Paul Fresdorf
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Die AfD hat uns schon einen Gefallen damit getan, dass sie in die Überschrift das Wort „sinnlos“ mit reingeschrieben hat, denn so hat sich fast jeder Redner und jede Rednerin schon auf das Wort „sinnlos“ bezogen. Es ist schön, wenn ein sinnloser Antrag auch gleich richtig überschrieben wurde, denn letztendlich wird durch Regierungshandeln das Testen beendet. Die letzten Ausläufer laufen jetzt noch. Ich glaube nicht, dass wir noch weiter testen werden. Es gibt einen KMK-Beschluss, wonach die Maßnahmen in den Schulen im Mai auslaufen sollen. [Torsten Schneider (SPD): KMK?] Also vertrauen wir mal darauf, dass dies auch in Berlin so sein wird. [Beifall bei der FDP – [Torsten Schneider (SPD): Wer ist denn KMK? Das sagt mir gar nichts!] Sinnlose Testungen waren es bei Weitem nicht. Ich glaube, es gab Zeitpunkte in dieser Pandemie, als die Tests sehr sinnvoll waren, um Schulen offen zu halten, um ein Gefühl der Sicherheit in den Schulen zu erzeugen, den Schülerinnen und Schülern wieder die Möglichkeit zu geben, die Schule zu besuchen. Hier muss ich meiner geschätzten Kollegin Günther-Wünsch widersprechen. Ja, Digitalisierung in der Schule ist richtig, aber ich möchte kein Schul-Homeoffice – bitte das nicht! [Beifall bei der FDP] Die Schule soll ein Ort des gemeinsamen Lernens sein und bleiben, und dazu haben die Tests in der Hochphase dieser Pandemie einen großen Teil beigetragen. Dass wir jetzt, da viele Maßnahmen, die in der Hochphase der Pandemie ergriffen wurden, zurückgefahren werden, die Tests auch nach und nach einstellen, ist sinnvoll. Wir haben keine Kontaktquarantäne, keine Kontaktnachverfolgung mehr. Da macht es keinen großen Sinn mehr, so zu verfahren, als hätten wir das alles noch; das ist so ein bisschen ein Placeboeffekt. Ich glaube aber, dass durchaus noch einmal eine Phase kommen kann, in der das Testen wieder Sinn macht. Da müssen wir uns die pandemische Entwicklung anschauen. Wir wissen auch, dass Corona mutiert, verschiedene Formen annehmen kann und auch wieder gefährlicher werden könnte. Und dann muss man wieder über eine Teststrategie sprechen; das ist ganz klar. Dann müssen wir wieder daran arbeiten, dass Schulen zu einem sicheren gemeinsamen Lernort werden. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD-Fraktion, wobei das übertrieben ist: Kollegen der AfD-Fraktion, Ihr Antrag macht hier keinen großen Sinn, denn er ist, wie es schon in der Überschrift steht, sinnlos. Wir werden ihn ablehnen. – Danke! [Beifall bei der FDP] Vizepräsidentin Cornelia Seibeld: Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke hat die Kollegin Brychcy jetzt das Wort. Franziska Brychcy (LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe alle! Dass für Sie als AfD-Fraktion sichere Bildungseinrichtungen während der Coronapandemie keine Priorität sind, zeigt Ihr heutiger Antrag noch einmal sehr deutlich. Dass die Pandemie noch nicht vorbei ist, merken wir auch in unseren eigenen Reihen. Frau Haußdörfer sprach es an: Etliche Kolleginnen und Kollegen sind heute in Isolation, und wir wünschen natürlich schnelle Genesung. [Beifall bei der LINKEN – Frank-Christian Hansel (AfD): Isolation ist nicht krank, mein Gott!] Wenngleich das Infektionsgeschehen aktuell insgesamt rückläufig ist, [Zuruf von der AfD: Nicht zu fassen!] kommen wir von einem sehr hohen Infektionsniveau mit Tausenderinzidenzen, [Zuruf von der AfD: Ja, na und?] das vergleichsweise langsam abnimmt und bei dem wir vermutlich eine hohe Infektionsquote im Dunkelfeld vorliegen haben. [Zuruf von der AfD: Die Durchseuchung!] Und nun schreiben Sie als AfD-Fraktion in Ihrem Antrag ganz offen, dass Sie den Sinn von Schutzmaßnahmen wie Schnelltests in Bildungseinrichtungen auch nach zwei Jahren Pandemie gar nicht verstanden haben [Frank-Christian Hansel (AfD): Ab jetzt nicht mehr!] (Franziska Brychcy) oder nicht verstehen wollen. Zur Wirksamkeit der einzelnen Schutzmaßnahmen liegen uns mittlerweile zahlreiche wissenschaftliche Erkenntnisse vor – da muss ich Ihnen widersprechen, Herr Weiß! So hat das Fraunhofer-Institut ITWM im Juni des letzten Jahres belegt, dass insbesondere Massenschnelltests an Schulen besonders effektiv sind, um Neuinfektionen zu verhindern, indem die Entdeckungsrate, insbesondere von symptomlosen Erkrankungen, erhöht wird. Da die Entdeckungsrate nach den Ferien üblicherweise steil ansteigt, ist das Instrument des Testens in den Bildungseinrichtungen also besonders geeignet, um eine fundierte Einschätzung des Infektionsgeschehens vornehmen zu können, zumal uns der Bundesgesetzgeber andere Instrumente wie den Schutz durch die Maskenpflicht in Bildungseinrichtungen leider genommen hat. Denn auch, wenn viele Kinder und Jugendliche milde bzw. symptomlose Verläufe haben, treten bei 6 Prozent in dieser Altersgruppe Spätfolgen wie verminderte Belastbarkeit, chronische Müdigkeit, Konzentrationsstörungen, Schmerzen und Schäden an den Blutgefäßen auf, [Zuruf von der AfD] die momentan noch gar nicht gänzlich abgeschätzt werden können und weiter erforscht werden müssen. Diese betroffenen Kinder und Jugendlichen oder auch vorerkrankte Kinder, die ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe haben, scheinen Ihnen von der AfD-Fraktion völlig egal zu sein. Und das ist aus unserer Sicht verantwortungslos. [Beifall bei der LINKEN] Wir als Linksfraktion begrüßen es daher, dass in den Schulen nach den Osterferien täglich getestet wurde, und auch die Fortsetzung der Teststrategie vom 9. Mai an, wonach an zwei Tagen in der Woche verbindlich getestet wird. Wir hätten uns allerdings diesbezüglich ein einheitliches Vorgehen für alle Bildungseinrichtungen gewünscht, also auch für die Kindertagesstätten, in denen ab kommendem Montag nur noch anlassbezogene Testungen möglich sind. Zwar ist in der Altersgruppe bis neun Jahren die Sieben-Tage-Inzidenz aktuell geringer als bei den Jugendlichen, aber das Ziel der Erhöhung der Entdeckungsrate gilt für die Kitas gleichermaßen. Wir wünschen uns daher, dass die anlassbezogene Testmöglichkeit auch intensiv genutzt wird. Es ist deswegen sinnvoll, weiter Infektionen zu vermeiden, weil Kinder und Jugendliche, Herr Weiß, besonders darunter leiden, wenn sie in Isolation gehen müssen. Vizepräsidentin Cornelia Seibeld: Frau Kollegin! Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Hansel? Franziska Brychcy (LINKE): Nein! – Wir müssen diesen Sommer wirklich nutzen, um auch die Impfquote gerade bei Kindern und Jugendlichen zu erhöhen. Die mobilen Impfteams in den Kiezen machen aktuell verstärkt niedrigschwellige Angebote, die auch breit beworben werden, weil der nächste Herbst kommt, und dann stehen wir wieder vor der gleichen Situation. Wir müssen also auch die Impfquoten der Kinder und Jugendlichen weiter erhöhen. Vielleicht noch ein letzter Aspekt: Für uns als Linksfraktion ist es zentral wichtig, wirksam Infektionsschutz und psychosoziale Gesundheit zusammenzudenken. Bis zu einem Drittel der Kinder und Jugendlichen fühlt sich in der Pandemie psychisch belastet, und hier sind insbesondere benachteiligte Kinder und Jugendliche besonders betroffen. Es ist unsere Aufgabe, die Abmilderung der Coronafolgen und die Verbesserung der psychosozialen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen mit wirksamen Maßnahmen zu untersetzen. Wir werden in den Haushaltsberatungen Vorschläge machen, damit wir dringend benötigte weitere Verstärkung in diesem Bereich erreichen. Dem vorliegenden, aus unserer Sicht wirklich verantwortungslosen Antrag der AfD, das Testen von heute auf morgen sofort ohne Grundlage einzustellen, können wir nicht zustimmen. Das steht auch dem Ziel sicherer Bildungseinrichtungen zentral entgegen. – Danke! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Ellen Haußdörfer (SPD) – Frank-Christian Hansel (AfD): Alle anderen Bundesländer machen es!] Vizepräsidentin Cornelia Seibeld: Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Weiß die Gelegenheit zu einer Zwischenbemerkung. Thorsten Weiß (AfD): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Das kann man jetzt tatsächlich nicht so stehen lassen. Ich finde es ja bemerkenswert, dass sich durchgängig durch Ihren Redebeitrag, aber auch durch denen der Kollegen durchgezogen hat, dass Berlin, wie von mir schon angesprochen, hier politischer Geisterfahrer ist. Alle anderen machen es offensichtlich falsch, wie übrigens auch die teilweise von CDU und SPD, in Thüringen sogar von der Linken angeführten Landesregierungen. Alle sind auf dem Holzweg, nur Berlin hat den Kelch der Wahrheit erkannt und macht es richtig. Das ist Ihr Politikverständnis. So viel haben wir schon mal verstanden. [Beifall bei der AfD] Ich bin ja gar kein Gesundheitspolitiker, [Zuruf von der LINKEN: Merkt man!] (Thorsten Weiß) aber so viel habe ja sogar ich verstanden, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugeht. – Frau Brychcy! Ich erinnere mich noch sehr gut an Frau Kittler in der letzten Legislatur, die während des ersten Lockdowns gefordert hat, die Schulen erst wiederzueröffnen, wenn alle Kinder zwangsgeimpft sind. Das offenbart doch Ihre grundsätzliche Denke in dieser Hinsicht. [Beifall bei der AfD] Was mir hier völlig fehlt, in Ihrem Redebeitrag, aber auch bei den anderen: Es geht doch um die Verhältnismäßigkeit. Natürlich sind Tests geeignet, um eventuell infizierte Kinder zu identifizieren. Das können Sie aber analog auch auf jede andere Krankheit beziehen. Wenn ich Frau Hausdörfer höre, Sie würde sich dafür einsetzen, zumindest noch bis zum Sommer zu testen –, glauben Sie, dass das dann endet? – Das wird uns jetzt immer begleiten, dann können Sie das nahtlos bis zum Sankt Nimmerleinstag fortführen. Das heißt, Testen gehört ab sofort an den Berliner Schulen zum Standardprogramm. Wie irre ist das denn? [Beifall bei der AfD] Mal davon abgesehen, hat die Frage, wie es denn mit den Spätfolgen der Testungen aussieht, auch noch keine Berücksichtigung gefunden. Am Anfang, als das Mittel des Lockdowns angewandt wurde, stellte man sich hin und sagte: Das müssen wir jetzt machen. – Das war auch unserer Meinung nach als erster Schritt richtig und auch gerechtfertigt. Mittlerweile wissen wir, dass die Kinder darunter massiv gelitten haben. [Frank-Christian Hansel (AfD): Richtig!] Dann haben Sie sich für die Maskenpflicht eingesetzt. Mittlerweile wissen wir, dass auch das Maskentragen massive gesundheitliche Schäden zur Folge haben kann. Ich würde mich nicht wundern, wenn wir in einem halben Jahr die entsprechenden Studien haben, dass das regelmäßige Testen mit diesem Stäbchen in der Nase Langzeitschäden oder gesundheitliche Folgen für die Kinder hätte. [Beifall bei der AfD] Noch eine Sache, auch wenn es Sie jetzt nicht betrifft: Ich fand es ja zumindest positiv – Herr Fresdorf ist jetzt nicht mehr da, aber ich habe ihn so verstanden –, dass die FDP zugestimmt hätte, wenn unser Antrag gelautet hätte: Wir fordern die Einstellung der Tests bis zum 30. Mai. Das haben wir nicht gemacht. – So viel von mir. Danke schön! [Beifall bei der AfD] Vizepräsidentin Cornelia Seibeld: Dann hat die Kollegin Brychcy die Gelegenheit zur Erwiderung. Franziska Brychcy (LINKE): Ja, Herr Weiß, wir haben dafür plädiert, eine an das Infektionsgeschehen angepasste Einschätzung, ob die Teststrategie richtig ist oder nicht, vorzunehmen. Andere Bundesländer müssen selbst bewerten, wie bei ihnen die Infektionslage ist. Sie kennen ja unsere aktuellen Zahlen. Wie gesagt, wir hatten 1000er-Inzidenzen und sind jetzt immer noch, auch bei den Jugendlichen, bei 500er-Inzidenzen. Es gab Zeiten, da haben wir bei 100er-Inzidenzen die Schulen geschlossen. Sie haben es ja auch von den Kollegen und Kolleginnen gehört, dass es manchmal wichtig ist, genau diese vernünftigen Anpassungen vorzunehmen. Sie haben vorgeschlagen, einfach alles wegzulassen und die Kinder und Jugendlichen der Gefahr auszusetzen, in Isolation und Quarantäne zu sein, also gar keine Vorsorge zu treffen. [Thorsten Weiß (AfD): Ich habe gesagt, dass es nicht mehr verhältnismäßig ist!] Sie haben sich in Ihrem Antrag auf eine einzige Maßnahme fokussiert; zum Impfen und anderen Möglichkeiten haben Sie sich gar nicht geäußert. Das ist kein Gesamtkonzept. