Tommy Tabor
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Verehrte Berliner! Die Forderung und der Antrag der CDU, die fehlende rechtliche Absicherung für einen interkollegialen Austausch im Kinderschutz zu beheben, ist ein guter Antrag. Als vierfacher Familienvater steht das Kindeswohl für mich persönlich an allerhöchster Stelle; selbstverständlich sehen das fast alle Eltern ebenfalls so. Dennoch kommt es immer wieder zu traurigen Ereignissen auch auf staatlicher Ebene, aber eben auch im privaten Bereich. Aberwitzige Experimente wie das Kentler-Projekt, Stichwort Odenwaldschule, Kinderläden, Original Play – um nur einige Beispiele zu nennen, wo der Senat eklatant versagt hat. Doch in dem beschriebenen Antrag geht es nicht nur um sexuellen Missbrauch, sondern auch um körperliche Unversehrtheit insgesamt und psychische Gewalt gegen Kinder. Nach der vom BKA veröffentlichten Statistik ist die Zahl der jährlich getöteten und misshandelten Kinder konstant geblieben. Im Jahr 2020 sind 152 Kinder vorsätzlich oder fahrlässig getötet worden, 115 davon waren jünger als sechs Jahre. Das ist beschämend, das ist bestürzend und macht mich persönlich sehr traurig. Jährlich werden bundesweit über 4 000 Fälle von körperlicher Misshandlung erfasst. Die Dunkelziffer ist garantiert weitaus höher. Bei kaum einem Gewaltdelikt sind die Vertuschungsmöglichkeiten – Herr Simon hat es schon erwähnt – so groß wie bei der Kindesmisshandlung. Ärzte sollen dringend in die Lage versetzt werden, sich bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung untereinander auszutauschen. Daten zum Schutz der Kinder müssen ausgetauscht werden dürfen. Datenschutz darf dem Ganzen nicht im Wege stehen. Datenschutz ist wichtig und auch richtig, aber nicht um jeden Preis. [Beifall bei der AfD] Es kommt leider immer wieder vor, dass Gewalttaten gleich welcher Art und Weise gegen Kinder durch das sogenannte Doctor-Hopping verschleiert werden sollen; teilweise leider mit Erfolg. Daher sollten wir dem Beispiel aus NRW folgen und Ärzte in die Lage versetzen, bei Kindeswohlgefährdung über den Weg des interkollegialen Ärzteaustauschs Informationen weiterzugeben und sich im Dialog mit den jeweiligen Kollegen über Befunde auszutauschen, um Verdachtsfälle abzuklären. Lassen Sie uns gemeinsam der Gesetzesänderung Leben einhauchen! Wir freuen uns auf die Beratung im Ausschuss und werden diesem Antrag auf jeden Fall beipflichten, also zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der AfD]
