Marc Vallendar
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Um es direkt zu sagen, wir werden diesen Antrag ablehnen, nicht, weil wir das inhaltliche Ziel nicht mittragen würden. Auch die AfD-Fraktion wünscht sich Fortschritte bei der Digitalisierung der Verwaltung. Auch wir wünschen uns, dass die Bürger möglichst bald viele Behördendienste digital in Anspruch nehmen können. Aber, was Sie, werte Herren und Damen von der FDP-Fraktion, hier fordern, begründet einen Rechtsanspruch für Bürger gegenüber dem Land Berlin. Vom Land Berlin würden mit solchen Gesetzesnormen Leistungen erwartet, die es teils gar nicht liefern kann. Ich möchte das kurz erläutern. Erstens: Bei der Bereitstellung von Internetzugängen und Mobilfunk ist das Bundesland Berlin letztlich auf Mitwirkung der Wirtschaft angewiesen, kann also das, was Sie fordern, nicht abschließend garantieren, sondern lediglich die Rahmenbedingungen für die Telekommunikationsbranche setzen, beziehungsweise verbessern. Zweitens: Das Bundesland Berlin kann die Verwaltungsdigitalisierung nicht ohne die Mitwirkung des Bundes oder anderer Bundesländer durchführen. Ja, Sie sprechen in Ihrer Begründung zum Antrag an, dass die elektronische Akte bis 2025 zur Verfügung stehen solle, aber das allein reicht nicht, um alle Verwaltungsfachverfahren online zur Verfügung zu stellen. Interessant ist letztlich, ob bis 2025 alle IKT-Fachverfahrens soweit modernisiert sein werden, dass sie die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes sowie des Berliner E-Government-Gesetzes erfüllen. Die Entwicklung und Modernisierung der circa 600 einzelnen IKT-Fachverfahren erfolgt nach dem Einer-füralle-Prinzip in Kooperation mit den anderen Bundesländern. Das heißt, das Land Berlin hat nur bedingten Einfluss auf die Gesamtzeitplanung. Weiterhin gibt es einige grundlegende Hemmnisse, die sich aus der Bundesgesetzgebung ergeben. Werte Kollegen von der FDP! Sie sind doch im Bund mit an der Regierung. Vielleicht können Sie Ihre Kollegen dort daran erinnern, dass es immer noch etliche Einzelgesetze gibt, die papierschriftliche Unterschriften verlangen, teils sogar persönliche Vorsprachen auf dem Amt. Das heißt letztlich, dass nach aktueller Gesetzeslage einige Fachverfahren gar nicht vollständig digitalisierbar sind. Solange solche gesetzgeberischen Hemmnisse bestehen, ist der Antrag, der uns hier heute zur Debatte vorliegt, schlicht nicht umsetzbar. Daher können wir ihm leider auch nicht zustimmen. – Vielen herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD]