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich habe den Eindruck, dass Ihnen die Kinder und Jugendlichen nicht am Herzen liegen. [Thorsten Weiß (AfD): Ich bin zweifacher Familienvater! – Dr. Kristin Brinker (AfD): Das Gegenteil!] Und wenn Sie dann auch noch sagen, dass das Durchführen der Tests mit dem kleinen Wattestäbchen Langzeitfolgen nach sich ziehen würde und Sie kein Wort zu Longcovid, weiteren Schäden, die auch schon bei Kindern und Jugendlichen aufgetreten sind, und zu den psychosozialen Folgen gesagt haben, finde ich ganz ehrlich, dass das keine gute fachliche Einschätzung ist. Das weisen wir als Koalition natürlich zurück und finden es schade, dass Sie sich hier nicht wissenschaftlich fundiert einbringen. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Vizepräsidentin Cornelia Seibeld: Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die AfD-Fraktion hat die sofortige Abstimmung über ihren Antrag beantragt. Wer den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/0318 annehmen möchte, bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion ist der Antrag damit abgelehnt. Ich rufe auf (Vizepräsidentin Cornelia Seibeld) lfd. Nr. 3.3: Priorität der Fraktion der FDP Tagesordnungspunkt 36 Berlin zur Hauptstadt des Carsharings machen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 19/0315 In der Beratung beginnt die Fraktion der FDP und hier der Kollege Reifschneider. – Bitte schön! Felix Reifschneider (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Berlinerinnen und Berliner waren schon immer viel unterwegs. Wie sie dabei unterwegs sind, hat sich über die Jahrzehnte immer wieder gewandelt. Die Freiheit, den eigenen Weg selbst zu bestimmen, wollen wir als Freie Demokraten stärken, dazu gehört auch das Auto. [Beifall bei der FDP] Sich ein Auto mit anderen zu teilen, ist als Idee nicht ganz neu. Doch es war nie so günstig wie heute, durch Teilen auf ein Auto zuzugreifen, ohne es selbst besitzen zu müssen. Von den neuen Möglichkeiten können aber längst nicht alle Berlinerinnen und Berliner Gebrauch machen. Carsharing ist nicht überall verfügbar und vor allen Dingen nicht in der erforderlichen Verlässlichkeit. Machen wir Berlin zur Hauptstadt des Carsharings, damit immer mehr Berlinerinnen und Berliner die Vorteile des Carsharings für ihr Leben nutzen können! [Beifall bei der FDP] Mit den richtigen Anreizen rechnet es sich für die Unternehmen, das Angebot in immer weitere Teile der Stadt auszuweiten. Nutzen wir private Investitionen, um das Unterwegssein in Berlin zu vereinfachen, zu beschleunigen und dabei wertvolle Ressourcen zu sparen. [Beifall bei der FDP] Der Senat muss dabei im Wesentlichen drei Dinge leisten. Erstens: Verzichten Sie auf Regulierung, die Carsharing teuer macht, weg mit § 11a und mit überhöhten Parkgebühren. [Beifall bei der FDP – Paul Fresdorf (FDP): Sehr gut!] Zweitens: Schaffen Sie anbieteroffene Stellplätze in der ganzen Stadt und drittens: Sehen Sie Carsharing-Unternehmen als Ihre Verbündete auf dem Weg zu einem wachsenden und vielfältigen Angebot. [Beifall bei der FDP] Wenn sich ein Carsharing-Unternehmen fragt, wo es investieren, sein Angebot erweitern oder Neues ausprobieren will, dann soll die Antwort immer lauten: Berlin! [Beifall bei der FDP] Am Beispiel von Share Now zeigt sich, dass Carsharing ein umkämpfter und knapper Markt ist. Das Umweltbundesamt schätzt, dass pro Carsharingauto vier bis zehn private Fahrzeuge ersetzt werden. Zudem wird ein Carsharingauto viel intensiver genutzt als die allermeisten privaten Autos. Folglich macht ein Carsharingauto Fläche frei, die sonst zum Parken benötigt wird. Der große Vorteil des eigenen Autos ist die jederzeitige, sofortige Verfügbarkeit. Große Planung ist nicht erforderlich: einfach einsteigen und losfahren! – Der Verfügbarkeitsvorteil lässt sich nur durch ein breites und flächendeckendes Carsharingangebot ausgleichen. Dieses Angebot darf sich nicht nur an ÖPNV-Stationen befinden. Carsharing muss im Kiez beginnen und bis an die Landesgrenze reichen. [Beifall bei der FDP – Vereinzelter Beifall bei der CDU – Zuruf von Paul Fresdorf (FDP): Genau!] Deshalb fordern wir, flächendeckend anbieteroffene Stellplätze einzurichten. Natürlich können die stationsungebundenen Carsharingfahrzeuge auch weiterhin an anderer Stelle parken. Es wird aber leichter, einen Parkplatz für das Carsharingauto zu finden. Das macht Carsharing noch bequemer und macht es wahrscheinlicher, dass ein Carsharingauto in meiner Nähe verfügbar ist, wenn ich es brauche. [Paul Fresdorf (FDP): Auch in meiner!] Übrigens: Das Bundesumweltamt stellt auch fest, dass Carsharing zweifelsfrei einen Beitrag zur Umweltentlastung leistet, denn Carsharingautos werden viel schneller ersetzt und erneuert, sodass immer verbrauchsarme, moderne Fahrzeuge im Einsatz sind. [Beifall bei der FDP] Kurz: Carsharing erweitert die Möglichkeiten für die Berlinerinnen und Berliner, selbstbestimmt unterwegs zu sein, ist für den Staat günstig zu haben, spart Platz und schont die Umwelt. Das ist hier Gewinn in der Verkehrspolitik, und es gibt nur Gewinnerinnen und Gewinner. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der FDP – Vereinzelter Beifall bei der CDU] Vizepräsidentin Cornelia Seibeld: Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Machulik jetzt das Wort. Stephan Machulik (SPD): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ich merke: Bei der FDP ist die Vorfreude auf meine Rede schon immens. [Paul Fresdorf (FDP): Ja, jetzt kommt die FDP wieder mit so einem Antrag! – (Stephan Machulik) Holger Krestel (FDP): Wir wollen nur wach bleiben!] – Das kriege ich hin. Da brauchen Sie keine Angst zu haben. – Die FDP hat heute einen Antrag eingebracht: Berlin soll zur Hauptstadt des Carsharings werden. [Beifall bei der FDP] Hinter dieser Forderung – Sie werden überrascht sein – werden sich in diesem Haus wahrscheinlich alle versammeln können, denn da wo Berlin ist, ist immer vorne. Diesen Spirit leben wir auch in der Koalition. [Lachen bei der CDU, der AfD und der FDP – Heiko Melzer (CDU): Der