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Franziska Becker

SPD 06.10.2022 Sitzungen 19/17

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Evers! Laut Bundesfinanzministerium hat deutschlandweit bislang erst ein Viertel bis ein Drittel der Grundeigentümerinnen und -eigentümer die neue Grundsteuererklärung abgegeben. Berlin liegt im Bundestrend: Hier lag die Zahl zwischen Anfang Juli und Mitte September, also vor gut fünf Wochen, bei rund 125 000 abgegebenen Erklärungen. Die Abgabefrist läuft bis Ende Oktober und kann auf Antrag verlängert werden. Es scheint nicht unwahrscheinlich, dass von nicht wenigen die Frist nicht eingehalten wird. Ganz genau wissen wir das aber erst zum Zeitpunkt der Abgabefrist, lieber Herr Evers. Gleichwohl kündigte der Bundesfinanzminister gestern vorausschauend und unaufgeregt im „Handelsblatt“ an, dass er die Länder von einer Fristverlängerung bei der Grundsteuer überzeugen will. Dazu will er in dieser Woche das Gespräch mit den Ländern suchen, um die Abgabefrist um einige Monate zu verlängern. Der Bund ist Herr des Verfahrens, auf die Abgabefristen hatten sich die Bundesländer geeinigt. Der Finanzminister bietet also an, die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung um einen überschaubaren Zeitraum zu verlängern. Ihm sei es wichtig – ich zitiere –, jetzt „realistisch zu sein“. Manche Bürger, gerade ältere Grundeigentümer, fühlten sich mit der Steuererklärung überfordert. Außerdem habe es Softwareprobleme gegeben. Hier erscheint mir eine nähere Befassung geboten. Zur Einordnung: Worum geht es bei der Reform der Grundsteuer? – Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die einheitliche Bewertung des Grundbesitzes als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die Bundesregierung verabschiedete daraufhin 2019 ein Grundsteuerreformgesetz, wonach die neue Berechnung der Grundsteuer ab 2025 gelten soll. Allein in Berlin, wo die Finanzverwaltung die Umsetzung des Gesetzes seit Anfang 2020 vorbereitet, müssen in diesem Jahr die Werte für rund 860 000 Grundstücke neu ermittelt werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die alle Eigentümer und Eigentümerinnen den Finanzbehörden seit 1. Juli übermitteln müssen. Nun zurück zum vorliegenden Antrag: Ich begrüße die Initiative der CDU. Wir überweisen den Antrag heute an den Hauptausschuss, um uns mit dem Thema zu befassen. Ich halte das für einen zeitlich optimalen und inhaltlich sinnvollen Anlass, sich dort den aktuellen Sachstand von der Finanzverwaltung mit der gebotenen Unaufgeregtheit und Konzentration darstellen zu lassen. Im Hauptausschuss werden wir ergründen, warum viele Berliner Immobilienbesitzer und -besitzerinnen die Grundsteuererklärung bislang noch nicht abgegeben haben. Mit Blick auf Fristende und Erfahrungswissen sollte gefragt werden, ob die Rückläufe im grünen Bereich liegen, wie sich der Prozess eventuell beschleunigen lässt und welche Hilfestellungen mit Blick auf Fehlerquellen nötig sind, etwa eine schriftliche Erinnerung in angemessen verständlicher Sprache statt im ELSTER-Deutsch. – Ich bin gespannt, aber keinesfalls, Herr Kollege Evers, sehe ich hier ein Organisationsversagen des Senats. Das ist eine dreiste Pauschalbehauptung, ein typischer Versuch der Berliner CDU, dort ein Thema aufzumachen, wo keines ist oder nur ein relativ kleines, das sich gut beheben lässt. [Beifall bei der LINKEN – Zuruf von Stefan Evers (CDU)] Ich kann schon einmal ankündigen: Als Vorsitzende des Hauptausschusses habe ich das Thema gestern in den Entwurf für die Tagesordnung für den nächsten Mittwoch gesetzt, damit wir darüber beraten können. Möglicherweise hat sich bis dahin dank einer Verlängerung der Abgabefrist schon einiges geändert. – Ich danke Ihnen! [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN – Sibylle Meister (FDP): Wir tun, was wir können! – Stefan Evers (CDU): Wir helfen gern! Toi, toi, toi!]

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