Dr. Petra Vandrey
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich beginne meine Rede mit einem Beispiel. Es wurde von meinem Kollegen Valgolio eben auch schon erwähnt, jetzt aber noch einmal in aller Deutlichkeit: Ein bekannter Lieferdienst in Berlin, jeder kennt ihn – Essen bestellen und zehn Minuten später soll es da sein –, [Holger Krestel (FDP): Ha, ha!] der Lieferdienst Gorillas war schon mehrfach in den Schlagzeilen, [Stefan Förster (FDP): Ich kenne nur Orang-Utan!] meist unrühmlich wegen schlechter Arbeitsbedingungen. Das Unternehmen steht aber nicht nur wegen seiner schlechten Arbeitsbedingungen in der Kritik. Seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden aktiv daran gehindert, einen Betriebsrat zu gründen. Nach mehreren Versuchen sollte der Betriebsrat jetzt ganz aktuell endlich gewählt werden. Das Unternehmen versuchte erst, die Wahl abzubrechen. Das Berliner Arbeitsgericht entschied dann: Die Wahl muss stattfinden. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Gorillas hatten sich aber zu früh gefreut. Es wurde nichts mit der demokratischen Mitbestimmung im Betrieb. Das Unternehmen hatte sich zuvor in viele einzelne Unternehmensbestandteile aufgeteilt und argumentierte, ein Betriebsrat dürfe nicht für mehrere Unternehmen zuständig sein. Ergo: Das Landesarbeitsgericht musste die Entscheidung aufheben. Der Betriebsrat war außer Gefecht gesetzt. Sehr bedauerlich! Mit solchen und anderen Winkelzügen macht sich in Deutschland ein Phänomen breit, das man früher hauptsächlich aus den USA kannte, das sogenannte Union Busting, auch Betriebsrat-Bashing genannt. Unternehmen versuchen gezielt, betriebliche Mitbestimmung zu verhindern. Die Mittel sind mal mehr, mal weniger subtil. Mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich unangepasst – in Anführungszeichen – verhalten, wird schlecht umgegangen. Es werden bewusst Vorwände aufgebaut, um unliebsame Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schikanieren. Es werden teils sogar Kündigungsgründe inszeniert. Manchmal wird einfach fristlos gekündigt, in der vollen Absicht, sich dann vor dem Arbeitsgericht zu streiten. Der Arbeitnehmer, die Arbeitnehmerin bekommt dann zwar eine Abfindung, aber das Unternehmen ist den unliebsamen Menschen los. So etwas muss verhindert werden. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Das Schlimmste daran ist: Die Behinderung von Betriebsräten erfolgt immer ungenierter und professioneller. Es gibt inzwischen ganze Anwaltskanzleien und Unternehmensberatungen, die Seminare für Arbeitgeber anbieten. Ich habe mich mal umgeschaut, wie die Titel so lauten. Ich habe zum Beispiel ein Seminar mit dem Titel „Die häufigsten Betriebsratssünden und die richtigen Reaktionsmöglichkeiten“ gefunden. [Ronald Gläser (AfD): Ist ja schrecklich!] In solchen Seminaren werden ernsthaft Tipps gegeben, wie man Betriebsräte am besten behindert. Natürlich, und es ist mir wichtig, das an dieser Stelle zu betonen, gibt es auch sehr vorbildliche Unternehmen, wo die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern großgeschrieben werden. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel haben viele Unternehmen erkannt, dass zur Attraktivität eines Arbeitsplatzes nicht nur eine vernünftige Bezahlung gehört, sondern auch gute Bedingungen für die Arbeit, selbstverständlich auch betriebliche Mitbestimmung. Viele Betriebe, in denen ein Betriebsrat zulässig wäre, haben heutzutage aber keinen mehr; die Zahl ist rückläufig. Es gibt leider immer weniger Betriebsräte. Wir wollen, dass sich das wieder ändert. Union Busting ist ein Phänomen, das es rechtlich gesehen nicht einmal geben dürfte. Im Betriebsverfassungsgesetz ist die Mitbestimmung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gesetzlich geschützt. Wer die Wahl oder die Arbeit eines Betriebsrats behindert, muss mit Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe rechnen. Das ist aber nur Theorie. Die Realität sieht leider anders aus. Zu Verurteilungen kommt es kaum. Ein Grund dafür ist neben der schwierigen Beweislage die Tatsache, dass die betreffende Norm im Betriebsverfassungsgesetz eben nur ein Antragsdelikt ist, kein Offizialdelikt. Es wird also leider nicht von Amts wegen verfolgt, sondern nur auf Antrag. Dies soll jetzt auf Bundesebene geändert werden. Die Ampelkoalition im Bund strebt genau dies an. Es gibt schon eine Gesetzesvorlage aus dem Bundesarbeitsministerium. Das ist gut. Wir sind nun hier im Berliner Abgeordnetenhaus, wir überlegen uns also, was wir auf Landesebene in Berlin machen können. Auch in Berlin gibt es kaum Verurteilungen, wenn Unternehmen Betriebsräte verhindern. Die im Gesetz vorgesehenen Sanktionen werden selten umgesetzt. Obwohl sie ganz offensichtlich gegen geltendes Recht verstoßen, kommen auch in Berlin Unternehmen oft straffrei davon, denn die Beweislage ist schwierig. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte lehnen solche Verfahren manchmal mangels öffentlichem Interesse ab. Außerdem kennen sie sich mit der schwierigen Spezialmaterie des Arbeitsrechts oft nicht gut genug aus, was kein Wunder ist, denn nicht jeder Staatsanwalt, jede Staatsanwältin hat das Fachgebiet Arbeitsrecht studiert. Was wir hier in Berlin für die Betriebsräte tun können, ist, die Staatsanwaltschaft besser zu schulen und eine Spezialisierung zu erreichen. Problematisch ist nämlich auch, dass es bei den Staatsanwälten und Staatsanwältinnen zu wenig Sachkenntnis zu diesem wichtigen Thema gibt. Hier setzt unser Antrag an. Demokratische Mitbestimmung in Unternehmen ist uns wichtig. Gerade – und ich komme zum Schluss – in wirtschaftlich angespannten Zeiten darf die Mitbestimmung in Unternehmen nicht unter die Räder kommen. Dafür setzen wir uns ein, dem dient unser Antrag, die Betriebsräte in Unternehmen zu stärken. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD]
