Florian Dörstelmann
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Natürlich ist es ein wichtiges Thema, das wir hier heute besprechen. Es geht um die betriebliche Mitbestimmung und auch um ihre Durchsetzung. Die Durchsetzung ist erforderlich. Insofern ist der Antrag, der sich hier auf die Staatsanwaltschaft und § 119 Betriebsverfassungsgesetz bezieht, natürlich nicht nur ein Detail, sondern er erfasst das Große und Ganze. Herr Kollege Valgolio hat es eben schon gesagt. Er hat es eine Säule der Demokratie in diesem Land genannt. Ich sage jetzt einmal: Es ist auch ein Eckpfeiler des Aufstiegs dieser Republik gewesen. Es ist ein Eckpfeiler der Erfolgsgeschichte Deutschlands, dass es die betriebliche Mitbestimmung nach dem Krieg in ausgeprägter Form gegeben hat. [Beifall bei der SPD, der LINKEN und der FDP] Sie hat zusammen mit der Arbeit der Gewerkschaften natürlich dafür gesorgt, dass wir hier einen Wohlstand in der Breite haben, dass wir einen guten Arbeitsschutz haben, dass wir gute Arbeitsbedingungen und hohe Standards haben. Ich glaube, man darf gar nicht unterschätzen, was das auch für die Wirtschaft und ihre Wettbewerbsfähigkeit selbst bedeutet. In der Zeit des Fachkräftemangels sind attraktive Arbeitsbedingungen und hohe Standards ein hohes Gut und ein Standortvorteil. [Beifall bei der SPD und der LINKEN] Betriebliche Mitbestimmung, das ist auch ein Stück Demokratie in der Wirtschaft. Sie schützt natürlich auch vor einem unfairen Wettbewerb, wenn sie durchgesetzt wird. Sie schützt vor Dumping, und sie schützt vor anderen Nachteilen auch zulasten der Wirtschaft. Sie ist aber natürlich auch gefährdet. Betriebliche Mitbestimmung ist nicht immer bequem, aber sie ist vor allem aus einer anderen Richtung aktuell gefährdet. Wir erleben Zeiten, in denen große Geldmengen anonym verwaltet und wahnsinnig schnell bewegt werden können. Glasfasertechnik ermöglicht die Verschiebung von Milliarden als Transaktion in Millisekunden. Das bedeutet, dass sich anonym eingesammeltes Geld auch immer weiter vom Unternehmen selbst, in das investiert wird, entfernt. Das bleibt nicht ohne Folgen für die Unternehmen, die mehr und mehr zum Spielball dieser Geldmengen werden, die zur Handelsware werden. Es bleibt auch nicht ohne Folgen für die Belegschaften in den Unternehmen und ihre Möglichkeiten, aus diesen Unternehmen etwas mit heraus zu gestalten. Dann haben wir eine zweite Entwicklung. Wir haben die Entwicklung, dass viel Geld, viel Vermögen in der Hand weniger liegt. Diese Entwicklung explodiert natürlich gerade. Beispiele wie Zuckerberg, Bezos oder, hier natürlich sehr gut bekannt auch aus unserer Umgebung, Elon Musk, zeigen, wie schnell Vermögen angesammelt werden und in der Hand einiger weniger verbleiben kann. Die Gestaltungsmacht, da liegt an der Stelle dann auch die Gefahr auf dem Wort „Macht“, die damit verbunden ist, dürfen wir nicht unterschätzen. Wenn Menschen in der Lage sind, als Einzelne ohne demokratische Kontrolle über ganze Schicksalsgemeinschaften zu entscheiden vor Ort, Tausende von Menschen, die davon betroffen sind, dann brauchen wir demokratische Kontrolle für solche Vorgänge. [Beifall bei der LINKEN und der FDP – Beifall von Alexander Herrmann (CDU)] Das ist in unserer Rechtsordnung schon lange verankert für den Begriff des Eigentums. Eigentum verpflichtet. Das stellt hier niemand infrage, und es ist gut. Das wird auch gelebt in unserer Gesellschaft. Aber was ist mit der Situation „Vermögen verpflichtet“. Die haben wir gesetzlich nicht so implementiert. Daraus erwachsen die Risiken und ein Konfliktfeld, in dem es heißt „Vermögen versus Demokratie“. An der Stelle sage ich ganz klar, diese Koalition steht in diesem Konfliktfeld an der Seite der Demokratie. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der SPD, der LINKEN und der FDP – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]
