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Niklas Schrader

LINKE 22.09.2022 Sitzungen 19/16

Herr Krestel, ehrlich gesagt, sind mir die Details zu diesem Vorfall nicht bekannt, aber es ist natürlich immer eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Außerdem ist das ein bisschen ein anderer Fall als bei den Bodycams. Das ist eine Maßnahme, die offensichtlich durch eine Staatsanwaltschaft nach einer Straftat angeordnet wird. Bei der Bodycam ist es einfach eine polizeiliche Maßnahme, Datenerhebung, die nicht aufgrund einer Straftat gemacht wird. Ich sehe jetzt den Zusammenhang zu dem Thema nicht und kann Ihnen jetzt auf diese Frage zu diesem Vorfall keine spezifische Antwort geben. Zum Thema gehört es ehrlich gesagt nicht und ändert nichts an unserer Auffassung, dass Bodycams in Wohnungen ein zu großer Grundrechtseingriff wären. – So. Hat noch jemand eine Frage? – Sonst bin ich fertig. [Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Wir evaluieren das in Berlin und sehen dann weiter. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

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