erste gelungene Scherz!] – Ich lasse Ihnen die Freude, denn Sie werden sich gleich wieder ärgern. Deswegen mache ich ein bisschen gute Stimmung am Anfang. – Wir wissen, dass Carsharing nicht so, wie gerade von dem Kollegen Reifschneider vorgestellt, die Lösung aller unserer Probleme sein wird. Es wird nicht die Lösung aller unserer Probleme sein im Bereich der Mobilität, in unseren Klimazielen und in der Nachhaltigkeit. Aber Carsharing – darin sind wir uns wahrscheinlich alle einig, das wird auch Sie bei der FDP wieder überraschen – ist eine gute Lösung, um das Straßenland und den Individualverkehr ressourceneffizienter zu gestalten. [Beifall bei der FDP – Paul Fresdorf (FDP): Hat er nicht gesagt!] Damit Sie auch verstehen, wie ernsthaft wir es meinen – und ich versuche auch ernsthaft auf den Vorschlag, den Sie heute eingebracht haben, einzugehen –, möchte ich Ihnen gerne mit Erlaubnis der Präsidentin aus dem Koalitionsvertrag zitieren, Seite 63 Absatz 4. Das ist die geeinte Haltung der Koalition: Sharing-Angebote können – sinnvoll gesteuert – ein wichtiger Baustein für die Verkehrswende sein. Die Koalition wird eine Regulierung der Sharing-Angebote im Sinne der Verkehrswende einschließlich – Obacht! – qualitativer Standards umsetzen und Sharing-Angebote konzessionieren. Durch diese soll eine Ausweitung des Angebots auch außerhalb des S-Bahn-Rings realisiert werden. Die Koalition wird zusammen mit den Bezirken anbieterneutrale Stellplätze auf Parkplätzen und Fahrbahnen ausweisen, die von den Nutzern der Sharing-Angebote zu verwenden sind. Sie sehen also: Alles das, was der Kollege Reifschneider – auf zwei Punkte komme ich noch zurück – angekündigt hat, was Ihre Idee ist, ist eigentlich schon im Koalitionsvertrag geeint, und so handelt auch die Koalition. Wir sind aber auf unterschiedlichen Wegen zum Ziel, und diese Unterschiedlichkeit möchte ich in aller Deutlichkeit darstellen, denn dann wird auch am Ende klar, was dieser FDP-Antrag eigentlich bedeutet. Zum ersten: Die Koalition möchte sinnvoll steuern. – Jetzt kommt etwas, das Ihnen nicht gefallen wird. Wer Infrastruktur schafft, wer also Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln ermöglicht und fördert, was wir machen, der sollte auch Bedingungen stellen können, damit aus einem wirtschaftlichen Handlungsspielraum für Unternehmen und Konzerne ein zusätzlicher Wert für die gesamte Stadt generiert wird. Zweitens: Die Koalition will das knappe Gut Straßenland effizient ordnen, damit alle Bedarfe des Umweltverbundes auch berücksichtigt werden. Darüber habe ich leider nicht so viel von Ihnen gehört. Die Koalition will, dass die Kosten für eine durchgängige Elektrifizierung des Straßenrandes, um die E-Mobilität voranzubringen, also um die Antriebswende zu schaffen, nicht ausschließlich aus Landesmitteln finanziert wird, sondern dass Modelle der Kostenbeteiligung durch unternehmerische Nutznießer entwickelt werden. Die Koalition sieht außerdem einen großen Regulierungsdruck bzgl. der Shared-Mobility-Angebote nicht nur für Flächen, Bediengebiete und Antriebe, sondern auch für soziale Standards. Die vorangegangene Koalition hat sich schon auf den Weg gemacht, und hat versucht, die ersten Regelungen, auch insbesondere beim Berliner Straßengesetz, vorzugeben. Und nun hat diese Koalition es sich zur Aufgabe gemacht, es umzusetzen. Diese Umsetzung ist ein Spagat, und ein Spagat ist immer sehr sportlich. Im Gegensatz zu uns, die wir uns darum bemühen, diesen Spagat hinzubekommen, geht die FDP lieber in die Hocke, übernimmt den Forderungskatalog der Sharing-Branche, mixt das mit den Abrechnungsmodellen aus München und mit den Antriebswendeansätzen aus Hamburg und stellt sich nun hier dar, als ob sie die einzige Lösung gefunden hat, und wir sollen daraus lernen. Nein! Sie haben uns keine Lösung vorgelegt. Sie haben auch politisch nicht die vegane eierlegende Wollmilchsau erfunden, sondern Sie haben einfach eine gute Zusammenfassung gegeben, von dem, was die Wirtschaft sich wünscht und was andere vielleicht mal ausprobiert haben. Dafür – ganz ehrlich – bin ich der FDP extrem dankbar, denn das Thema Carsharing wird uns auch noch in den weiteren Wochen und Monaten beschäftigen. Ich bin froh, dass, wenn wir es im Ausschuss besprechen, keine Anhörung mehr brauchen, denn Sie haben alles gut zusammengefasst, und wir kennen die andere Seite. Also können wir uns im Ausschuss jetzt darauf konzentrieren, wie der Senat gerade mit den Anbietern verhandelt, welche Lösungen entwickelt werden, die auch eine vernünftige Zielerfüllung erreichen werden. Deswegen vielen Dank an die FDP dafür, dass wir eine Diskussionsgrundlage haben! (Stephan Machulik) Noch zwei Punkte – zum Hinweis auf Share Now, Herr Reifschneider: Bitte noch mal genau nachprüfen! – Was Daimler und BMW gemacht haben, wird jetzt von Stellantis übernommen, da ist also nicht der Untergang des Abendlandes zu erwarten. Und: Denken Sie größer! – Das Ende der Mobilität der Berliner endet nicht an der Landesgrenze. Denken Sie auch in Zukunft ein wenig größer! – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD und den GRÜNEN] Vizepräsidentin Cornelia Seibeld: Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Friederici das Wort. Oliver Friederici (CDU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Worten des Vorsprechers, Herrn Abgeordneten Machulik von der SPD-Fraktion, habe ich entnommen, dass er den Antrag eigentlich gut findet. Zweitens, wie er argumentiert, ist wie immer angeblich alles in der Mache. Und der dritte Punkt, den ich als Essenz vernommen habe – da haben wir ja glücklicherweise das Wortprotokoll –, ist, dass Sie dies möglichst schnell im Ausschuss für Mobilität behandelt wissen wollen. Dann mache ich Ihnen den Vorschlag: Wir machen eine Ergänzung zur Tagesordnung. Die FDP wird sicherlich damit einverstanden sein, dass wir uns gleich in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Mobilität nach der Haushaltsberatung diesem Thema widmen. Dann können wir gleich Ross und Reiter nennen und in dieser Arbeitssitzung erkennen, wer für eine zügige Angebotsausweitung