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Cornelia Seibeld

CDU 20.10.2022 Sitzungen 19/18

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema ist eines, das eigentlich nicht kontrovers ist, jedenfalls nicht zwischen fünf Fraktionen in diesem Hause. Alle sind sich einig, dass der Zustand, bevor die Generalstaatsanwältin einen datenschutzrechtlichen Mangel erkannt hat, der das bisherige Prozedere behindert hat, die Situation war, die dem Opferschutz und der Ermittlung eines Gesamtlagebildes für verschiedene Tatphänomene gerechter geworden ist. Die einzige Stelle, an der sich die Fraktionen in diesem Haus uneinig sind, ist: Wie geht man damit um, und wie sehr ist der Senat in der Lage, das Problem zu lösen und den Opferschutz wieder vor den Datenschutz zu stellen? Worum geht es? – Seit Jahren hat die Polizei in einem durchaus erprobten und erfolgreichen Szenario statistische Daten über verschiedene Straftaten – zugegebenermaßen zu einem frühen Zeitpunkt, nämlich im Ermittlungsverfahren – übermittelt, sortiert nach Daten, Tathergang und anderen statistischen Kriterien, die selbstverständlich anonymisiert übermittelt worden sind. Diese Daten haben die Opferstellen oder Recherchestellen abgeglichen mit den bei ihnen selber angekommenen Informationen zu verschiedensten Straftaten und haben damit ein Gesamtszenario, also ein Lagebild über sämtliche Straftaten, die zu einem bestimmten Phänomen erfolgt sind, dargestellt, tatsächlich häufig deutlich umfassender, als die Polizei es konnte. Das hängt mit verschiedenen Fragen zusammen, beispielsweise mit Tateinheit und Tatmehrheit und mit der Frage: Gibt es auch Situationen, die noch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle gewesen sind? Dieses Gesamtlagebild, das die verschiedenen Opferschutzverbände gebildet haben, ist sowohl was die Frage, wie man präventiv arbeitet, als auch was den Opferschutz angeht sehr sinnvoll. Gerade am Beispiel von RIAS, der Recherchestelle für Antisemitismus in Berlin, die bundesweit einmalige Arbeit jedenfalls in diesem Umfang und in dieser Form gemacht hat, hat man gesehen, wie wichtig es ist, diese Zusatzinformationen, die die Opferstellen leisten können, zu haben. Das hat uns allen hier in diesem Haus sehr geholfen, das hat auch den Opfern sehr geholfen, und das hilft, sowohl Taten aufzuklären als auch präventiv zu arbeiten und zukünftige Taten zu vermeiden, egal ob es im Bereich Antisemitismus, homophober Taten, rassistischer Taten oder anderer Bereiche ist. [Vereinzelter Beifall bei der CDU und der FDP] Das Problem ist seit dem Frühjahr dieses Jahres bekannt. Es gab verschiedene Gespräche in diesem Hause, auch zwischen den Fraktionen. Alle sind sich einig, dass wir das Problem beheben wollen. Was ist bisher passiert? – Es gibt eine Arbeitsgruppe, die festgestellt hat, es ist juristisch schwierig – es ist juristisch schwierig; Datenschutz ist meistens juristisch schwierig –, und die Arbeitsgruppe hat Unterarbeitsgruppen gebildet, die jetzt in Einzelfallsituationen für die einzelnen Opferstellen Möglichkeiten schaffen sollen, wie das Ganze funktionieren soll. Das, finde ich, ist aber keine Basis, mit der man tatsächlich vernünftig mit diesem Problem und mit dieser Situation umgehen kann. Was wir brauchen, ist eine belastbare, auch rechtlich belastbare, Situation, wie wir diese Möglichkeiten wieder nutzen können. Die Staatsanwaltschaft hat selber vorgeschlagen, aus ihrer Sicht gibt es zwei Alternativen, nämlich einmal das Szenario, die StPO zu ändern, eine Gesetzesgrundlage dafür zu schaffen; also mit anderen Worten eine Bundesratsinitiative. Auch die hätte man in einem Dreivierteljahr auf den Weg bringen oder auf Bundesebene anstoßen können. Die andere, die durchaus denkbar wäre, wäre: Die Polizei übernimmt die Aufgabe, die Daten zusammenzutragen, und erstellt das Lagebild, das bisher Private erstellt haben. Es lässt sich durchaus hören, dass private Verbände und Vereine möglicherweise mit diesen Daten nicht ohne Weiteres hantieren können. Aber dann müssen wir, nachdem wir alle erkannt haben, dass wir die Daten brauchen und dass sie wichtig sind, eine andere Stelle finden, die in der Lage ist, die Daten übereinanderzulegen und ein Gesamtszenario darzustellen und uns in den Zustand zu versetzen, dass wir weiterhin aus diesem Lagebild präventive Maßnahmen ableiten können und Opferschutz über Datenschutz stellen. Dass ein Dreivierteljahr außer Unterarbeitsgruppen gar nichts passiert ist, ist tatsächlich ein Armutszeugnis für den Opferschutz. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der FDP]

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