Andreas Geisel
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Jotzo! Eine solche Evaluation haben wir durchgesprochen. Die Klage richtete sich darauf, dass Berlin einen qualifizierten Mietspiegel in Tabellenform ausgeschrieben hat und keinen Regressionsmietspiegel. Die Frage in der Arbeitsgruppe Mietenspiegel, in der sowohl die Vermieter- als auch die Mietervertreterinnen und -vertreter sitzen, war: Könnte man die bisherige Ausschreibung einfach aufheben und durch eine Neuausschreibung gegebenenfalls diese Klage vermeiden oder die Zeit verkürzen? – Das ist in dieser Arbeitsgruppe Mietspiegel einstimmig abgelehnt worden, weil bereits ein Zuschlag erteilt war und eine Aufhebung des Verfahrens dazu geführt hätte, dass der ursprünglich beabsichtigte Auftragnehmer, den wir jetzt beauftragen können, gegen uns auf entgangenen Gewinn geklagt hätte. Insofern hätte das gegebenenfalls ein anderes Klageverfahren in Gang gesetzt und nicht zu einer Verkürzung geführt. Insofern haben wir auf die Entscheidungen der Gerichte gesetzt und haben letztendlich obsiegt. Die andere Variante, die diskutiert worden ist, ist die Frage: Schreiben wir doch einfach einen Regressionsmietspiegel aus. – Aber auch da besteht Einvernehmen in der Arbeitsgruppe Mietspiegel, dass wir genau das nicht wollen, weil dieser Regressionsmietspiegel nicht nur für die Berlinerinnen und Berliner ungewohnt ist – wir arbeiten seit Jahrzehnten mit dem Tabellenmietspiegel –, sondern weil er durch die Vielzahl der Merkmale auch Möglichkeiten bietet, das Mietniveau in der Stadt weiter zu steigern. Das wollen wir nicht. Wir wollen sozialen Frieden zwischen Mieterinnen und Mietern und Vermietern. Der Mietspiegel bildet immer nur die Situation ab, das ist schon klar, und der ist politisch auch nicht zu steuern, aber durch die Vielzahl der Faktoren und das damit verbundene Verfahren wäre damit tendenziell ein anderes Mietniveau in der Stadt erreichbar. Auch da besteht Einigkeit zwischen Vermietern und Mieterinnen- und Mietervertretern, dass wir das nicht wollen. Wir wollen sozialen Frieden in der Stadt. Auch deshalb haben wir uns dagegen entschieden und beharren – das Kammergericht hat uns recht gegeben – auf dem qualifizierten Mietspiegel in Tabellenform.