und weniger Reglementierung steht. [Beifall bei der CDU und der FDP] Das ist die Opposition im Gegensatz zur Koalition. In der letzten Wahlperiode, Herr Machulik – und das sehe ich Ihnen nach –, war Ihr Vorgängersprecher nie so engagiert bei dem Thema, was aus dem grünen Verkehrsressort kommt. Das kann ich Ihnen ganz deutlich sagen. Er wusste auch, warum, und nach ein paar Jahren wusste er es genau. Also der hat sich da nicht so engagiert bei dem Thema, aber das nehme ich Ihnen jetzt ab. Es war ein hastiges Stricken dieses Gesetzes kurz vor den Wahlen. Es war ein regelrechtes Machwerk der aus dem Amt geschiedenen, damaligen Verkehrssenatorin Frau Günther, und es war ein Werk, das noch in höchstem Maße fragwürdig ist und rechtlich hinterfragt werden muss. Sie haben mit diesem Werk des Berliner Straßengesetzes eine Reglementierung, staatliche Lenkung, eine Konzessionierung eingeführt, und Sie wollen Sondernutzungsgebühren für ein Gewerbe einführen, wo wir doch eigentlich alle sagen, dass es mit dem Carsharing Menschen erstmals möglich ist, wenn sie unbedingt Auto fahren wollen, es weiter zu tun, es sich aber mit anderen zu teilen. Das reglementieren Sie, und das ist ein Widerspruch. Sie sind damals als Sozialdemokraten in der Koalition den Grünen und auch den Linken leider auf den Leim gegangen und haben sich breitschlagen lassen, da mitzumachen, denn eigentlich treten Sie ja für eine andere Verkehrspolitik ein und wollen auch, dass die Menschen vom Auto auf das öffentliche Verkehrsmittel oder eben auf Carsharing umsteigen. Aber mit diesem Gesetz, das damals hastig verabschiedet wurde, wird das leider konterkariert. Und hier setzt dieser Antrag der Liberalen ein. Der Antrag fordert Vertragsfreiheit, Wettbewerb unter den Anbietern und auch, dass die Außenbezirke besser angebunden sind und dass wir wirklich eine ernsthafte Nutzung der Elektromobilität ergebnisorientiert auch in Berlin anstreben, also etwas, was genau dem widerspricht, was im Gesetz steht. Ich wünschte mir, es stünde im Gesetz etwas mehr Regulierung dazu, dass wir das wilde Parken von E-Rollern, Bikes und E-Bikes reguliert bekämen und dass das auch signifikant gelöst würde. Aber davon steht nichts im Gesetz. Da sage ich Ihnen: Das Gesetz können wir nicht ernst nehmen. Wir haben gehandelt. Ich darf Ihnen ein Beispiel nennen. Wir haben in Reinickendorf – der Abgeordnete ist Ihnen bekannt, im Märkischen Viertel, der Kollege Dittmann – aus eigenem Antrieb dafür gesorgt, dass eben in einem Randbezirk ein Unternehmen künftig die Carsharingdienstleistung übernimmt und sich dort engagiert. Das vermisse ich vom Senat und von den Bezirken hier sehr. [Beifall von Felix Reifschneider (FDP)] Neben vielen verkehrspolitischen Diskussionen, die wir hier führen, ist es diese Einzelinitiative einzelner Abgeordneter der Opposition, aber auch der Oppositionsfraktionen, dass wir hier Verwaltungshandeln anregen für ein neues Mobilitätskonzept für Berlin, nämlich die Freiheit, sich so zu bewegen, wie man möchte. Übrigens gehört dazu auch, auf das Auto zu verzichten, entweder mit dem öffentlichen Nahverkehr dann zu fahren oder mit dem Rad oder eben mit dem Carsharing. Aber mit dieser Novellierung aus dem letzten Jahr verunmöglichen Sie das. Deswegen ist der Antrag der FDP genau richtig. Die CDU-Fraktion wird ihn unterstützen. Wir freuen uns über die Aussage der Sozialdemokraten – und ich denke, das wird ja auch Konsens in der Koalition sein –, dass Sie es so schnell wie möglich im Ausschuss beraten wollen. Wir hoffen, dass Sie diesen Worten auch dann in der übernächsten Sitzung, – ich wiederhole: in der nächsten Sitzung nach der Haushalsberatung – Taten folgen lassen werden. Ich erwarte also auch, dass wir eine Mitteilung zur Einladung für den nächsten Mobilitätsausschuss nach der Haushaltsberatung bekommen, wo eben genau dieser FDP-Antrag beraten wird. Da brauchen wir keine Anhörung. Ich denke, wir sind uns einig, was wir wollen. Da wollen wir sehen: Sind Sie für eine Ausweitung des Angebotes, sind Sie für eine Liberalisierung des Marktes, (Oliver Friederici) sind Sie für mehr Verkehr im Carsharingmarkt auch für die Außenbezirke – ich sprach das Beispiel Reinickendorf an –, oder sind Sie es nicht? Sind Sie weiter für Reglementierung und Konzessionierung und weitere, höhere Sondernutzungsgebühren für Unternehmen, die eigentlich etwas Gutes für die Menschen in unserer Stadt tun? Darum geht es in diesem Antrag und in dieser Frage. So habe ich diesen FDP Antrag verstanden. Deswegen stimmt die CDU-Fraktion diesem Antrag auch zu. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU und der FDP – Zuruf von der FDP: Bravo! – Kurt Wansner (CDU): Eine überzeugende Rede!] Vizepräsidentin Cornelia Seibeld: Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Graf jetzt das Wort. Werner Graf (GRÜNE): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will es auch gleich zu Beginn klar und deutlich sagen: Carsharing ist für uns eine enorm wichtige Säule in der Verkehrswende, einer Verkehrswende, die aber nicht nur eine Antriebswende sein soll, sondern eine Verkehrswende, die dazu führt, dass die Berlinerinnen und Berliner auch ihr Auto mal abmelden, eine Verkehrswende, die dazu führt, dass eben weniger Autos auf den Straßen sind und es so mehr Raum für die Menschen in dieser Stadt gibt. [Beifall bei den GRÜNEN] Ja, dafür ist Carsharing ein wichtiger Beitrag, gar nicht als Einzelmaßnahme, sondern als ein Puzzleteil, damit die Berlinerinnen und Berliner immer und überall mobil sein können. Denn darum geht es nämlich: Den Menschen in der Stadt geht es selten um ein konkretes Fortbewegungsmittel, sondern sie wollen schnell, sicher und komfortabel zum Ziel gelangen. Für viele ist eben nicht der Weg das Ziel, sondern sie wollen einfach schnell ankommen. Dafür ist ein dichtes Mobilitätsnetz notwendig, ein Mobilitätsnetz mit S- und U-Bahnen, die schnell und häufig fahren, ein Mobilitätsnetz mit Tram- und Buslinien, die in die Fläche Wohngebiete komfortabel anbinden, ein Mobilitätsnetz mit sicheren Rad- und Fußwegen, auf denen alle, Jung und Alt, ohne Gefahren sicher fahren können, und ein Mobilitätsnetz, in dem man eben auch die Möglichkeit hat, sich schnell mal ein Auto zu mieten, weil man vielleicht gerade etwas transportieren muss. