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Andreas Geisel

17.11.2022 Sitzungen 19/21

Herr Vallendar, da empfehle ich die Lektüre des Urteils des Verfassungsgerichts von gestern und die Lektüre des Expertenberichtes, also der eingesetzten Expertenkommission, um die Fehler der Wahl aufzuarbeiten, der jetzt die Grundlage für die Arbeit der Taskforce ist. Daraus geht eindeutig hervor, wie die Trennung zwischen Landeswahlleitung, Bezirkswahlleitung und Innenbehörde ist. An einer Stelle führen wir in der Tat eine Diskussion, das hat Herr Wegner vorhin auch getan: War die Wahlorganisation dieser komplexen Herausforderung tatsächlich gewachsen? [Antonin Brousek (AfD): Nein!] Wenn man das rückblickend analysiert, könnte man tatsächlich, wenn man das Urteil liest, zu dem Schluss kommen, dass es besser gewesen wäre, die Wahlen vom Bundestag und Abgeordnetenhaus voneinander zu trennen, um die Komplexität zu reduzieren. Aber dann steht auch die Frage, dass unter Coronabedingungen ja nicht 21 000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eingesetzt waren, sondern 37 000. Die Frage wäre gewesen: Wäre Berlin in der Lage gewesen, zwei Wochenenden hintereinander 37 000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer aufzubieten? Hätten wir das geschafft? Und hätten die Voraussetzungen im Wahlgesetz geändert werden müssen, um diese Komplexität der Aufgabe zu bewältigen? – Hinterher ist man an dieser Stelle immer schlauer. Ich habe jetzt mehrfach gesagt und sage das auch an dieser Stelle wieder: Ich nehme Verantwortung wahr, indem ich arbeite. [Florian Kluckert (FDP): Was soll daran komplex sein, das war eine Wahl!]

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