Stefan Ziller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Berlinerinnen! Die Digitalisierung hat bereits viele Bereiche des gesellschaftlichen Lebens und der Wirtschaft verändert. Auch für unsere Gesundheitsversorgung und unsere Krankenhäuser bietet sie große Chancen nicht nur für schnellere Kommunikation und effizientere Verwaltungsabläufe, für die Abschaffung von Faxnachrichten und Papierformularen, aber auch für die Bereitstellung von Patientendaten immer dann und dort, wo sie benötigt werden, als Voraussetzung für eine gute und wirksame Behandlung. Die systematische Auswertung von medizinischen Daten verbessert die Erkennung von Krankheiten, ermöglicht individuell ausgerichtete Therapien und eröffnet neue Heilungschancen. Die mobile Nutzung von Anwendungen birgt Chancen für eine neue selbstbestimmte Rolle von Patientinnen im Behandlungsablauf und für eine stärkere Gesundheitskompetenz. Mit der heutigen Novellierung des § 24 Absatz 7 des Landeskrankenhausgesetzes setzen wir einen Arbeitsauftrag um, den wir uns vor etwa zwei Jahren gegeben haben, und wir ermöglichen unseren Krankenhäusern die nächsten Schritte ins digitale Krankenhaus. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Beifall von Orkan Özdemir (SPD) und Tamara Lüdke (SPD)] Einige Kollegen erinnern sich bestimmt noch: Wir haben 2020 bei der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung die Neuregelung der Auftragsdatenverarbeitung im Krankenhaus verschoben. Grundlage damals und heute aller Überlegungen war: Das Arzt-Patienten-Verhältnis beruht auf Vertrauen. Jeder Patient, jede Patientin erwartet, dass alle Informationen, die er oder sie seinem Arzt mitteilt, von diesem streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Das Problem war damals: Sowohl Gesundheitsverwaltung, Datenschutzbehörde, aber auch die Krankenhäuser hatten sich auf einen Text verständigt und dann im Verfahren bemerkt, dass der nicht so gut funktioniert. Wir konnten das damals als Parlament nicht sofort heilen und haben uns deswegen diese zwei Jahre gegeben. Dass wir heute mit einem Parlamentsgesetz hier stehen, macht deutlich, dass der Kompetenzaufbau in Sachen Datenschutz im Gesundheitsbereich noch nicht abgeschlossen ist. Aber wir haben als Parlament Verantwortung übernommen, wir kannten unsere Frist, und wir haben die Debatte organisiert und geführt. Mit der nun vorliegenden Neufassung werden wir sowohl der überragenden Bedeutung von Gesundheitsdatenschutz gerecht als auch den Notwendigkeiten der weiteren Digitalisierung in den Berliner Krankenhäusern. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Der Schlüssel für eine Lösung nach einem ausführlichen Dialog mit allen, die sich beteiligen wollten, ist Transparenz und eine Anzeigepflicht für die jeweilige Auftragsdatenverarbeitung. Und auch das: Wir haben in dem Änderungsantrag eine Übergangsfrist eingeführt, damit alle das gut umsetzen können. Ich möchte mich vor allem bei allen bedanken, die sich an der Debatte und an der Formulierung des Gesetzes beteiligt haben. Und weil es heute eine gewisse Tradition entwickelt hat, bedanke ich mich insbesondere bei den Kolleginnen und Kollegen von SPD und Linke für den Austausch, den Dialog und die Zusammenarbeit auf dem Weg zum heutigen Beschluss. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Doch dies ist nur ein Schritt. Ich bin überzeugt, dass wir das Thema Gesundheitsdatenschutz mit diesem Gesetz nicht zu den Akten legen sollten. Mit unseren Spitzeneinrichtungen im Bereich Medizin, Forschung und Gesundheitswirtschaft ist Berlin der Ort, an dem wir die Zukunft von Gesundheitsdaten mitgestalten sollten. Die Debatte geht auch über das Thema Auftragsdatenverarbeitung hinaus. Datentreuhändermodelle, Datennutzungen für Forschung sind nur zwei Stichworte. Schon vor zwei Haushaltsberatungen haben wir vorgeschlagen, dass bei der Senatsverwaltung, aber auch bei der Charité Stellen geschaffen werden, um die nötige Datenschutzexpertise aufzubauen. Wir werden das in den nächsten Beratungen wieder aufgreifen, weil wir glauben, dass das der richtige Weg für Berlin ist. Unser Bild damals wie heute: Spitzenmedizin hat Berlin bereits. Spitzendatenschutz ist eine gute und nötige Ergänzung. [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Jan Lehmann (SPD)] Berlin hat die Chance, bei der Gestaltung von Gesundheitsdatenschutz voranzugehen. Erinnern Sie sich: Wenn wir das nicht tun, werden andere es tun, allen voran Google und Co., und die werden ohne uns gestalten. Wollen wir das wirklich? Ich glaube, nicht zukunftsfähig ist die Position, die man im Gesundheitsbereich immer mal wieder hört: Freie Daten, damit wir uns keine Gedanken machen müssen. Ebenfalls nicht zukunftsfähig ist die Position: Auf Papier ist alles sicherer. Insofern rufe ich Sie alle auf: Gestalten Sie mit uns gemeinsam den Weg ins digitale Krankenhaus! – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]