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Erst dann, wenn wir es schaffen, all das zusammen anzubieten, werden die Menschen immer mehr bereit sein, ihr eigenes Auto abzuschaffen und auf eine nachhaltige und klimaneutrale Mobilität umzusteigen. [Michael Diekmann (CDU): Was hindert Sie daran, das zu machen?] Deshalb ist unser langfristig großes Ziel auch, dass alles gemeinsam angeboten wird und wir mit einem Ticket verschiedene Mobilitätsformen nutzen können. Mit dem E-Roller zum Bahnhof, mit der S-Bahn durch die Stadt und mit dem Rad die letzten Meter machen! Genau das wollen wir, und dafür nur einen Preis zu zahlen, das ist unser langfristiges Ziel. Ein solches Multimobilitätsticket zu schaffen, eine Fahrt, ein Preis, das müssen wir langfristig hinbekommen. [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Sven Heinemann (SPD)] Aber auch jetzt können wir schon Maßnahmen unternehmen, um Carsharing weiter zu fördern. Das heißt zum Beispiel, dass wir Parkplätze ausweisen, die nur für Sharing da sind, denn dann ist es angenehmer und schneller, auch einen Parkplatz zu finden. Aber wir müssten den Markt auch steuern und regulieren, und das, liebe FDP, ist leider Ihr Problem bei diesem Antrag. Der Markt regelt nämlich nicht alles von sich alleine und – das sehen wir ja auch gerade an den Sprit- und Heizkosten – regelt es schon gar nicht sozial gerecht. Deshalb geht es nicht darum, möglichst viele Anbieter zu haben, die mit ihren Autos die Stadt verstopfen, Ressourcen verbrauchen und sich mit Dumpingpreisen kaputtmachen, damit am Ende nur der Reichste gewinnt. Wir brauchen ein gut ausreichendes Angebot, das aber für die Bedürfnisse der Stadt angepasst ist. Denn, ja, es gibt auch hier eine Obergrenze, eine Obergrenze für die Stadt und eine Obergrenze für das Klima. Und wir müssen die Zeit jetzt auch als Chance nutzen und die Verordnung zur Sondernutzungsvereinbarung so gestalten, dass wir zwei weitere Ziele umgesetzt bekommen, nämlich erstens die Elektrifizierung der gesamten Carsharing-Flotte und zweitens die Ausdehnung der Geschäftsgebiete auf die ganze Stadt, denn gerade in den Außenbezirken, wo eben nicht alle drei Minuten eine S-, U-Bahn oder Tram fährt, brauchen wir ergänzende alternative Möglichkeiten, Mobilitätsmöglichkeiten, die schnell zu erreichen sind. Vizepräsidentin Cornelia Seibeld: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Reifschneider von der FDP? Werner Graf (GRÜNE): Ja! Vizepräsidentin Cornelia Seibeld: Bitte schön! Felix Reifschneider (FDP): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Kollege Graf, dass Sie meine Frage zulassen! Sie sprachen gerade von Verstopfung der Stadt. Also nach Auskunft des Senats auf meine Anfrage rechnet der Senat aktuell mit ungefähr 7 700 Carsharingfahrzeugen, die in Berlin unterwegs sind – bei insgesamt 1,23 Millionen zugelassenen Pkws. Sehen Sie diese 7 700 Carsharingfahrzeuge – selbst wenn sich diese Zahl kurzfristig verdoppeln würde – als Beitrag zur Verstopfung? Vizepräsidentin Cornelia Seibeld: Bitte! Werner Graf (GRÜNE): Man muss erst mal gucken. Ich habe ja prinzipiell ausgeholt, dass ich Carsharing als eine große Chance in der Verkehrswende sehe und auch als ein Chance dafür sehe, dass nicht mehr so viele Autos einfach nur rumstehen, denn im Augenblick steht das Auto vor allem nur ungefähr 23 Stunden und 50 Minuten in der Stadt und bewegt sich nicht. Da ist Carsharing eine sehr gute Chance. Wenn wir den Markt aber einfach unreguliert lassen und es auch noch schaffen, dass wir es auf die Außenbezirke ausdehnen, also auf die gesamte Stadt ausdehnen, und dann immer mehr Firmen kommen, die einfach nur schnell viele Autos hier hineinstecken wollen, weil das dann auch Werbefläche ist, weil man einfach die Stadt und die Straße als Werbefläche generieren kann, dann ist diese Gefahr da. Deshalb dürfen wir es nicht einfach so sein lassen, sondern müssen es auf Dauer regulieren. Andere Städte machen es schon vor, München und Hamburg: München, wie man es reguliert, damit die Carsharer in die Fläche gehen, Hamburg, wie man die Elektrifizierung voranbringt. Ich finde, wir hier in Berlin müssen den nächsten Schritt gehen. Wir müssen den Schritt gehen, dass wir beide Ziele zusammenbekommen, denn hier ist der attraktivste Markt für alle Sharinganbieter. Wo sonst sollte es denn passieren? – Danke! [Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf von Florian Kluckert (FDP)] Vizepräsidentin Cornelia Seibeld: Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Laatsch jetzt das Wort. Harald Laatsch (AfD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP hat das Carsharing entdeckt; in Deutschland zuerst 1988 aufgetreten. Was gibt es dazu zu sagen? – Es gibt ja auch diesen Traum vom papierlosen Büro. Sie können sich erinnern: Wir machen jetzt Elektronik, und in Zukunft verwenden wir kein Papier mehr. – Wir haben gemerkt, dass dieser Traum sich nicht erfüllt hat, und genauso sieht es aus mit Carsharing. Schauen Sie mal auf die Zulassungsdaten hier in Berlin: Die gehen nach oben, trotz Carsharing, es werden immer mehr Carsharing-Fahrzeuge. Schauen wir mal auf die Anfänge: Da gab es Gruppen von vier bis zehn Leuten, die sich zusammen ein Auto gekauft haben und haben das dann geshared. Tatsächlich stand es immer auf dem Parkplatz, weil diese Menschen gar kein Auto brauchten. Die hatten vorher keins, die hatten auch nachher keins. Die haben vorher nur jeweils ein Taxi genommen oder einen Transporter gemietet und dann, nachdem diese Gruppen sich wieder aufgelöst haben, dasselbe gemacht. Menschen, die eigentlich kein Auto brauchten, haben sich also ein Carsharing-Auto gekauft – gut, dass sie einen eigenen Parkplatz dazu hatten. Genauso sieht es jetzt mit Carsharing auch aus. Wer nutzt denn so ein Auto? Jemand, der ein Auto hat, lässt sein eigenes vor der Tür stehen und nimmt ein Carsharing-Auto. – Sie sollten, bevor Sie solche Anträge