Jana Borkamp
Herzlichen Dank für die Frage! Die Investitionsplanung erfolgt nach einem bewährten Muster. Die Bezirke wurden im Frühjahr dieses Jahres aufgefordert, ihre Bedarfe zu melden. Diese Daten wurden dann von der Finanzverwaltung der Bildungsverwaltung zugeleitet, um sie in einer Gesamtberliner Priorisierung darzustellen, in der sogenannten überbezirklichen Dringlichkeitsliste. Diese überbezirkliche Dringlichkeitsliste wurde dann gemäß dem vorhandenen Schulplafonds, der, wie Sie der Presse entnehmen konnten, in den nächsten Jahren erheblich anwachsen wird, aufgefüllt. Wir haben aus dieser Liste rund 30 Maßnahmen in die Finanzierung übernommen, haben dann den Bezirken die Revisionsergebnisse zur Verfügung gestellt und ihnen angeboten, noch mal mit uns ins Gespräch zu kommen, falls sie der Auffassung sind, dass die Prioritäten nicht richtig abgebildet wurden. Diese Gespräche haben mit allen Bezirken stattgefunden. Wir haben dann gemeinsam erörtert, welche Standorte vielleicht doch etwas vorgezogen werden im Tausch gegen andere – zum Beispiel in Marzahn-Hellersdorf der Austausch eines Ankaufs eines Grundstücks, das man gegebenenfalls braucht, gegenüber einer Sanierung, die man definitiv braucht. Auch mit dem Bezirk Pankow haben Gespräche stattgefunden. Bei diesen Gesprächen wurde hier ein Bedarf gemeldet; es wurden aber für andere Schulen Mehrbedarfe deutlicher gemacht, sodass die in den Prioritätenlisten weiter oben gelandet sind. Um sicherzustellen, dass wir überall, wo es erforderlich ist, auch bei den Sanierungen, voranschreiten, hat sich der Senat darauf verständigt, dass es zum einen selbstverständlich für jeden Bezirk möglich ist, wenn sich die eigenen Prioritäten verändern, bis zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2024/2025 hier noch mal Anpassungen in seinem Bereich vorzunehmen und Maßnahmen gegen andere zu tauschen. Auch der Bezirk Pankow hat diese Möglichkeit, weiß darum und prüft seine Planungen entsprechend. Und wir haben deutlich gemacht und es auch in der Investitionsplanung im Senatsbeschluss festgehalten, dass die Bezirke bei allen Schulen, bei denen sie einen dringlichen Planungsbedarf sehen, sich auf Antrag bei der Finanzverwaltung melden können, um diesen weiter fortzuführen, um rechtzeitig die Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen. – Vielen Dank!
