parlament-berlin.de ↗

Andreas Geisel

20.10.2022 Sitzungen 19/18

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schlüsselburg! Es ist in der Tat so, Berlin hat jetzt auch in der letzten Instanz beim Kammergericht diesen Rechtsstreit gewonnen. Ich hatte ja dazu in einer der vorangegangenen Sitzungen des Abgeordnetenhauses schon berichtet, dass das erwartbar war. Aber man muss konstatieren, dass es durch diese Klage basierend auf dem Vergaberecht den Klägern gelungen ist, eine Verzögerung in der Größenordnung von zehn bis elf Monaten herbeizuführen. Da der aktuelle qualifizierte Mietspiegel in Tabellenform bis Mai 2023 gilt und jetzt der Zuschlag auf die Ausschreibung von September 2021 endlich erteilt werden kann, gehen wir davon aus, dass wir Ende des Sommers / Anfang Herbst 2023 einen qualifizierten Mietspiegel in Tabellenform wieder zur Verfügung haben. Es entsteht also eine Differenz von drei bis vier Monaten. Wir arbeiten im Moment mit den Verbänden der Wohnungsunternehmen und den Mieterschutzverbänden an einem sogenannten Verbändemietspiegel, das heißt, ebenfalls ein rechtskräftiges Instrument, ebenfalls ein funktionierender Mietspiegel, um diesen Zeitraum von drei bis vier Monaten zu überbrücken. Wir sind guter Dinge, weil sowohl die Vertreterinnen und Vertreter der Mieter als auch der Wohnungswirtschaft ein großes Interesse daran haben, dass auf diesem Gebiet Rechtssicherheit besteht, und auch beide Seiten erklären, dass sie ein großes Interesse daran haben, dass der neue Mietspiegel wieder in Berlin in Tabellenform entsteht. Insofern gehe ich davon aus, dass wir vermutlich im Frühjahr 2023 diesen Verbändemietspiegel stehen haben, der dann bis Herbst 2023 in Kraft sein wird, und dann durch den ordentlichen, qualifizierten Mietspiegel abgelöst wird.

Alle Reden von Andreas Geisel Protokoll ↗