Franziska Becker
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir ändern heute das Landesbeamtenversorgungsgesetz in zwei wichtigen Punkten. Erstens erhöhen wir die Hinzuverdienstgrenze für Versorgungsberechtigte im Land Berlin von 325 auf 525 Euro monatlich, also bis zur Minijobobergrenze. Das ist gut und richtig, weil die Berliner Verwaltung auf erfahrene Personen nicht verzichten kann. Letztlich geht es aber um mehr als um einen rein pekuniären Hinzuverdienst für Ruheständlerinnen und Ruheständler. Der bislang geltende Freibetrag wurde seit Juli 2011 nicht mehr angepasst, seit das Beamtenversorgungsrecht in das Berliner Landesrecht übergeleitet wurde. Bei der Grenzhöhe des neuen Betrags orientieren wir uns an der rentenrechtlichen Grenze des Sechsten Sozialgesetzbuchs, die der Festlegung des Beamtenversorgungsgesetzes des Bundes entspricht. Bis zu dem genannten Hinzuverdienst von monatlich 525 Euro müssen Versorgungsberechtigte also keine Herabsetzung ihrer Versorgungsbezüge befürchten. Nebenbei bemerkt hat das Land Brandenburg hingegen diese Grenze nur auf monatlich 470 Euro festgelegt. Die Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze ist ein Vorgriff auf das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung, das wir ab Herbst im Parlament beraten werden. Der Entwurf befindet sich aktuell in der Verwaltungs- und Verbändebeteiligung. Wir haben als Koalition keine Bedenken, diesen notwendigen Schritt bereits heute zu gehen, im Gegenteil. Zweitens ändern wir das Gesetz, indem wir eine befristete Ausnahme bis 2023 festlegen und bis dahin zusätzliches Verwendungseinkommen quasi wie einen steuerlichen Freibetrag behandeln, der also nicht weiter angerechnet wird. Damit honorieren wir berufliches Engagement von Pensionärinnen, die sich zweitweise für eine Tätigkeit im Bereich des Geflüchtetenmanagements entscheiden. Diese Ausnahme erfolgt aus gutem Grund: Die Folgen des Krieges in der Ukraine spüren wir in Berlin sehr deutlich, und die täglich in Berlin ankommenden Neuberlinerinnen und -berliner sind dringend auf Hilfe angewiesen, stellen aber – das ist bei der Menge ja ganz klar – staatliche und gesellschaftliche Ebenen vor besondere Herausforderungen. Rasches Handeln ist geboten und qualifiziertes Personal gefragt, das kurzfristig weder abgeordnet noch extern eingestellt werden kann. 2015 haben wir das genauso gehandhabt, um Menschen zu bewegen, sich zu engagieren. Wir setzen auch dieses Mal auf unser versorgungsberechtigtes Landespersonal und unsere Pensionärinnen und Pensionäre. Sie sind verwaltungserfahren, kurzfristig einsetzbar und müssen nicht groß eingearbeitet werden. Ich halte es allein aus humanitärer Verpflichtung für gerechtfertigt, befristet zusätzliches Verwendungseinkommen nicht anzurechnen. Wir brauchen diese Fachkräfte. Sie sind motiviert und geeignet, die Berliner Dienststellen zu unterstützen, damit Geflüchtete und Asylbegehrende sicher versorgt und untergebracht werden. Es geht also auch um Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes, wie Kollege Goiny das eben bereits erwähnt hat. Die Ausnahmeregelung gilt vorübergehend und ist auf einen nicht vorhersehbaren Sachverhalt beschränkt, der unmittelbar eingetreten ist und der in der Folge einen dringenden Bedarf an mehr Personal mit sich bringt. Der vorliegende Vier-Parteien-Antrag fußt auf einer Initiative der CDU, die wir in puncto Hinzuverdienstgrenze übernommen und um die ausgeführte Komponente erweitert haben. Im Hauptausschuss haben wir den Antrag bereits am 18. Mai 2022 einstimmig beschlossen, und ich bitte Sie: Stimmen Sie auch heute zu. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der FDP – Beifall von Heiko Melzer (CDU)]
