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Katja Kipping

22.09.2022 Sitzungen 19/16

– Weil es hier komische Zwischenrufe mit Verweis auf die DDR gibt: Ich glaube, wir halten uns hier an rechtsstaatliche Grundsätze, und die heißen, das Urteil eines Oberverwaltungsgerichts gilt es, ernst zu nehmen. Ich wiederhole es gerne noch mal: Ich sage sehr klar, dass es für uns echt überraschend war, dass es so harte Anforderungen gibt. Die Anforderung ist, dass man nachweisen muss, dass bei der Veranstaltung mehr Teilnehmende sind, als in ganz Berlin an diesem Sonntag einkaufen gehen [Paul Fresdorf (FDP): Einkaufen gehen würden!] und diese Zeiten nutzen. Egal, wie groß die Veranstaltung ist, Berlin ist eine große Stadt. Das heißt, dass das für ganz Berlin bei den von Ihnen benannten Anlässen leider für uns nicht nachweisbar war. Ich will aber auch noch auf einen Punkt verweisen. Unbenommen bleibt, dass in den Bezirken regionale Öffnungen der Verkaufsstellen, zum Beispiel bei entsprechenden Anlässen, nach dem Berliner Ladenöffnungsgesetz durchgeführt werden können.

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