Jeannette Auricht
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Haghanipour! Nein, wir haben nicht vergessen, einen Antrag zu stellen. Wir wollten Ihnen nur die Chance lassen, aus Ihren großen Ankündigungen auch mal Taten folgen zu lassen. [Torsten Schneider (SPD): Alles klar!] Dann kam das raus, was jetzt hier rausgekommen ist, nämlich dieser Antrag, der sicherlich einen guten Punkt anbietet, der aber gar nicht weit genug greift. [Beifall bei der AfD – Werner Graf (GRÜNE): Schönste Ausrede, die ich je gehört habe!] – Na ja, wir lernen von den Besten! – Herr Zander, ich weiß nicht, wir saßen sicherlich in derselben Anhörung, wenn Sie sich das Wortprotokoll mal anschauen, natürlich wurde da von der Spurensicherung, vor allen Dingen auch von der anonymen Spurensicherung, gesprochen. Das ganze Wortprotokoll ist voll damit. Vielleicht gucken Sie es sich noch mal an. Jetzt zum Antrag: Die Zahlen von häuslicher Gewalt und sexuellen Straftaten sind ja weiterhin in Berlin auf einem Rekordhoch. Daran wird sich sicherlich leider nicht viel ändern, weil Sie sich immer an den Symptomen abarbeiten, aber nie an den Ursachen. Wir haben es ja gerade gesehen: Zwei Träger für Täterarbeit in ganz Berlin. Das ist echt ein bisschen wenig. Da wäre Ursachenbekämpfung nötig. Aber Sie doktern ja lieber an den Symptomen herum und machen Beratungsangebote, anstatt echte Hilfe zu leisten. Immer mehr Beratung, immer mehr Beratung, das ist Ihr Ding. Beauftragte und Beratungen. Seit 2018 hat jedes Bundesland die Verpflichtung, Menschen nach sexualisierter Gewalt umfassend und in bestmöglicher Weise zu unterstützen. Um die Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen umzusetzen, ergeben sich aber weitere Handlungsbedarfe, die in Ihrem Antrag jetzt nicht umfassend berücksichtigt wurden. Die Ausführungen der Anzuhörenden im Ausschuss wiesen auch deutlich darauf hin, dass wir die Notwendigkeit haben, eine bessere Vernetzung und eine bessere Abstimmung aller handelnden Akteure sowie – darauf haben Sie hingewiesen – Hilfe- und Versorgungsangebote bedarfsgerechter vorzuhalten. Ja, die proaktiven Beratungsangebote sind ein wichtiger Schritt, aber, wie gesagt, nur ein kleines Schräubchen im Gesamtgetriebe. Die Forderungen – ich sagte es bereits – waren weitaus umfassender. Um vielleicht ein besseres Verständnis zu geben, worum es hier eigentlich geht, möchte ich gerne Frau Winterholler von Signal e. V. aus dem Ausschuss zitieren mit Erlaubnis des Präsidenten. [Zuruf von den GRÜNEN] Ich hatte letztens einen Anruf – sagt sie – von einer Frau. Die war – nach einer Vergewaltigung – 16 Stunden in Berlin unterwegs, um am Ende eine Spurensicherung mit Polizei zu bekommen. 16 Stunden unterwegs nach einer Vergewaltigung! Ich möchte mir das nicht vorstellen. Das sind Umstände, die müssen sich einfach bessern in dieser Stadt. [Beifall bei der AfD] Deshalb fordern wir: Die anonyme Spurensicherung sollte rund um die Uhr in Berlin möglich sein, in einer Großstadt wie Berlin. Da darf es auch keine 18-Uhr-Schließzeiten geben. Das ist ja unmöglich! Eine anonyme Spurensicherung sollte auch bedarfsgerecht angepasst und möglichst bei dem ÖGD angesiedelt sein. Und es sollte vor allen Dingen auch in den Rettungsstellen und Notaufnahmestellen bekannt sein, wo man eine anonyme Spurensicherung in Berlin durchführen kann. Bei einer kleinen, zugegebenermaßen nicht repräsentativen Stichprobe stellte sich nämlich heraus, dass nur eine von sechs Notaufnahmen eine kompetente Auskunft dazu geben konnte. Punkt zwei unseres Antrags: Der Senat soll mit allen Akteuren und Partnern ein abgestimmtes Gesamtkonzept entwickeln. – Ja, wir haben viele kleine Vereine, viele