Florian Dörstelmann
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das ist unverändert ein sehr ernstes Thema, [Beifall bei der FDP] weil wir in den vergangenen Wochen einen fürchterlichen Unfall mit einem Todesopfer erleben mussten und weil wir in den vergangenen Tagen die Mitteilung erhalten haben, dass bereits 18 Rettungseinsätze durch die Blockaden behindert wurden. Wer solche Blockaden errichtet und damit weiß, dass Rettungswege verschlossen werden, der gefährdet das Leben anderer Menschen, und das muss man auch einmal deutlich sagen. [Beifall bei der SPD und der FDP – Vereinzelter Beifall bei der CDU] Weil wir das wissen, ist auch ganz klar, dass es sich um Straftaten handelt, und Straftaten müssen adäquat verfolgt werden. [Beifall von Jörg Stroedter (SPD) – Beifall bei der CDU und der FDP] Das geschieht. Es gab zwar immer Diskussionen über die Art und Weise der Verfahren, die angezeigt seien, aber inzwischen haben wir bei der Staatsanwaltschaft eine große Anzahl an Verfahren, die bearbeitet werden. Ich glaube, dass wir damit der Sache schon einen Schritt näher gekommen sind. Ich habe es ja bereits gesagt: Ich halte inzwischen das Strafbefehlsverfahren für nicht mehr geeignet, weil wir wissen, dass Rechtsmittel eingelegt werden. Wenn man das weiß – und damit komme ich unmittelbar zum Kern Ihres Antrags, verehrter Kollege Jotzo –, dann kann man etwas deutlich Effektiveres installieren als das, was Sie etwas nebulös in den Raum gestellt haben. Sie wollen eine Plattform errichten, auf der Ansprüche – ja, was? – eingesammelt werden. Wie werden die eingesammelt? Von wem werden die eingesammelt? An wen werden die abgetreten? Wer macht die geltend? Wie wird ausgezahlt? In welchen Verfahren soll das alles geschehen? Eine Antwort auf das alles bleiben der Antrag und seine Begründung schuldig. Es wäre auch so ohne Weiteres wahrscheinlich nicht umsetzbar. Es gibt aber eine andere Möglichkeit. Interessanterweise haben Sie die in Ihrer schriftlichen Begründung auch erwähnt. Sie haben das erwähnt, aber nicht hier in Ihrer Rede behandelt. Natürlich kann man, wenn man sich vom Strafbefehlverfahren verabschiedet, was in diesen Fällen sinnvoll wäre, die Betroffenen darauf hinweisen und ihnen auch Unterstützung anbieten, sich im Adhäsionsverfahren diesen Verfahren anzuschließen. Das hat für sie den Vorteil, dass im Amtsermittlungsgrundsatz der Sachverhalt ermittelt wird und gleichzeitig ihre Ansprüche rechtskräftig festgestellt werden können. Das wäre der richtige Weg. Es hat mich gewundert, dass Sie es zwar schreiben, aber nachher überhaupt nicht reflektiert haben. [Beifall bei der SPD]
