Katja Kipping
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Wir sind als Senat dazu verpflichtet, rechtmäßig vorzugehen und nicht fahrlässig rechtswidrig. Wir haben es hier mit einer besonderen juristischen Situation zu tun. Denn in der Tat gibt das Berliner Gesetz die Möglichkeit im Rahmen der Allgemeinverfügung, verkaufsoffene Sonntage festzulegen. Wir haben aber zugleich die Situation, dass es ein Urteil beim Bundesverwaltungsgericht gibt. Anlass für dieses Urteil war eine Klage der Gewerkschaft Verdi. [Paul Fresdorf (FDP): Termin deckeln!] Dieses Urteil – das ist ein gewisses Paradox – hat formal dem Land Berlin recht gegeben und die Allgemeinverfügung vorangegangener verkaufsoffener Sonntage damit bestärkt, hat aber zugleich in der Begründung Anforderungen für die Festlegung von verkaufsoffenen Sonntagen formuliert. Diese Anforderungen besagen – das war wirklich überraschend – hohe Hürden, die für Großstädte nahezu unerfüllbar sind. Sie sagen nämlich, das Land Berlin muss in der Begründung der Allgemeinverfügung nachweisen, dass eine höhere Anzahl an Veranstaltungsteilnehmenden zu erwarten ist als die Anzahl der Kundinnen und Kunden, die die Sonntagsöffnung in ganz Berlin allein zum Einkauf nutzen. Das heißt, um es noch mal zusammenzufassen: Wir müssen nachweisen, wenn wir festlegen, dass durch ein Ereignis, wie die Grüne Woche, eine Tourismusbörse, die Berlinale etc., mehr Kunden, mehr Teilnehmende nach Berlin kommen, als in ganz Berlin am Sonntag einkaufen gehen. Dafür bräuchten wir vom Handel gerichtsfeste Zahlen. Dafür bräuchten wir ein Ereignis, was diese hohen Teilnehmerzahlen hat. Jetzt könnte ich natürlich – ich habe das auch mein Haus prüfen lassen – sagen, wir legen einfach etwas fest. Aber wir wissen darum, dass hier ein leichtfertiges Festlegen nur dazu führt, dass allein in der Eilverhandlung das zurückgewiesen würde, weil wir das nicht entsprechend ordentlich begründet haben. Dann wären Sie womöglich die Ersten, die sagen würden: Na ja, hier hat der Senat fahrlässig rechtswidrig gehandelt. – Deswegen haben wir das Gespräch mit der Gewerkschaft aufgenommen und gefragt, ob zum Beispiel beim Festlegen der Adventssonntage auf eine Klage verzichtet wird. Wir sind jetzt in weiteren Gesprächen. Die Maßgabe ist hier nicht eine ideologische oder eine politische, wie man es allgemein mit verkaufsoffenen Sonntagen hält, sondern für mich als Senatorin ist ganz klar die Maßgabe, dass wir bei der Formulierung der Allgemeinverfügung sichergehen müssen, dass wir hier nicht Regressansprüche beim Gericht einfahren. Wir dürfen nicht fahrlässig rechtswidrig handeln.
