Niklas Schrader
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben als Koalition über die Bodycam relativ viel und auch kontrovers diskutiert. Sie kann einerseits für Aufklärung sorgen, ist aber andererseits auch ein Grundrechtseingriff. [Zuruf von Marc Vallendar (AfD)] Wir haben uns darauf verständigt, das in Berlin auszuprobieren und die Erfahrung zu evaluieren. Deshalb haben wir die befristete Klausel ins ASOG reingeschrieben, die wir jetzt noch einmal anpassen und gesetzlich klarer regeln. Es passiert mit dem Gesetzentwurf also nicht mehr, als wir sowieso vorhatten. Jetzt sagen einige, die Evaluation ist gar nicht nötig, weil es ja schon Erfahrungen in anderen Bundesländern gebe, die alle positiv seien. Ich sage Ihnen noch einmal, warum das falsch ist. Das haben Sie ja vorhin offensichtlich nicht so ganz verstanden, Herr Balzer. Erstens gibt es zwar den Einsatz in anderen Ländern und auch im Bund, aber die wenigen Evaluationen, die es dazu gibt, sind gemischt. Da ist nicht alles toll. Wenn die Polizei selbst sagt: Das ist toll, gebt uns mehr davon! –, reicht uns das natürlich nicht. Das ist weder unabhängig noch wissenschaftlich. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Zuruf von Karsten Woldeit (AfD)] Und da, wo es untersucht wurde, gibt es wirklich gemischte Ergebnisse. Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen sagt: Es ist nicht belegt, dass Gewalt durch Bodycams verhindert wird. – Die Hochschule für Polizei NRW, Kollege Franco hat schon darauf hingewiesen, sagt: Deeskalatives Potenzial der Bodycam ist durchaus vorhanden, aber es ist gleichzeitig festzustellen, dass Vollzugskräfte mit Bodycams häufiger Geschädigte werden als ohne. – Und die Akzeptanz der Vollzugskräfte gegenüber der Bodycam sinkt auch noch im Laufe der Untersuchung. Das sagt doch, dass wir Zweifel haben müssen. Die Universität Jena, ganz ähnlich, sagt: Es gibt keine Deeskalationswirkung, die man allgemein feststellen kann, sondern sogar manchmal einen Eskalationseffekt durch die Bodycam, vor allem bei berauschten Personen. Man sieht also, es gibt keine durchweg positiven, sondern differenzierte Ergebnisse, und darum brauchen wir in Berlin diese Evaluation. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Zweitens: Jetzt noch mal speziell für Berlin: Wir gehen einen anderen Weg, wir haben ein anderes Modell. Das haben wir ganz bewusst so gemacht. In Berlin dient die Regelung gleichermaßen dem Schutz von Polizeikräften und dem Schutz von Betroffenen von polizeilichen Maßnahmen. [Beifall von Tobias Schulze (LINKE)] In Berlin hat die Polizei nicht allein die Hoheit über die gespeicherten Daten, auch Betroffene können darauf zur Aufklärung zugreifen. In Berlin kann das polizeiliche Gegenüber die Einschaltung der Bodycam verlangen, darauf hat man einen gesetzlichen Anspruch. Das haben wir ganz bewusst so gemacht. Das hat bisher auch noch keine Evaluation untersucht. In Berlin speichern wir die Daten auch nicht auf Servern von Amazon, wie es die Bundespolizei gemacht hat. Das muss man sich wirklich mal reinziehen: Die speichern die Daten bei Servern von Amazon, ohne jegliche Kontrolle. Das ist wirklich eine Verachtung der Persönlichkeitsrechte, auch von Polizeikräften. Das hat Herr Seehofer verbockt. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] In Berlin wird auch der Polizeibeauftragte Zugriff auf die Daten erhalten können, um unabhängig aufzuklären. Auch das ist eine Besonderheit, die es anderswo nicht gibt. Also: Wir machen das anders, wir machen das besser, und auch deshalb brauchen wir die Evaluation in Berlin. Danach werden wir in Ruhe bewerten, ob die weitere Einführung, der Einsatz in Berlin Sinn macht. Ich warne aber auch davor, die Bodycams als eierlegende Wollmilchsau gegen Angriffe und polizeiliches Fehlverhalten zu sehen. Wer wirklich glaubt, eine Bodycam dokumentiert immer von vorn bis hinten lückenlos Polizeieinsätze, und damit wäre immer Aufklärung möglich, der irrt sich, und das ist wirklich naiv. Es handelt sich bei dem Fall, den wir jetzt diskutieren, der hier auch schon genannt worden ist, um das rassistische Verhalten eines Polizeibeamten. Ich finde, unabhängig von jeglichem Kontext gibt es nichts, das so eine Äußerung rechtfertigen würde. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Es handelt sich um einen Einsatz in einer Wohnung. Das ist die intimste Privatsphäre, die zu Recht grundgesetzlich besonders geschützt ist. Hier dem Staat das Filmen zu erlauben, ist einfach ein massiver Eingriff in die Grundrechte. Ich finde es erschreckend, wie leichtfertig Sie das fordern. Das kommt für uns nicht infrage. [Beifall bei der LINKEN] Außerdem kann man gesetzlich regeln, was man will, wann das an- und auszuschalten ist, aber den Einschaltknopf bei der Bodycam drücken muss immer noch die Polizei. Bei den tödlichen Polizeischüssen in Dortmund, die jetzt untersucht wurden, das hat Kollege Franco auch angesprochen, waren Bodycams vor Ort. Da haben sie die nicht angeschaltet, und trotzdem wurde jemand erschossen, aber nichts ist mit Aufklärung. Deswegen finde ich es ganz wichtig, dass das Filmen von Polizeieinsätzen durch Dritte ermöglicht wird. Es ist möglich, aber es wird immer wieder unterbunden und kriminalisiert. Das kann es nicht sein. Es gibt immer wieder Fälle, die nur dadurch bekannt werden. Ich verstehe die Angst der Polizei vor Transparenz nicht. Das muss doch wirklich nicht sein. [Beifall bei der LINKEN]
