Andreas Geisel
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Abgeordneter Schlüsselburg! Die Entscheidung ist jetzt rechtskräftig und kann nicht angefochten werden. Insofern ist das erst mal verbindlich, aber, wie ich auch schon auf eine Frage in einer der vorangegangenen Plenarsitzungen geantwortet habe, wir müssen uns als Land Berlin natürlich überlegen, welchen Weg wir zukünftig wählen, einen solchen Mietspiegel zu erstellen. Wenn wir weiter über Ausschreibungen gehen, sind wir natürlich an solchen Stellen immer wieder angreifbar. Ich bedauere, dass bei diesem Angriff das Vergaberecht genutzt wurde, einfach, um zu verzögern. Das Vergaberecht haben wir ja geschaffen, damit jemand, der sich auf eine Ausschreibung für einen Auftrag bewirbt, das selbstverständliche Recht bekommt, dass eine solche Entscheidung überprüft wird. Hier haben wir den Fall, dass jemand, der sich gar nicht beworben hat, geklagt hat. Es ging gar nicht um den Schutz eines bei einer Ausschreibung nicht berücksichtigten Bieters, sondern es ging an dieser Stelle um eine Prinzipienfrage. Ich gehe sogar so weit zu sagen, dass es da durchaus Motive gab, das Mietniveau in Berlin über den sogenannten Regressionsmietspiegel anheben zu können. Ein missliches Verfahren. Wir werden uns überlegen müssen, wie wir künftig solchen Angriffen begegnen. Eine Möglichkeit wäre, einen solchen Mietspiegel selbst erstellen zu lassen. Dann müssten wir aber Fachpersonal akquirieren, das in der Lage ist, diese Daten tatsächlich zu erstellen, oder einen der Dienstleister des Landes Berlin, beispielsweise die IBB oder andere, das ist noch nicht geklärt, zu beauftragen, tätig zu werden, um solche Angriffe zukünftig zu vermeiden. Auch das muss mit den Verbänden der Wohnungswirtschaft und mit den Mietervertreterinnen und -vertretern besprochen werden, damit wir dort zu einer allseits akzeptierten Verfahrensweise kommen.
