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Alexander Herrmann

CDU 20.10.2022 Sitzungen 19/18

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Koalition! Es ist wichtig, den Strafrechtsschutz bei Straftaten gegen die betriebliche Mitbestimmung zu schärfen. [Beifall bei der CDU und der FDP] Ich muss allerdings nach Lesen des Antrags und insbesondere der Begründung sagen, es ist etwas dürftig dort, sich auf Medienberichte zurückzuziehen, alte Fälle. Sie haben sogar noch Schlecker drin. Deswegen bin ich Ihnen dankbar, dass Sie eben in Ihrer Rede die aktuelleren Fälle benannt haben. Ich dachte schon: Mensch, mehr haben Sie da nicht? – Es gibt ganz aktuelle Fälle, wie wir alle wissen und wie Sie eben richtig aufgezählt haben. Das finde ich etwas dürftig. Medienberichte sind natürlich sicherlich ein Indikator. Sie haben jetzt eben noch mal ergänzt, dass Sie das auch in Ihrer beruflichen Praxis als Rechtsanwalt so erlebt haben. Auch das ist unbestritten. Ich glaube nur, dass es etwas wenig ist, um daraus schon ganz konkrete Forderungen aufzumachen. Dass wir in der Sache sagen, dass wir an das Thema heran müssen, dass wir etwas eruieren müssen, da sind wir an Ihrer Seite. Ich glaube, es wäre sinnvoll, dieses Thema im Rechtsausschuss, vielleicht mit einer Anhörung, zu verbinden, vielleicht auch mal mit Zahlen. Ich habe gedacht, dass ich auch mal schaue, wenn Sie sich auf die Presse berufen, was das „ND“ so schreibt. Das „ND“ hat geschrieben, es gab seit 2012 38 Ermittlungsverfahren. Das ist doch relativ dünn, um zu sagen: Ich will hier spezialisierte Staatsanwälte. Im Jahr 2021 waren es wohl drei Fälle, im Jahr 2020 neun und im Jahr 2019 vier. Das hört sich nicht viel an. Dahinter stehen aber natürlich viele Menschen. Ich möchte aber an der Stelle der Ehrlichkeit und Vollständigkeit halber an unsere Debatte erinnern, wo wir hier gesagt haben, wir brauchen auch entsprechende spezialisierte Staatsanwaltschaften beim Thema Klimakleber. Da haben Sie gesagt, das ist nicht schlimm. Da stehen aber mittlerweile 600 Straftaten, 600 Ermittlungsverfahren im Raum, und es stehen am Ende mehrere 10 000 betroffene Berliner da. Da haben Sie gesagt, es ist nicht notwendig. Das bekommt die Staatsanwaltschaft hin. [Beifall bei der CDU und der FDP]

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