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Florian Dörstelmann

SPD 17.11.2022 Sitzungen 19/21

Grundsätzlich müssen Sie ja immer alle Angaben einsammeln, um einen Anspruch zu begründen. Das wissen Sie so gut wie ich. Welcher Weg dafür der geeignete ist, darüber mag es unterschiedliche Beurteilungen geben. Aber am Ende brauchen Sie immer ein Verfahren, in dem gegebenenfalls streitig rechtskräftig festgestellt wird, dass der Anspruch besteht. Dazu müssen Sie vor Gericht natürlich auch diesen Anspruch belegen – in der einen oder der anderen Weise. Es wäre sicherlich sinnvoll, wenn man – darüber könnte man ja nachdenken, und das wäre ein kleiner Vorschlag an dieser Stelle – den Betroffenen vor Ort, die in dieser Schlange stehen, genötigt werden und damit Opfer von Straftaten werden, bereits entsprechende Merkblätter geben würde, vielleicht auch Formulare, die es vereinfachen, mit der direkten Adresse an die Staatsanwaltschaft. All das ist denkbar. Das ist ohne großen Aufwand zu machen, und es enthebt uns all dieser Rechtsfragen, mit der direkten Adresse an die Staatsanwaltschaft, die Sie aufgeworfen, aber mit ihrer Plattform nicht beantwortet haben. [Paul Fresdorf (FDP): Ist das jetzt Ihr Ernst?] Im Ergebnis glaube ich, dass man mit dem hier vorgeschlagenen Weg dann auch sehr viel weiter kommt, weil man einheitliche Entscheidungen hat. Das wäre endlich mal eine Fallkonstellation, bei der das Adhäsionsverfahren in großem Umfang die Justiz, aber auch die Betroffenen, entlasten würde. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

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