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Andreas Geisel

22.09.2022 Sitzungen 19/16

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter! Die Situation ist in der Tat im Moment unerfreulich. Was ist bisher geschehen? – Im September 2021, also noch vor der Wahl des letzten Jahres, hat die turnusgemäße Ausschreibung des qualifizierten Mietspiegels in Tabellenform durch die damalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen stattgefunden, mit dem Ziel, einen qualifizierten Mietspiegel für 2023 zu erstellen, weil der aktuelle Mietspiegel im Mai 2023 ausläuft. Für die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels werden erfahrungsgemäß zwischen 12 und 15 Monate Arbeitszeit benötigt, um die verschiedenen Daten zu sammeln und zu vergleichen. Das heißt, schon jetzt ist absehbar, dass wir den Mai 2023 nur schwerlich erreichen können. Warum haben wir gegenwärtig Schwierigkeiten? – Weil es vor der Vergabekammer die Klage einer Gruppe von Professoren aus dem Bundesland Bayern gab, die die Ausschreibung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen mit der Kritik beklagt hat, dass nur ein qualifizierter Mietspiegel in Tabellenform ausgeschrieben worden ist und kein sogenannter Regressionsmietspiegel. Ein Regressionsmietspiegel wird beispielsweise in München angewandt. Er unterscheidet sich von dem Mietspiegel, den wir kennen, dem in Tabellenform, dadurch, dass er wesentlich mehr Details abfragt, also die Merkmale der einzelnen Wohnungen in wesentlich größerem Umfang aufgliedert. Durch die Vielzahl der zusätzlichen Merkmale kann in der Tendenz eine höhere Miete eingefordert werden, als das beim qualifizierten Mietspiegel in Tabellenform, der in Berlin angewandt wird, der Fall ist. Deshalb verwehren sich die Mieter- und die Vermieterverbände wie auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen gegen eine andere Form eines Mietspiegels, weil wir jahrzehntelange Erfahrungen mit dem Mietspiegel in Tabellenform haben und es natürlich unser Ziel ist, die Mietenentwicklung in der Stadt zumindest zu dämpfen. Der Mietspiegel selbst ist aber kein politisches Instrument, sondern er bildet lediglich die Situation auf dem Mietenmarkt ab. Vor dem Hintergrund einer deutlich gestiegenen Inflation gerade in den letzten Monaten ist die Frage, auf welchem Niveau wir bei dem Mietspiegel 2023 ankommen, eine eminent wichtige Frage für den sozialen Frieden auf dem Mietmarkt in Berlin. Die Vergabekammer hat gegen die Klage entschieden. Daraufhin sind die Klageführer eine Instanz weitergegangen. Auch das war eine Instanz, bei der das Land Berlin gegen diese Kläger obsiegt hat. Daraufhin wurde abermals eine Klage erhoben, und wir befinden uns jetzt gerade beim Kammergericht Berlin, bei der letztinstanzlichen Entscheidung.

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