parlament-berlin.de ↗

Björn Matthias Jotzo

FDP 17.11.2022 Sitzungen 19/21

Herr Kollege Dörstelmann! Es freut mich, dass Sie auch die Begründung gelesen haben. In der Tat stellt sich hier die Frage – ich frage Sie, ob Sie da mit mir übereinstimmen –: Wie sollen die tatbestandsbegründenden Merkmale zu den entsprechenden Stellen, sei es Zivilgericht oder Strafgericht, kommen, damit das Ganze im Adhäsionsverfahren geltend gemacht werden kann? Es geht hier um etwa 1 000 Geschädigte pro Blockade. Das heißt also, wir müssen den Bürgerinnen und Bürgern ein Instrument an die Hand geben, mit dem es ihnen möglich wird, einerseits die Beweismittel, aber auch die Tatbestandsmerkmale sicher zu übermitteln, sodass diese dann gesammelt im Adhäsionsverfahren durchgesetzt werden könnten.

Alle Reden von Björn Matthias Jotzo Protokoll ↗