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Franziska Becker

SPD 19.05.2022 Sitzungen 19/12

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der AfD bezieht sich auf einen Entwurf der Senatsverwaltung für Finanzen aus der vorherigen Wahlperiode zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Senats, dem Senatorengesetz. Dieser Gesetzentwurf sah versorgungsrechtliche Änderungen für ehemalige Senats- und Bezirksamtsmitglieder vor. Er konnte vom Senat nicht mehr beschlossen werden und erreichte somit auch nicht mehr das Abgeordnetenhaus. Vorgesehen war unter anderem, die Wartezeit, von der ab ehemalige Senatsmitglieder einen Anspruch auf Ruhegehalt haben sollen, von vier auf fünf Jahre zu verlängern, um sie an die Dauer der Legislaturperiode anzupassen. Weiter sollte die Altersgrenze neu geregelt werden, von der ab ein ehemaliges Mitglied des Senats Anspruch auf Zahlung eines Ruhegehaltes hat. Derzeit besteht der Anspruch grundsätzlich bereits ab dem 55. Lebensjahr und bei einer mindestens zehnjährigen Zugehörigkeit zum Senat, unabhängig vom Lebensalter und unmittelbar nach dem Ausscheiden aus dem Senat. Sowohl der Entwurf der Finanzverwaltung als auch der der AfD sehen vor, den Anspruch auf Ruhegehalt grundsätzlich bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze ruhen zu lassen. Der Änderungsantrag der AfD weicht an mehreren Stellen vom Gesetzentwurf der Finanzverwaltung ab, beispielsweise bei dem Anspruch auf ein vorzeitiges Ruhegehalt. Die Koalition hat den vorliegenden Antrag bereits im Hauptausschuss am 25. März 2022 ohne Aussprache abgelehnt, weil er weder sachgerecht noch zielführend ist. Es scheint, als würde ein nicht zutreffender Einzelsachverhalt willkürlich aus einem sehr komplexen Dienstrechts- und Versorgungsgefüge herausgegriffen, um damit möglicherweise eine unbillige Effekthascherei zu erwirken. Die Koalition lehnt den Änderungsantrag ab. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN]

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