schreiben, vielleicht mal einen Selbstversuch machen; auch der Kollege Machulik auf seinem Weg nach Spandau. Vielleicht kommt er irgendwann hier in Berlin an, aber unterwegs sollte er auf keinen Fall anhalten, das kann man nämlich in einem Carsharingauto nicht, weil das Vertriebsgebiet da nicht hinpasst. Da darf man leider nicht stoppen. Wer nutzt so ein Carsharingauto? – Ich selbst habe es mal ausprobiert, habe sechs Wochen auf mein eigenes Auto verzichtet und bin nur Carsharing gefahren. Sie sind in ständiger Alarmstimmung, wenn Sie ein Fahrzeug brauchen: Wo kriege ich jetzt so ein Ding her? Steht gerade eins da, oder ist Rushhour, und alle Leute nutzen diese Dinger, und die sind unterwegs? Und wenn Sie nicht in Mitte wohnen – in diesem Parlament ist ja sehr konzentriert Mitte vertreten und weniger die Randbezirke –, [Heiko Melzer (CDU): Die politischen Ränder sind hier auch nicht so stark!] erleben Sie relativ wenig davon, dass Ihnen ein Carsharingauto in der näheren Umgebung zur Verfügung steht, das heißt, Sie laufen mindestens 400 Meter oder 1 200 Meter; da können Sie auch zur nächsten U-Bahn- oder S-Bahn-Station laufen. Wofür jetzt also dieses Carsharingauto? – Diese Carsharingautos haben ihren Nutzen, gar keine Frage. Ich benutze die auch und finde das auch interessant, wenn das Auto mal in der Werkstatt steht oder wenn ich gerade unterwegs bin und kein Auto dabeihabe. Das mache ich auch, gar keine Frage, aber ich erkenne nicht, wie Ihr großer Traum vom papierlosen Büro funktionieren soll. Das ist das gleiche Thema wie das virtuelle Messeerlebnis; das macht auch kein Mensch mit, weil die Leute Haptik wollen, die wollen bei der Grünen Woche auch mal was probieren und was trinken. So läuft auch das (Harald Laatsch) papierlose Büro oder das Homeoffice. Auch dieser Traum ist ausgeträumt, man hat gemerkt, dass die Kreativität der Menschen einfach nicht funktioniert, wenn sie nur am Computer sitzen. Das funktioniert nicht, sie brauchen den Austausch miteinander. Das gleiche erleben wir beim Carsharing. Es ist ein großer Traum, dass in Zukunft alle nur noch Carsharingfahrzeuge nutzen. Übrigens hat niemand den Grünen, die ja den Mobilitätsausschuss dominieren, richtig zugehört: Die wollen das Auto abschaffen. Da meinen die auch die Carsharingautos. Die meinen nicht nur unsere einzelnen Privatfahrzeuge, nicht wahr, Herr Graf? – Danke schön! Schönen Tag! [Beifall bei der AfD] Vizepräsidentin Cornelia Seibeld: Für die Fraktion Bündnis 90/Linke hat jetzt Kollege Ronneburg das Wort. Kristian Ronneburg (LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kristian Ronneburg, Vertreter der Die Linke! [Heiterkeit bei der LINKEN und den GRÜNEN] Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Carsharing-Antrag: Was soll ich sagen? – Ich will mit einer Bemerkung von Herrn Friederici anfangen, um mit einem Mythos, der hier gestrickt worden ist, aufzuräumen: Es war keine überhastete Debatte in der letzten Legislaturperiode über die Änderung des Straßengesetzes. Wir hatten als Ausschuss eine Anhörung, wir hatten die Möglichkeit, die verschiedensten Sichtweisen darauf zu hören, wie das Straßengesetz am besten angepackt werden sollte. Wir haben damals auch die rechtlichen Kritikpunkte vernommen, die seitens einiger Carsharer – ich betone nochmals: einiger, nicht aller – dort vorgebracht wurden. Das heißt, das Parlament hat sich damit ordentlich befasst und hat am Ende eine Entscheidung getroffen. Die ist erst mal auch zu akzeptieren, und genauso zu akzeptieren ist es, wenn einige noch rechtliche Schritte dagegen einlegen wollen. Wir werden das dann als Koalition entsprechend bewerten. Ich möchte aber noch auf einen Punkt hinweisen: Entscheidend für die Akzeptanz dieses Gesetzesentwurfs war die rechtliche Einschätzung, dass wir keinen Unterschied zwischen den Sharingangeboten machen können. Es gab die rechtliche Auffassung, gestützt durch ein Gutachten, dass wir die Mietfahrzeuge nicht irgendwie einsortieren und unterschiedlich behandeln können, sondern dass wir alle gleich behandeln sollen. Insofern haben wir uns dieser Einschätzung, die damals auch durch ein Gutachten gestützt worden ist, zu eigen gemacht. Das kann man kritisieren – das haben Sie damals kritisiert, das kritisieren Sie weiterhin –, aber dann lassen Sie es doch auch bitte mal drauf ankommen, und lassen Sie eine rechtliche Klärung herbeiführen, wenn es Ihnen oder anderen Akteuren wichtig ist; aber man muss es hier der Vollständigkeit halber einfach noch mal erwähnen. Zum Thema Hauptstadt des Carsharings: Hauptstadt des Carsharings ist bekanntlich nicht Berlin. Nach meinen Zahlen, Daten, Fakten ist es Karlsruhe. Das hätte die eine oder andere hier wahrscheinlich nicht vermutet, aber tatsächlich hat sich historisch in Karlsruhe ein stationsgebundener Anbieter etabliert, und nach den Pro-Kopf-Zahlen ist Karlsruhe tatsächlich die Stadt mit der größten Dichte. Es folgen dann München, Hamburg und Berlin. Da kann man jetzt sagen, man solle einiges daransetzen, diese Situation zu verbessern, besser zu werden, eine größere Carsharing-Dichte zu haben, aber es ist ja schon erwähnt worden: Was fehlt, ist der Durchbruch in den Außenbezirken. – Ja, wir müssen zur Kenntnis nehmen, es ist ein dynamischer Markt, es ist ein Markt, auf dem Unternehmen aufploppen, sich etablieren, und dann findet auch ein Verdrängungswettbewerb statt, es ziehen sich auch wieder Anbieter zurück, passen ihre Konzepte an. Damit müssen wir umgehen. Wir müssen allerdings auch eine Antwort darauf finden, ob wir politisch steuern wollen oder nicht. Diese Frage hat diese Koalition ganz eindeutig beantwortet: Wir wollen regulieren, wir wollen steuern. [Zuruf von Michael Dietmann (CDU)] Wenn da jetzt irgendwie der Zusammenhang aufgemacht wird, dass das ganz böse wäre und dazu führen würde, dass sich das Carsharing nicht weiter etablieren würde, könnte ich sagen: Bisher haben wir das noch gar nicht. Bis jetzt müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass dieses Angebot sich ohne jegliche Regulierung so entwickelt hat, wie es sich nun mal entwickelt hat. Es gibt einige