Träger, die helfen, die Beratungsstellen, aber es ist einfach kein Gesamtkonzept. Keiner weiß, was der andere macht. Wir haben eine Koordinierungsstelle; die muss einfach besser laufen. Und auch da möchte ich noch mal aus der Anhörung zitieren, und zwar Dr. Katrin Wolf, mit Erlaubnis des Präsidenten. [Zuruf von den GRÜNEN] Sie sagte: Es besteht eine große Orientierungslosigkeit von Betroffenen, aber auch von Versorgenden. Letztlich ist nicht klar und auch nicht transparent, wer wann welche Angebote zur Verfügung stellt. … wir haben in den einzelnen Einrichtungen kein einheitliches Vorgehen. Auch hier ist der Senat gefragt, endlich zu handeln, damit eine einheitliche Versorgung in Berlin endlich zum Standard wird. [Beifall bei der AfD] Jetzt kommen wir zu Punkt drei. Das ist die Kostenübernahme der Nachsorgeleistungen. Es kann doch bitte nicht sein, dass Frauen nach einer Vergewaltigung die Kosten für die Nachsorgeleistungen auch noch selbst tragen müssen. Das sind Kosten von Untersuchungen auf sexuell übertragbare Krankheiten, Schwangerschaftstests oder die Pille danach. Diese Nachsorgeleistungen müssen Bestandteil des Gesamtversorgerangebots werden; das ist doch völlig klar. Wir können doch die Frau nach so einem traumatischen Erlebnis nicht auch noch auf den Kosten sitzen lassen. Punkt vier: die Datenerhebung. Diese haben wir schon an anderer Stelle gefordert. Ohne verlässliche Daten – ich kann es immer wieder sagen – können wir nicht zielgerichtet helfen, wir können nicht erkennen, wie groß der Bedarf an Hilfsangeboten wirklich ist und ob wir die Gelder an der richtigen Stelle einsetzen. Ich zitiere erneut mit Erlaubnis des Präsidenten, wieder aus dem Ausschuss: Wir haben eine massive Wissenslücke. Wir wissen nicht, wer wo mit welchen Problemen nach Gewalt vorstellig wird. Ist es mehr die Notaufnahme, ist es mehr der Hausarzt, ist es mehr die Gynäkologie, ist es mehr die Chirurgie? …Wo sollen wir ansetzen? Wo sollen wir unsere Ressourcen bündeln, wohin fokussieren? Wir wissen auch nicht, ob das, was wir tun, in dem Sinne wirkt. Wir wissen nicht, ob wir alle Betroffenen erreichen. … Warum haben wir diese Daten und Erkenntnisse nicht? Zitat Ende. – Ja, das fragen wir uns allerdings auch, und deshalb fordern wir den Senat auch hier auf, tätig zu werden und in Zusammenarbeit mit allen versorgenden Akteuren zu eruieren, wie endlich eine bessere Datenlage erzielt werden kann, sowie ein Instrument zur regelmäßigen Erhebung von Versorgungsdaten zu entwickeln. Richtlinien im Regierungsprogramm zu verankern, reicht eben nicht aus. Man muss sie dann irgendwann auch mal umsetzen. Alle Forderungen aus unserem Antrag basieren auf den Aussagen der Anzuhörenden im Ausschuss, den Akteurinnen vor Ort, die sich täglich für Frauen in größter Not einsetzen. Wir hoffen daher auch auf Ihre Unterstützung. Jetzt würde ich gern noch mal kurz zu dem FDP-Antrag, den wir hier zusammen behandeln, kommen. Alle Punkte, die Sie aufgeschrieben haben, Frau Dr. Jasper-Winter – mehr Platz für Frauenhäuser, auch eine Infrastruktur in den Außenbezirken, mehr Täterarbeit, Schulungen, auch die Gerichtsbarkeit mit einzubeziehen –, das wären alles Punkte für ein großes Gesamtkonzept, das wir immer noch nicht haben. Wir wurschteln immer noch hier und da und dort ein bisschen herum, aber es gibt einfach kein Gesamtkonzept. Wir würden Ihren Antrag sehr gerne unterstützen. Es wäre, wie gesagt, eine große Aufgabe für den Senat, für ein Gesamtkonzept zu sorgen. Für unseren Antrag bitten wir um Unterstützung, weil das, was Sie mit Ihrer proaktiven Beratung fordern, nur ein kleines Schräubchen im Gesamtgetriebe ist. – Vielen Dank! [Beifall bei der AfD]
