Ronald Gläser
Vielen Dank, Frau Regierende Bürgermeisterin! – Inwiefern ist die Begründung des Bezirksamtes zutreffend, dass es in der Einschätzung der Stadträtinnen und Stadträte oder des Bezirksamtes liegt, festzulegen, wen sie einladen, wo doch das Pressegesetz vorschreibt, dass amtliche Bekanntmachungen jedem Presseorgan zugänglich gemacht werden müssen?
