger wichtig, denn das Thema Grundsteuer und Grundsteuerreform ist eines, was uns aktuell schon beschäftigt – es gab dazu schon verschiedentlich Anträge, über die ich heute nicht noch einmal sprechen möchte –, und es wird 2025 für viele von uns hier in Berlin sehr teuer, wenn das, was bisher durch den Senat geplant ist, umgesetzt wird. Wie ist die Situation in Berlin? – Der Senat hat sich aus unserer Sicht für das schlechteste und vor allem komplizierteste Modell, das auf Olaf Scholz, den aktuellen Bundeskanzler, zurückgeht, entschieden. Der Senat hat die Betroffenen so gut wie gar nicht informiert, ganz im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern. Hier hat man gesagt: Eine Pressemitteilung reicht. Es liest doch jeder alle zwei Wochen das Amtsblatt, und dann muss er wissen, dass er bis zum 31. Oktober die Grundsteuererklärung abzugeben hat. Zudem lässt dieser Senat die Betroffenen bei der Abgabe der Grundsteuererklärung völlig allein, [Beifall bei der CDU – Beifall von Christian Wolf (FDP)] auch das ganz im Gegensatz zu anderen Bundesländern. Nahezu sämtliche Daten, die abgefragt werden – die Grundstücksgröße, die Flächen, die für Wohnen genutzt werden, verschiedene andere Dinge, selbstverständlich auch die Bodenrichtwerte –, sind Dinge, die den Behörden des Landes Berlin vorliegen. Und so macht es Brandenburg den Menschen denn auch viel einfacher, indem viele Informationen automatisch bereitgestellt werden. Und: Der Senat macht, obwohl wir in Berlin eine ganz besondere Situation haben, zu der ich gleich noch komme, bisher keinen Gebrauch von der Öffnungsklausel, um eigene Bewertungs- und Grundsteuergesetze zu erlassen. Auch hier sind andere Bundesländer viel weiter, Hamburg beispielsweise, aber auch Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen. Selbst Brandenburg hat da einige Dinge gemacht. Was ist die besondere Situation? – In Berlin wird die Grundsteuer aktuell auf der Basis zweier unterschiedlicher Einheitswerte berechnet, einmal östlich des Brandenburger Tors, einmal die Bezirke westlich des Brandenburger Tors. Da kann man doch nicht so tun, als wäre Berlin in dieser speziellen Situation mit Flächenländern vergleichbar, egal ob im ehemaligen Osten oder im ehemaligen Westen. [Beifall bei der CDU] Da muss man doch mal genauer hinschauen und antizipieren oder zumindest herausfinden, wie man darauf adäquat reagiert. Viele, viele Antworten auf viele, viele Schriftliche Anfragen, unter anderem von mir, machen aber deutlich, dass man sich damit offensichtlich nicht beschäftigt hat. Worüber sprechen wir? – Wir sprechen im Wesentlichen über die Grundsteuer B. Die gilt für Wohngebäude. Das ist ein Jahresaufkommen von 816 Millionen Euro in Summe, also die gesamte Grundsteuer. Darauf entfallen 152 Millionen Euro auf die Bezirke östlich des Brandenburger Tors und 304 Millionen Euro auf die Bezirke westlich des Brandenburger Tors. [Zuruf von Torsten Schneider (SPD)] Das sind übrigens bei 1,9 Millionen Wohneinheiten in dieser Stadt 240 Euro pro Wohnung, pro Jahr, die jeder von uns zu bezahlen hat. Wenn ich sage „jeder“, dann meine ich damit nicht nur die Eigentümer. Die Grundsteuer bezahlt jeder, der in dieser Stadt lebt, egal, ob Eigentümer oder Mieter. Wenn wir uns diese Grundsteuer in den letzten zehn Jahren anschauen, dann sind die Einnahmen aus der Grundsteuer von 750 Millionen Euro auf jetzt fast 850 Millionen Euro gestiegen, also um über 100 Millionen Euro. Das sind 10 Millionen Euro pro Jahr, die die Berliner in Summe zahlen müssen. Übrigens hat Berlin mit 810 Prozent einen Grundsteuerhebesatz, der seinesgleichen sucht. Es gibt ganz wenige Kommunen, die aber mit Berlin überhaupt nicht vergleichbar sind, die etwas um die 900 Prozent haben. Das sind kleine Kommunen mit 500 oder 600 Einwohnern. Zum Vergleich: Die sonst so teure Stadt München liegt mit 535 Prozent, Hamburg mit 540 Prozent deutlich unter dem Grundsteuerhebesatz des Landes Berlin. Frankfurt, auch eine Stadt, die mit Berlin vergleichbar ist, kommt auf 500 Prozent.

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