Christian Goiny
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich eingangs zunächst bei den Koalitionsfraktionen für die kollegiale Zusammenarbeit bedanken, die am Ende zu diesem gemeinsamen Antrag geführt hat. Die Kollegin Klein hat ja schon richtigerweise darauf hingewiesen, was die fachlichen Hintergründe und die Notwendigkeiten für diese gemeinsame Initiative gewesen sind; dem kann ich mich insoweit anschließen. Es ist, glaube ich, in mehreren Aspekten wichtig. Unter anderem hat es natürlich auch etwas mit Wertschätzung zu tun: Wertschätzung für das, was die Beschäftigten im öffentlichen Dienst leisten. Es hat etwas damit zu tun, dass wir hier einen Erfahrungsschatz haben, gerade auch bei den älteren Beschäftigten im öffentlichen Dienst, den zu nutzen Sinn macht, da, wo es gewünscht wird. Auch das ist etwas, was wir gut finden: dass wir hier diese Möglichkeit eröffnen. Es ist auch ein gutes Beispiel dafür, dass wir es mit mehr Flexibilität im öffentlichen Dienst schaffen können, nicht nur den Beruf attraktiver, sondern auch den öffentlichen Dienst insgesamt leistungsfähiger zu machen. Ich hoffe, dass das vielleicht nur ein erster Schritt ist zu mehr Flexibilität, die wir hier brauchen. Wir haben jetzt auch im Rahmen der Haushaltsberatungen verschiedene Aspekte diskutiert, die da mit reinspielen. Ich will das nur mal stichpunktartig sagen, ohne dass man hier jetzt gleich ins Detail gehen muss. Wir diskutieren natürlich nicht nur die bedarfsweise und von der jeweiligen Motivation geleitete mögliche freiwillige Verlängerung von Beschäftigungszeiten. Wir diskutieren die Möglichkeit von Hinzuverdienstgrenzen; es geht aber für die aktiven Beschäftigten im öffentlichen Dienst natürlich auch um die Frage der Eingruppierung, es geht um die Frage von Stellenbewertungen, die nach unserem Dafürhalten flexibler gehalten werden müssen. Es geht um die Frage der Durchlässigkeit von Laufbahnen, es geht um die Frage von Höhergruppierungen, es geht um die Dauer von Stellenbesetzungsverfahren, und es geht am Ende auch darum, dass wir mit all diesen Maßnahmen den öffentlichen Dienst attraktiver machen. Wir haben in den Haushaltsberatungen wiederholt an verschiedenen Stellen darüber diskutiert, wie es gelingen kann, Fachkräfte zu gewinnen, Stellen zu besetzen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren, sich auch entsprechend selber fortzubilden und entsprechende weitere Angebote zu nutzen. In diesem Sinne ist das, was wir jetzt hier für diejenigen geschaffen haben, die schon im Ruhestand sind, ein sehr gutes Beispiel, wie man das machen kann. Ich finde es auch gut, dass das hier eine Aufgabe ist, der wir uns als Parlament insgesamt stellen, die sich nicht nur in dem parteipolitischen Streit zwischen Regierung und Opposition befindet, sondern tatsächlich auch geschaut wird, wie wir es gemeinsam machen können. Wenn wir diese Gerechtigkeitsfrage für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst und die Ruhestandsbeschäftigten jetzt auch noch bei der Hundesteuer berücksichtigt hätten – dabei sind die Pensionäre ja ausdrücklich nicht von der Koalition bedacht worden –, dann wäre das Bild an der Stelle noch formvollendeter, aber ich glaube, das war ein guter Beitrag und ein guter Ansatz, und in diesem Sinne empfehle ich allseits die Zustimmung. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD, den GRÜNEN, der LINKEN und der FDP]
