Damiano Valgolio
Die Möglichkeit, in bestimmten Branchen sonntags zu arbeiten, in Krankenhäusern, in der Logistik, in vielen Bereichen ist klar rechtlich geregelt. Es geht immer um die Versorgungssicherheit der Menschen. [Christian Gräff (CDU): Bei Amazon?] Die großen Logistikcenter dürfen nicht sonntags arbeiten. Da sind Sie falsch informiert. Ich wundere mich ohnehin, Herr Gräff, bei allem Respekt, dass Sie sich hier hinstellen und die Senatorin auffordern, gegen die eindeutige Bundesverwaltungsgerichtsrechtsprechung Sonntage auf der jetzigen rechtlichen Grundlage zu ermöglichen. Dann kommen ein paar allgemeine Floskeln, genauso wie jetzt zu Amazon und den Lieferdiensten, ohne dass Sie in irgendeiner Weise auf die konkrete Rechtsprechung und auf die konkreten Voraussetzungen der Sonntagsöffnung eingehen. Das finde ich bemerkenswert. Ich kann das gern machen und etwas auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eingehen. Was hat das Bundesverwaltungsgericht im März entschieden, und warum ist deshalb, egal, was wir mit dem Berliner Ladenöffnungsgesetz machen, eine Sonntagsöffnung per Allgemeinverfügung für die gesamte Stadt nicht möglich? – Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ausnahmsweise eine Sonntagsöffnung per Allgemeinverfügung nur möglich ist, wenn mit gesicherter Prognose nachgewiesen wird, dass in der Stadt eine Veranstaltung stattfindet, an der mehr Menschen teilnehmen, als an diesem Tag in der gesamten Stadt im gesamten Einzelhandel einkaufen gehen, per gesicherter Prognose. Diese Prognose ist einfach nicht möglich, weder auf Grundlage des jetzigen Gesetzes, noch auf Grundlage eines anderen Ladenöffnungsgesetzes. Das heißt, selbst wenn wir das Gesetz ändern würden, wäre es dennoch verfassungswidrig, wenn per Allgemeinverfügung die Sonntagsöffnung ermöglicht würde. Der Senat hat seine Arbeit gemacht und hat beim Berliner Einzelhandelsverband nach diesen Zahlen gefragt und gebeten, diese Zahlen zu liefern, diese Prognose anzustellen. Und was hat der Einzelhandelsverband gemacht? – Er hat überhaupt nichts geliefert. Er hat keine Zahlen geliefert, weil man diese Zahlen einfach nicht liefern kann. Es ist völlig ausgeschlossen, irgendwie per gesicherter Prognose nachzuweisen, dass an einem Sonntag in Berlin eine Veranstaltung stattfindet, zu der mehr Menschen erwartet werden, als an dem gesamten Tag im gesamten Berliner Einzelhandel einkaufen gehen. Deshalb ist es nach der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht möglich, per Allgemeinverfügung in einer Stadt wie Berlin Sonntagsöffnung zu ermöglichen. [Beifall bei der LINKEN] Das kann man gut finden, das kann man schlecht finden – ich finde auch manche Entscheidung der obersten Bundesgerichte nicht gut –, aber man kann nicht von unserem Senat fordern, dass er sich über die eindeutige Rechtsprechung und über die Verfassung hinwegsetzt. Das ist eine sehr erstaunliche Forderung, Herr Gräff, wie Sie die hier vorgetragen haben. Ich bin froh, dass der Senat sich an die Rechtsprechung und an die Verfassung hält, [Beifall von Anne Helm (LINKE)] und ich finde es auch nicht schlecht, wenn man sonntags kurz vor Weihnachten auch mal was Sinnvolles machen kann. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN]
