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Stefan Förster

FDP 20.10.2022 Sitzungen 19/18

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gut, dass ich gar nicht erst ein Redemanuskript mitgebracht habe; dann muss ich auch keins beiseitelegen. [Heiterkeit von Frank-Christian Hansel (AfD)] Das hätte ich nämlich machen müssen, weil die Vorrednerin genug Anlass dazu geboten hat. Frau Kollegin Bozkurt! Ich will mit einem Missverständnis aufräumen, nämlich dass Sie uns hier auf den rechten Pfad der Tugend hätten zurückbringen müssen. Die interfraktionelle Arbeitsgruppe gegen Antisemitismus gab es bereits in der letzten Wahlperiode. Fragen Sie mal bei Ihren Vorgängern, die dort mitgearbeitet haben! Die Arbeitsgruppe hat sehr harmonisch, inhaltlich tiefgreifend und im Sinne der Sache gearbeitet. Insofern herzlichen Dank für die Belehrung, aber die brauchen CDU und FDP in dieser Frage wirklich nicht! [Beifall bei der FDP und der CDU] Der zweite Punkt ist auch nicht, dass wir am Ende nicht in der Lage oder bereit gewesen wären, einen gemeinsamen Antrag auf den Weg zu bringen. Die Kollegin Seibeld hat es dargestellt: Sie hat frühzeitig einen Entwurf verschickt, wie es verabredet war. Der Einzige, der sich mehrfach geäußert hat, war der Kollege Schrader – das will ich ausdrücklich anerkennend erwähnen –, der immer den Dialog gesucht oder den aktuellen Sachstand rückgespiegelt hat. Von der SPD und insbesondere von den Grünen kam nicht mal eine Reaktion; auch das gehört zur Wahrheit dazu. [Christian Gräff (CDU): Hört, hört!] Man kann nicht den Vorwurf machen, nichts gemeinsam zu machen, wenn man sich gar nicht an der Rückmeldung beteiligt. Frau Bozkurt! Fassen Sie sich an die eigene Nase! Der Ball geht in Ihr Feld zurück; das muss man an der Stelle ganz klar sagen. [Beifall bei der FDP und der CDU] Ich will in der Sache auch noch einmal festhalten – da hat die Kollegin Seibeld auch recht –: Wir reden hier mittlerweile über mehr als ein halbes Jahr Stillstand und Blockade bei der Lösung eines drängenden Problems. Es geht nicht nur darum, dass die Zivilgesellschaft bestimmte Daten nicht bekommt. Auch wir Abgeordnete werden in unseren Rechten beschnitten. Uns Abgeordneten wurde mitgeteilt, auch im Rahmen von Anfragen: Diese Daten können wir nicht mehr herausgeben. Sie sind ja bloß Abgeordnete. Wenn Sie Pressevertreter wären, könnten wir Ihnen die geben. – Wo leben wir denn? Bei allem Respekt vor der Presse als Kontrollinstitution in diesem Land, gar keine Diskussion darüber, aber es kann doch nicht sein, dass die erste Gewalt in diesem Staat, das Parlament, Informationen nicht bekommt, die aber die Presse bekommt. Da muss doch bei der Generalstaatsanwaltschaft wirklich ein Fehler im System liegen. Das kann doch wohl nicht wahr sein! Das sollten wir uns als Parlament auch nicht gefallen lassen. [Beifall bei der FDP und der CDU] Am Ende kann mir auch niemand sagen, dass hier der Datenschutz eine so relevante Rolle spielen kann, dass die Informationen, die übermittelt wurden, in irgendeiner Form in Persönlichkeitsrechte eingreifen. Wenn dort aufgeführt wurde, dass zum Beispiel ein 28-Jähriger an einem Sonntag um 3.14 Uhr am S-Bahnhof Schöneweide den Hitlergruß zeigt, dann ist das doch wohl in einer Stadt mit fast vier Millionen Einwohnern nicht so ein Anonymisierungsfaktor, wo man sofort erkennen könnte, wer es ist. Es geht um die Information, darum, dass wir wissen: Wann ist das passiert? Wo ist das passiert? –, und dass man maßnahmengenau darauf reagieren kann, gerade auch an solchen Orten, wo so etwas häufiger vorkommt. Da kann mir doch bei den Fakten, um die es geht, die übermittelt wurden, niemand sagen, dass da Persönlichkeitsrechte betroffen sind. Sie werden doch nie und nimmer in dieser Stadt, wo es Zehntausende 28-Jährige gibt, herausfinden können, wer das namentlich war. Darum ging es auch nicht, sondern es ging darum, die Vorfälle zu erkennen, mit diesen Vorfällen zu arbeiten und daraus Handlungen abzuleiten. Das muss weiterhin möglich sein. Da darf es auch keine Diskussion geben an dieser Stelle. [Beifall bei der FDP und der CDU] Insofern ist das am Ende auch ein hausgemachtes Problem, nämlich wenn ein, ich sage es mal etwas salopp, wild gewordener Datenschutzbeauftragter der Generalstaatsanwaltschaft bestehende Gesetze auf einmal anders auslegt, dann muss der eigentlich auch angewiesen werden, wieder gesetzeskonform zu handeln, denn es gab ja keine Gesetzesänderung. Diese Auslegung wäre dann zu verstehen gewesen, wenn sich gesetzliche Grundlagen geändert hätten, wenn es Verschärfungen im Datenschutzrecht gegeben hätte, aber die gab es im fraglichen Zeitraum gar nicht. Dieselbe gesetzliche Grundlage gilt eins zu eins weiter. Da kann ich nicht auf derselben Grundlage sagen, nur weil eine neue Person im Amt ist: Das, was noch beim letzten Mal gegolten hat, gilt auf einmal, ein paar Tage später nicht mehr! – Rechtsstaat heißt auch Verlässlichkeit, und Verlässlichkeit heißt, dass ich die gleichen Gesetze auch gleich auslege. Wenn ich dazu nicht in der Lage bin, dann muss ich mich an die eigene Nase fassen, dann darf es auch die Opposition hier aufs Tapet bringen und Änderungen anmahnen. [Beifall bei der FDP und der CDU] Insofern: Machen Sie Ihre Hausaufgaben, dann haben wir das Problem nicht mehr! – Herzlichen Dank! [Beifall bei der FDP und der CDU]

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