Stefan Ziller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Sehr geehrte Berlinerinnen! Ich freue mich über die Gelegenheit, zum Thema E-Government zu sprechen. Zum Antrag der FDP möchte ich allerdings nur kurz etwas sagen, denn ich glaube, der Antrag spricht für sich. Der Antrag fordert den Senat auf, den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen dieser Stadt einen gesetzlichen Anspruch einzuräumen. [Zuruf von Stefan Förster (FDP)] Ich denke, das spricht für sich selbst. Entweder, die FDP bringt hier einen Gesetzesentwurf ein, oder sie überarbeiten Ihren Antrag noch mal. Aber der Senat räumt keine Rechtsansprüche oder Gesetze ein. Die beschließen wir. Wir sind Gesetzgeber. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Insofern glaube ich, dass Sie nicht besonders viel darüber nachgedacht haben. Zum Glück ist das bei uns Grünen anders. [Lachen von Stefan Förster (FDP)] Mit dem Koalitionsvertrag haben wir dem Senat den Auftrag gegeben, eine Novelle des E-Government-Gesetzes im Jahr 2022 auf den Weg zu bringen. Leider liegt noch nichts vor, aber wir können die Debatte nutzen, der für Digitalisierung zuständigen Senatorin noch mal nahezulegen, intern nachzufragen, wo es denn hakt, sodass wir den Gesetzentwurf demnächst kriegen. Es wäre doch schön, das noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen. Um ein wenig nachzuhelfen haben Bündnis 90/Die Grünen inzwischen Eckpunkte erarbeitet. Die liegen den Koalitionspartnerinnen vor. Ich will die Debatte nutzen, um fünf Punkte daraus kurz darzustellen und damit auch den Wettstreit um gute Gesetze und gute Ideen zu befördern. Als Erstes: Wir brauchen diskriminierungsfreie Automatisierungs- und Entscheidungssysteme. Denn manche Formulare kann auch der Computer prüfen. Unser Ziel für die Gesetzesüberarbeitung ist, dass die Verwaltung regelmäßig prüft, welche Vorgänge und Leistungen automatisch erbracht werden können. Wir sind überzeugt, dass die Digitalisierung Verwaltung entlasten kann. Gleichzeitig wollen wir in dem Gesetz sicherstellen, dass dies nur durchdacht passiert und jede Automatisierung vorher eine Prüfung erhält, damit sie keine Diskriminierung befördert. Wir wissen alle, das kann bei Algorithmen relativ schnell passieren. Das Zweite, das Recht auf E-Mail an die Verwaltung: E-Mails ersetzen heute in fast allen Lebensbereichen den traditionellen Brief. Das muss auch für Behörden gelten. Wir wollen das Recht auf elektronische Kommunikation unmissverständlich im neuen Gesetz verankern. Das ergänzt das Recht aller Bürgerinnen, Leistungen vor Ort in Anspruch zu nehmen. Klar ist, die Digitalisierung meint eben vor und hinter dem Schreibtisch. Deswegen soll es keine Faxgeräte mehr geben, kein Abtippen. Eine moderne und digitale Verwaltung bedeutet, dass Serviceleistungen verständlich und online für die Bürgerinnen und Bürger sind, aber auch für die Abläufe intern in der Verwaltung. Wir wollen die Medienfreiheit im neuen E-Government-Gesetz nach vorne stellen, und wir wollen die Mehrsprachigkeit verankert, denn in einigen Bezirken leben mehr Berlinerinnen mit Migrationshintergrund als ohne. Daher denken wir unsere Vision einer digitalen Verwaltung nicht in einer, sondern in mehreren Sprachen. Wir schlagen vor, im Gesetz mindestens die Zweisprachigkeit für Serviceleistungen zu verankern. Zu guter Letzt, weil die CDU hier durchaus einen Punkt hat: Alle unsere Vorhaben werden nur umgesetzt, wenn die politische und organisatorische Steuerung funktioniert. Mit dem neuen Gesetz wollen und müssen wir den bisherigen IKT-Lenkungsrat durch eine handlungsfähige, ebenenübergreifende Gremienstruktur ersetzen. Wir schlagen dazu eine Verkleinerung nach Brandenburger Vorbild vor. Meine Frage an Sie: Was haben Sie für Vorschläge? Vielleicht können wir im Ausschuss darüber reden, wie wir da vorankommen. Vielleicht haben Sie auch Ideen, dann her damit. Die potenzielle Wahlwiederholung darf in meinen Augen nicht Ausrede sein, die Novelle des E-Government-Gesetzes auf die lange Bank zu schieben. Mit der Senatsstudie mit Handlungsempfehlungen zur Fortentwicklung des Rechts der digitalen Verwaltung aus dem Mai 2021, ich glaube, da war Kollege Geisel noch Digitalisierungssenator, liegt eine Entscheidungshilfe lange vor. Lassen Sie uns gemeinsam das nächste Kapitel E-Government in Berlin auf den Weg bringen. Den FDP-Antrag brauchen wir dafür aber nicht. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD]
