Jana Borkamp
Die überbezirkliche Dringlichkeitsliste wird, so ist das mit Staatssekretär Slotty besprochen worden, den Bezirken im Rahmen der Monitoringauswertung zur Verfügung gestellt. Denn es ist das Ziel und die Herausforderung, die Bedarfe, die es in den einzelnen Kiezen und Bezirken gibt, die baufachliche Planungsreife, die es bei einzelnen Maßnahmen gibt, in einen Zeitrahmen zu bringen, zu harmonisieren und dann eben zu schauen: Welche Maßnahmen haben eine Planungsreife, dass sie tatsächlich im nächsten Doppelhaushalt realisierungsfähig sind? Bei welchen Maßnahmen müssen die Planungen noch erfolgen? –, und dies abzubilden mit den Bedarfen, insbesondere im Bereich der neuen Plätze, was dazu führt, dass Neubaumaßnahmen traditionell etwas weiter vorne auf der Liste sind, weil sie neue Schulplätze schaffen, als Sanierungsmaßnahmen, bei denen es um den Schulplatzerhalt geht und man häufiger noch mit Maßnahmen des kleinen baulichen Unterhalts agieren kann – sodass die überbezirkliche Dringlichkeitsliste den Bezirken im Rahmen des Monitorings zugehen müsste.
