Marianne Burkert-Eulitz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist zu begrüßen, dass wir uns mit dem Thema Kinderschutz noch mal intensiv beschäftigen sollten, aber vielleicht nicht, indem man einfach nur Gesetzestexte aus anderen Bundesländern abschreibt und die per Copy-andpaste hier in unser Land reinbringt, sondern: Wenn Sie sich NRW genau anschauen, gab es da eine längere Debatte miteinander, einen Diskurs, den wir hier in diesem Land überhaupt noch nicht geführt haben. [Zuruf von Heiko Melzer (CDU)] NRW hatte, das wissen Sie auch, 2019 den Missbrauchsskandal von Lügde hinter sich, der auch deutschlandweit Erschütterung hervorgebracht hat. Wenn Sie sich die Forderungen der Kinderärzte anschauen, sind das ganz andere als diejenigen, die Sie hier aufmachen. Im Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin geht es darum, dass es eine Sicherung von flächendeckenden Strukturen für den Kinderschutz im Gesundheitssystem geben soll. Dabei steht Berlin gut da mit den Kinderschutzambulanzen, dem Childhood-Haus und auch einem weit ausgebauten Kinderschutznetzwerk. Wenn ich mir die ganzen Forderungen von den beruflichen Verbänden, die gerade auch zum Kinderschutz in der Gesundheit arbeiten, anschaue – das sind der Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie, die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, die Deutsche Gesellschaft Pädiatrische Psychosomatik und so weiter und so fort, und auch die Rechtsmedizinerinnen und -mediziner –: Die fordern nicht die Öffnungsklausel aus NRW, sondern sie wollen flächendeckende Beratungsangebote, Austausch mit Fachkräften, eine bessere Vernetzung mit den Jugendämtern, fachliche Standards, Kinderschutzfälle in interdisziplinären Vorgängen miteinander besprechen, Risikoabwägung. Das sind die Forderungen, die die Kinderärzte landesweit stellen. Sie wissen, dass wir hier in Berlin einen Mangel an Kinderärztinnen und -ärzten haben, sodass es fast unmöglich ist, einen neuen Kinderarzt zu finden. Also: Wir werden Ihren Antrag, Ihren Gesetzentwurf selbstverständlich miteinander beraten. Wir haben das Bundeskinderschutzgesetz, nach dem Berufsgeheimnisträgerinnen wie Ärzte und Psychotherapeutinnen in Kinderschutzfällen selbstverständlich auch ihre Schweigepflicht aufheben und entsprechende Informationen weitergeben können. Ob dem jetzt damit gedient ist, dass sie sich sozusagen mit Klarnamen auf irgendwelchen Internetforen miteinander austauschen, darüber müssen wir, glaube ich, mit den Fachkräften noch mal diskutieren; ob das wirklich der richtige Weg ist, den wir da gehen sollten. Deswegen werden wir das selbstverständlich im Ausschuss miteinander und sicherlich auch mit den Gesundheitsfachmenschen diskutieren. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Beifall von Max Landero Alvarado (SPD) und Tom Schreiber (SPD)]
