Felix Reifschneider
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat mit Blick auf das anstehende Urteil des Verfassungsgerichtshofes: Hat der Senat eine Rechtsauffassung dazu, bis wann der Nachtragshaushalt des Landes Berlin beschlossen sein muss, und muss der Nachtragshaushalt vor der Urteilsverkündung beschlossen sein, oder kann auch nach der Urteilsverkündung der Nachtragshaushalt für das Land Berlin noch beschlossen werden?
