Andreas Geisel
Entschuldigung! Es ist halt komplex. – Ich wollte Ihnen einfach nur sagen: Es ist im Moment die Situation, dass Kläger, die sich übrigens selbst nicht auf die Vergabe eines Auftrags zur Erstellung des Mietspiegels beworben haben, allein über das Vergaberecht ein politisches Interesse durchzusetzen versuchen, die Mieten in der Stadt zu erhöhen. Deswegen steht hinter der Frage: Welche Entscheidung wird das Gericht treffen? – eine deutlich politische und soziale Auswirkung für die Stadt, weil nämlich sonst die Frage kommt: Warum haben wir denn nicht einfach die Ausschreibung aufgehoben und sind auf den Regressionsmietspiegel gegangen? – Darauf lautet die Antwort: Weil das nicht unser Interesse ist. Jetzt sind wir in der Situation, dass das Kammergericht angekündigt hat, um den 17. Oktober dieses Jahres eine Entscheidung zu treffen. [Sebastian Czaja (FDP): Interessant, dass Sie den Mietendeckel nicht erwähnen! – Carsten Schatz (LINKE): Dann hätten wir das Problem nicht! – Zuruf von Werner Graf (GRÜNE)] Um die Zeit von Mai 2023 bis zur Erstellung – wir gehen davon aus, dass wir vor Gericht obsiegen – eines qualifizierten Mietspiegels in Tabellenform zu überbrücken, arbeiten wir daran, einen sogenannten Verbändemietspiegel aufzustellen, das heißt, eine Einigung zwischen den Vermieterverbänden und den Mieterverbänden Berlins zu erzielen, um diese Zeit zu überbrücken. [Beifall bei der SPD]
