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Christian Zander

CDU 17.11.2022 Sitzungen 19/21

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! – Wir sind uns alle einig, dass psychische, sexualisierte und körperliche Gewalt gegen Frauen entschieden abzulehnen ist und mit allen Mitteln verhindert werden muss. Hierzu sieht die Istanbul-Konvention Mindeststandards und Handlungsempfehlungen vor, die umgesetzt werden müssen. Der Senat hat eine Evaluation auf den Weg gegeben, aber auch ohne das Ergebnis abzuwarten, müssen wir heute schon feststellen, dass wir zwar Anstrengungen unternommen haben, aber vom gewünschten Ergebnis noch immer recht weit entfernt sind. [Beifall von Stefan Evers (CDU) und Roman Simon (CDU)] Im Bereich der sexualisierten und häuslichen Gewalt haben wir also alle erkannt, dass einiges mehr geschehen muss. Führen wir uns die schrecklichen Zahlen vor Augen: Jedes Jahr weist die polizeiliche Statistik ungefähr über 10 000 Gewaltstraftaten im häuslichen Bereich aus. Hinzu kommt noch die große Dunkelziffer vieler Fälle, die gar nicht erfasst sind. An mehreren Stellen diskutieren wir die Umsetzung der Forderungen aus der Istanbul-Konvention. Die einen wollen einen Landesaktionsplan, andere, wie die AfD, nebulöse Gesamtkonzeptionen und wieder andere erst mal Evaluationsstudien. Ich kann die Kritik der AfD in ihrem Änderungsantrag an dem Antrag der Koalition nicht nachvollziehen. Es ist durchaus sinnvoll, auch mal konkrete Vorschläge zu machen und sich nicht im Großen und Ganzen zu verlieren und am Ende gar nichts zu erreichen. Es ist also sinnvoll, hier einen wichtigen Punkt herauszuziehen, zumal dieses Vorhaben ja schon in der Praxis erprobt und auch wissenschaftlich begleitet worden ist. Wir wissen also, was uns da an positiven Erscheinungen erwartet. Darüber hinaus gibt es auch den Runden Tisch, der das Thema insgesamt betrachtet, und außerdem haben wir auch im Bereich der proaktiven Beratung nach polizeilicher Wegweisung vor gut 15 Jahren in Berlin schon Erfahrungen gemacht, die auch wissenschaftlich begleitet worden sind. Wir verstehen, dass viele angesichts der vergangenen Zeit langsam ungeduldig werden, dass mehr passieren muss und auch schneller. Die Anhörung zum Thema im Ausschuss im August war ausgesprochen aufschlussreich. An dieser Stelle möchte ich noch einmal den vier Referentinnen herzlich für ihre Beiträge danken. [Vereinzelter Beifall bei der CDU – Beifall von Werner Graf (GRÜNE) und Anne Helm (LINKE)] 30 Prozent der Betroffenen von häuslicher und sexualisierter Gewalt wenden sich mit ihren Fragen an das Gesundheitssystem. Der Antrag der Koalition greift daher zu Recht auf, dass es ein Beratungsangebot in den Notaufnahmen geben muss, dass sich an die Opfer richtet. Wir glauben auch, dass hier die richtige Stelle ist, proaktiv verstärkt auf die Betroffenen zuzugehen. So weit, so gut! Allenfalls bleiben wir etwas neugierig, warum im Antrag der Bezug auf die psychische Gewalt fehlt. Immerhin haben die Anzuhörenden explizit auf dieses Facette hingewiesen und auf die Mangelsituation dort. Darüber können wir gerne noch im Ausschuss reden. Dass es zusätzliche Angebote für anonyme Spurensicherung brauche, war der Anhörung nicht unbedingt zu entnehmen. Die Gewaltschutzambulanz selbst spricht von 72 Stunden als ausreichendem Zeitraum. Wichtiger scheint mir die Erkenntnis zu sein, dass die Bekanntheit solcher Anlaufstellen im gesamten Gesundheitssystem gefördert werden muss, und auch die Kenntnis darüber, wie man tatsächlich zu einer anonymisierten Spurensicherung kommen kann. Hier könnte man den Antrag der Koalition vielleicht noch passend ergänzen. Die Berliner Gewaltschutzambulanz ist jedenfalls ein herausragendes Gesundheitsprojekt für ganz Berlin. An dieser Stelle wollen wir Frau Dr. Etzold und ihrem Team herzlich für ihre engagierte Arbeit danken. [Beifall von Stefan Evers (CDU), Roman Simon (CDU), Orkan Özdemir (SPD), Werner Graf (GRÜNE), Antje Kapek (GRÜNE) und Anne Helm (LINKE)] Das Ergebnis der proaktiven Beratung sollte sein, dass sich eine Weitervermittlung der Opfer anschließt, und zwar vorzugswürdig nicht nur in Form einer Empfehlung – das war zum Beispiel bei der polizeilichen Wegweisung bei der Untersuchung mehrfach der Fall –, sondern besser in einer aktiven Vermittlung, damit man weiß, dass die Personen auch tatsächlich dort ankommen, wohin man sie vermitteln möchte, wohin man sie empfehlen möchte. Man sollte wirklich Wert darauf legen, dass man sicher ist, dass dann diese Beratung am Ende auch wirklich gefruchtet hat. Klar ist dabei auch, dass wir in diesen Bereichen ausreichend Kapazitäten haben müssen, wenn wir diese proaktive Beratung durchführen und dieses Hilfsangebote auch äußern. Hier setzt auch der Antrag der FDP-Fraktion an, Stichwort zum Beispiel: die Frauenhausplätze. – Da haben wir ganz lange gewartet, bis es mal zu einem Ausbau kommt. Ich möchte noch mal ganz explizit die Problematik bei Frauenhausplätzen für Mütter mit älteren Söhnen erwähnen, oder aber auch Psychotherapieplätze. Wir haben auch in vielen anderen Bereichen schon gehört, dass die Faktenlage ganz anders ist und auch hier ein deutlicher Mangel an Plätzen besteht, obwohl die Statistik etwas anderes sagt. Was wir aber auch fortlaufend brauchen, ist die Schulung und die Sensibilisierung derjenigen, die an den Schnittstellen arbeiten – in den Jugendämtern, bei der Polizei und eben auch im Krankenhaus –, denn ich kann nur die proaktive Beratung anbieten, wenn ich erkannt habe, dass ein Verdacht auf häusliche Gewalt vorliegt. Dazu muss das Personal nun mal sensibilisiert sein, damit es weiß: Hier ist ein Fall, jetzt kommt die proaktive Beratung zum Zuge. – Sonst kann das nicht passieren. Deshalb ist es immer wichtig, dass man nicht vergisst, diesen wichtigen Aspekt immer weiter zu machen. Auch die Studien, die es gab – auch von Signal e. V., die auch begleitet worden ist –, haben gezeigt, dass die Sensibilisierung des Personals auch signifikant gestiegen ist, wenn man den Schwerpunkt auf die Kliniken gelegt hat. Aus Sicht der CDU-Fraktion handelt es sich bei dem Antrag der Koalition also um einen guten und unterstützenswerten Antrag, der vielleicht noch an der einen oder anderen Stelle nachgeschärft werden könnte. Auch das Ansinnen des Antrags der FDP-Fraktion werden wir unterstützen. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der FDP]

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