Christian Zander
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir zwei Gesetzentwürfe. Einen, der wurde eben schon erwähnt, von der Koalition, der nicht so richtig gut ist, da er unter anderem eine Regelung enthält, die in der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses für etwas Verwirrung gesorgt hat, und einen deutlich besseren Entwurf der CDU-Fraktion, [Werner Graf (GRÜNE): Oh! – Heiko Melzer (CDU): Der war sogar früher da!] der die Krankenhäuser nicht unnötig beschränkt und im Gegensatz zu dem Entwurf der Koalition mit seinem klaren Regelungsgehalt überzeugt. [Beifall bei der CDU] Worum geht es? – Es geht um die Frage, wann Krankenhäuser die Auftragsdatenverarbeitung durch Dritte erledigen lassen dürfen, also auch um cloudbasierte Lösungen und folglich darum, dass – erstens – den Berliner Krankenhäusern der Weg geebnet werden soll, den Pfad der Digitalisierung erfolgreich zu beschreiten. Zweitens geht es darum, dass sie die Mittel aus dem Digitalpakt sinnvoll einsetzen können und dass – drittens – im Ergebnis ein Nutzen für die Patientinnen und Patienten, aber natürlich auch für die Krankenhäuser und das Gesundheitswesen entsteht. Das alles geht nur, indem der noch existierende Absatz 7 des § 24 Landeskrankenhausgesetz gestrichen oder, wie Sie es als zweitbeste Lösung vorschlagen, zumindest geändert wird. Die bisherige Variante beinhaltet unüberwindbare Hürden für einen erfolgreichen Digitalisierungsprozess. Das sah der Senat vor einem halben Jahr erstaunlicherweise noch völlig anders, als er nämlich in seiner Stellungnahme zum Antrag der CDU-Fraktion betonte, er sehe keine Notwendigkeit einer Änderung. Das ist doch sehr verwunderlich, denn wie soll eine Behandlung der Patienten optimiert werden, wenn Daten nur anonymisiert verarbeitet werden dürfen? Und wie sollen es die Krankenhäuser leisten, selbst digitale Verfahren zu entwickeln? Zum Glück ist diese Position, wie man eben auch von Herrn Ziller gehört hat, längst überholt, und die alte Regelung – als Erbe der vormaligen Datenschutzbeauftragten, die für ihre restriktive Haltung bekannt war –, wird durch eine praxistaugliche ersetzt. Doch, Herr Ziller, Sie sagten, Sie kannten die Frist. Deshalb verwundert es, dass das erst jetzt geschieht, fünf Tage, bevor die alte Datenschutzregelung außer Kraft treten soll und obwohl die Krankenhäuser schon lange angemahnt haben, hier tätig zu werden, um Planungssicherheit zu haben. Unterstützung für die Berliner Krankenhauslandschaft sieht anders aus, liebe Koalition! [Beifall bei der CDU] Deshalb haben wir als CDU-Fraktion unseren Gesetzentwurf schon im Februar eingebracht. Leider wurde er so lange verschoben, bis Sie als Koalition Ihren eigenen Entwurf gefertigt hatten und ihn dann als Dringlichkeitsantrag vor vier Wochen einbrachten, weil es sonst keine fristgerechte Lösung gegeben hätte. Kommen wir nun zu den beiden Anträgen – dem der CDU und dem der Koalition. Wir sehen, anders als Sie, keine Notwendigkeit, für Krankenhäuser Datenschutzregelungen aufzustellen, die über die Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung hinausgehen, denn das Schutzniveau für die Auftragsdatenverarbeitung ist in Artikel 28 der DSGVO schon sehr hoch. Wir sind als CDU-Fraktion auch nicht die Einzigen, die das so sehen, denn bis auf eine Ausnahme hat kein weiteres Bundesland eine spezielle Regelung für den Datenschutz seiner Krankenhäuser. Weshalb sollten wir in Berlin einen Sonderweg einschlagen? Weshalb sollten wir insbesondere einen anderen, strengeren Weg als Brandenburg einschlagen? Erst gestern haben die für Gesundheit zuständigen Ausschüsse Berlins und Brandenburgs gemeinsam getagt. Wer eine stärkere Zusammenarbeit möchte, sollte als Erleichterung auch für eine Harmonisierung der gesetzlichen Regelungen sorgen. [Beifall von Roman-Francesco Rogat (FDP)] Wir sollten auch die gestern gehörten Worte ernst nehmen: Der in Deutschland überbordende Datenschutz schränkt zu sehr ein und führt dazu, dass der Standort Deutschland, gerade auch als Wissenschaftsstandort, im Bereich der Gesundheit und in der Forschung, an Wettbewerbsfähigkeit einbüßt. Es ist doch schon traurig, wenn wir Daten aus dem Ausland heranziehen müssen, weil wir an unsere eigenen nicht herankommen. [Beifall bei der CDU – Beifall von Christian Wolf (FDP)] Deshalb sieht unsere Lösung vor, den Absatz ersatzlos zu streichen. Das ist die bessere Lösung im Vergleich zum Vorschlag der Koalition. Die Koalition streicht zwar die realitätsfernen Regelungen, schränkt aber den Handlungsspielraum der Krankenhäuser immer noch ein. Ich komme zurück auf die Verwirrung im Gesundheitsausschuss, die ich ansprach. Die Koalition sieht in Absatz 7 Nummer 3 eine Anzeigepflicht gegenüber der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung vor, weshalb diese in der Sitzung zu bedenken gab, dass sie der falsche Adressat sein dürfte, da sie ja keine Datenschutzprüfungen vornehme. Erklärt wurde daraufhin vonseiten der Koalition, es solle gar keine Prüfung vorgenommen werden, das sei Aufgabe der Datenschutzbeauftragten. Es ginge nur darum, dass die Verarbeitung angezeigt werde. Es ist ein bisschen problematisch, dass die Regelung nicht ganz so verständlich ist und dass eine rechtzeitige Anzeige die Voraussetzung für die Zulässigkeit der Vergabe sein soll. Warum machen Sie das zur Voraussetzung, wenn die eingereichten Unterlagen einfach nur abgelegt und gar nicht geprüft werden? Oder wollen Sie doch eine Prüfung und haben nur vergessen, es im Gesetzentwurf zu erwähnen? Was ist überhaupt „rechtzeitig vorher“? – Eine Woche? Ein Monat? An dieser Stelle scheint mir das Gesetz handwerklich nicht gut gemacht. Die Regelung ist unklar, nicht konkret definiert und vor allem nicht zielführend. Aus meiner Sicht wäre eine einfache Anzeigepflicht nach der Auftragsvergabe ausreichend, und ein Verstoß könnte als bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Es wird mal wieder deutlich: Gut gemeint, ist nicht immer gut gemacht. Daher werbe ich um Zustimmung für unseren Antrag. Beim Antrag der Koalition hatten wir uns im Ausschuss enthalten, da er immer noch besser ist als das, was wir bislang im Gesetz haben. Abschließend habe ich aber noch eine Bitte.
