Nina Lerch
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Rederunde zu einem Volksbegehren ist immer etwas Besonderes und für mich heute ganz besonders, denn ich darf zum ersten Mal zu einem Volksbegehren sprechen. Bei normalen Anträgen debattieren wir hier zwischen den Fraktionen, zwischen Opposition und Koalition, aber bei einem Volksbegehren ist die Ausgangslage eine andere. Hier geht es auch um den Austausch zwischen der Zivilgesellschaft und uns Parlamentariern und Parlamentarierinnen. Hier treffen direkte und repräsentative Demokratie aufeinander. Nicht ohne Grund ist diese Rederunde heute in der Tagesordnungsordnung vor den Prioritäten der einzelnen Fraktionen angesetzt. Wenn wir heute über das Volksbegehren „Berlin 2030 klimaneutral“ sprechen, so geschieht dies mit allergrößtem Respekt für das enorme Engagement der Bürgerinitiative und aller Beteiligten. Insgesamt haben 41 046 Personen das Volksbegehren unterzeichnet. In unserer Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucher- und Klimaschutz haben in der vergangenen Woche die Vertrauenspersonen mit Fachkompetenz und Verve ihre Positionen vorgestellt. „Berlin 2030 klimaneutral“ – für mich und meine Fraktion kann ich sagen, dass wir uns dem grundsätzlichen Anliegen des Volksbegehrens, Klimaschutz schnell und effektiv umzusetzen, ausdrücklich anschließen. Wir wollen und brauchen die Energiewende, die Wärme- und Mobilitätswende so schnell wie möglich, aber hier sind wir meiner Meinung nach schon bei der Kernfrage angekommen. Was ist denn wie schnell möglich? Ist es möglich, dass Berlin abgekoppelt vom Bund und der EU seine CO -Emissionen um 95 Prozent im Vergleich zu 1990 2 statt bis 2045 schon bis 2030 reduziert? In nur gut sieben Jahren? Ist das möglich, oder werden damit Hoffnungen geweckt, die Berlin alleine gar nicht einhalten kann? – Berlin hat sich jetzt schon ambitionierte Klimaziele gesetzt. Ich zitiere mit Erlaubnis der Frau Präsidentin das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz: Im Land Berlin soll die Gesamtsumme der Kohlendioxidemissionen bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 Prozent, bis zum Jahr 2030 um mindestens 70 Prozent, bis zum Jahr 2040 um mindestens 90 Prozent und spätestens bis zum Jahr 2045 um mindestens 95 Prozent im Vergleich zu der Gesamtsumme der Kohlendioxidemissionen des Jahres 1990 verringert werden. Daneben sollen alle sonstigen Treibhausgasemissionen vergleichbar reduziert werden. Damit will Berlin mehr reduzieren als der Bund oder die EU. Dass Berlin in Sachen Klimaschutz vorangeht, hat eine lange Tradition. Bereits im Jahr 2006 hat Rot-Rot ein neues Landesenergieprogramm „Klima schützen, Energieverbrauch senken, Haushalte entlasten“ ins Leben gerufen, das darauf abzielte, die CO -Emissionen in Ber-2 lin bis 2010 um 25 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. 2007 wurde mit der Berliner Initiative für Klima- und Umweltschutz, ebenfalls unter Rot-Rot, Klimaschutz als Leitlinie ins zentrale Bewusstsein des Senats aufgenommen. Die Sonne als Energieträger sollte stärker genutzt, Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs bei öffentlichen Gebäuden eingeführt werden, ökologische Kriterien bei der Beschaffung von Produkten wurden dann zum Beispiel festgeschrieben. Darauf aufbauend hat der Senat 2008 ein klimapolitisches Arbeitsprogramm aufgestellt. Der Klimaschutzrat wurde mit einer jeweils zweijährigen Amtszeit eingesetzt und stellte 2011 seine Ergebnisse vor. 2012 wird unter Rot-Schwarz das Mischwaldprogramm, also der klimafeste Umbau der Wälder, und die Stadtbaumkampagne, also die Pflanzung von Straßenbäumen, gestartet. 2014 wird die Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin“ eingesetzt, und das alles passiert vor dem Pariser Abkommen von 2015. Das Klimaschutz- und Energiewendegesetz von Berlin stammt aus dem Jahr 2015 und wurde seither stetig nachgeschärft: zuerst mit dem Braunkohleausstieg und im letzten Jahr mit der Nachschärfung der Klimaziele. Mit dem Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm stellen wir seit 2018 Mittel für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen systematisch zur Verfügung. Die rotgrün-rote Koalition hat sich dem Klimaschutz als zentrale Querschnittsaufgabe verschrieben und das Prinzip der Klima-Governance, den Klimacheck sowie den Klimaausschuss auf der Senatsebene eingeführt. Berlin handelt bereits ambitioniert. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Das heißt nicht, dass wir nachlassen dürfen. Die Ziele und Herausforderungen bleiben enorm, und es wird eine gewaltige Kraftanstrengung, die CO -Emissionen alleine 2 bis 2045 im Vergleich zu 1990 um 95 Prozent zu senken. Aber ist es möglich, diese Ziele schon 2030 zu erreichen? – Bei aller Einigkeit in der Sache, meine Fraktion und ich denken nicht, dass das zu schaffen ist, und schließen uns klar der Stellungnahme des Senats an, in der das Volksbegehren abgelehnt wird. Berlin kann es nicht alleine schaffen. [Beifall von Frank-Christian Hansel (AfD)] Wir brauchen den Bund, wenn wir grünen Strom ankaufen wollen. Wir brauchen den Bund, um den Einbau von Gasheizungen zu unterbinden, den Austausch von Öl- und Gasheizungen zu veranlassen. [Zuruf von Oliver Friederici (CDU)] Die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden ist die große Herausforderung bei der Einsparung von CO - 2 Emissionen. Das kann das Land nicht alleine schaffen. [Beifall von Frank-Christian Hansel (AfD)] Die Änderungen des Energiewendegesetzes, die das Volksbegehren vorschlägt, sind zur Erreichung der Klimaschutzziele nicht geeignet. Sie geben zum Beispiel keine Antworten auf die Fragen der Sozialverträglichkeit, auf den Fachkräftemangel oder auf die Zielkonflikte bei der Sanierung von Bestandsgebäuden. So sehr wir als SPD-Fraktion das Anliegen teilen, werden wir das Volksbegehren ablehnen. Falsche Hoffnungen zu wecken, die wir am Ende nicht einlösen können, erscheint uns an dieser Stelle nicht zielführend. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN – Sebastian Czaja (FDP): Es kann sein, dass ich aus diesem Redebeitrag noch einmal zitieren werde! – Torsten Schneider (SPD): Ich weiß nicht, ob mir das gefällt!]