Anbieter, und die konzentrieren sich in der Innenstadt. Da machen sie vor allem betriebswirtschaftliche Gründe geltend, und das ist natürlich auch ein Fakt, aber Fakt ist auch: Wenn Sie jetzt argumentieren, wir müssten diesen § 11 aus dem Straßengesetz streichen, was bedeuten würde, wir machen keine Sondernutzung, dann will ich Ihnen eines sagen: Die Sondernutzungsgebühr wird am Ende für die Carsharer wirklich das kleinste Problem sein. Vizepräsidentin Cornelia Seibeld: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Friederici? [Stefan Förster (FDP): Guter Mann!] Kristian Ronneburg (LINKE): Ja, bitte! Vizepräsidentin Cornelia Seibeld: Bitte schön! Oliver Friederici (CDU): Vielen Dank, Herr Ronneburg, ich weiß das sehr zu schätzen! Ich möchte auf sieben Hauptsätze vorher zurückkommen, auf Ihre Schlagworte „dynamisch“ und „Außenbezirke“. Wie Sie wissen, regiert Rot-Rot-Grün in Berlin seit fünfeinhalb Jahren, und es ist ja bekannt, dass die Außenbezirke bisher nicht mit dem Carsharingangebot versorgt werden. Warum hat es denn jetzt bei der von Ihnen angedeuteten Dynamik bei dem Prozess bislang immer noch nicht geklappt? [Tom Schreiber (SPD): Sehr kritische Frage!] Kristian Ronneburg (LINKE): Noch mal: Die Dynamik habe ich beschrieben mit Blick auf das Geschäftsumfeld der Carsharer. [Zurufe von der CDU] – Wollen Sie meine Antwort jetzt hören oder nicht? – Es gibt Carsharer, es gibt Bikesharer, es gibt Sharing für E-Scooter etc. pp. Das ist doch eine Entwicklung, die wir jetzt in den letzten zehn Jahren gesehen haben. Und da gibt es eine Dynamik, aber es gibt nicht die Dynamik ohne jegliche Regulierung. Das ist unser Punkt. Ohne jede Regulierung gab es aber auch keine Dynamik in diesen Außenbezirken, [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Beifall von Tom Schreiber (SPD)] um das Versprechen einmal einzulösen, etwas zu tun für bessere Anschlussverbindungen etc. pp. Wir kennen alle diese Werbesprüche. Da haben wir mit uns festgestellt, wir brauchen dazu eine Antwort, und die Antwort lautet: Ja, wir wollen regulieren. Das ist jetzt noch mal mein Punkt an der ganzen Sache. Wir definieren es als Sondernutzung. Dann werden wir entsprechende Bestimmungen für die Sondernutzung definieren. Dazu ist der Senat seit Wechsel der Legislaturperiode mit den unterschiedlichsten Sharinganbietern im Dialog. Dieser Dialog wird so weit geführt, dass uns irgendwann diese Sondernutzungsbestimmungen vorgelegt werden. Und dann werden wir insgesamt beurteilen müssen, ob uns das als Koalition reicht oder nicht. Ich will dazu noch mal meinen Punkt ausführen, den ich gerade eben sagen wollte. Die Sondernutzungsgebühren sind da das kleinste Problem für die Sharer. Es sind die Parkgebühren, nennen wir das Kind doch beim Namen! Da sage ich mal, wir haben eine Offenheit, darüber zu reden. Wir werden uns das am Ende im Gesamtpaket angucken. Dann kann man darüber reden, ob man staffelt, ob man beispielsweise für E-Fahrzeuge entsprechend Gebühren senkt. Das ist doch alles vollkommen legitim, darüber zu diskutieren, aber zu meinen, diese Sondernutzungsgebühr wäre das Damoklesschwert über den Carsharern, da bitte ich Sie wirklich: Bleiben Sie mal bitte auf dem Teppich! Das ist am Ende wirklich nicht das Problem. – Das sage ich Ihnen ganz klar. Außerdem möchte ich hier noch mal sagen: Ich habe hier in der Debatte von Ihnen, von der CDU- und der FDP-Fraktion, aber keine echte Antwort darauf gehört, wie es denn nun besser werden soll. Also Stellplätze richten wir ein, das ist der Fakt. Was Sie aber ablehnen, ist unser Ansatz der Konzessionierung. Wir sagen: Das Straßengesetz war der Zwischenschritt, und wir kommen hin zur Konzessionierung für E-Scooter, Carsharing, Bikesharing etc. pp. Wir müssen dahin kommen, rechtssichere Ausschreibungen zu machen, und dann kommt für einen Zeitraum x der beste Anbieter – das müsste doch ganz im Sinne der FDP sein – zum Zuge und kann ein bestimmtes Gebiet bedienen, etwas aus der Innenstadt, Außenbezirke, aber dann eben mit Qualitätsmaßstäben, mit der Anbindung von Haltestellen, mit der besseren Anbindung der Außenbezirke. Es muss ein Geben und ein Nehmen sein, Schluss mit der Rosinenpickerei! Rot-Grün-Rot ist da auf dem richtigen Weg. Lassen Sie mich bitte eines noch mal sagen: Ich fand es sehr witzig, die FDP fordert, die Förderung des Wettbewerbs von stationsgebundenen und stationsungebundenen Carsharinganbietern zu fördern. Das schreiben Sie in Ihrem Antrag. Das ist interessant, weil Sie gleichzeitig § 11a des Straßengesetzes streichen wollen, aber ausgerechnet dieser Punkt war elementar für die stationsgebundenen Carsharinganbieter, denn die haben uns nämlich vor der Beschlussfassung noch mal klar darin bestärkt, diese Sondernutzung einzuführen, weil sie bisher gegenüber den Freefloatern benachteiligt werden. Vielleicht machen Sie sich auch noch mal Gedanken darüber, was Sie wirklich mit diesem Antrag im Endeffekt erreichen werden. – Danke schön! [Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN] Vizepräsidentin Cornelia Seibeld: Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Mobilität. – Widerspruch hierzu höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 3.4: Priorität der Fraktion der SPD Tagesordnungspunkt 33 Beschränkung von Kleinflugzeugen über Berlin Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0296 In der Beratung beginnt die Fraktion der SPD und hier der Kollege Stroedter. – Bitte schön! Jörg Stroedter (SPD): Verehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir legen Ihnen heute einen Antrag vor, der die Beschränkung der Hobbyfliegerei zum Ziel hat. Es kann nicht sein, dass die Kommunen tatenlos zusehen müssen, wie immer mehr Fluglärm durch immer mehr Hobbyfliegerei verursacht wird. Die rechtliche Lage für Kleinflugzeuge und Hubschrauber muss endlich geändert werden. Deshalb fordern wir den Senat auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, das Luftfahrtrecht zu ändern. [Vereinzelter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Zuruf von Michael Dietmann (CDU)] Der Hobbyflugverkehr muss reduziert werden, damit die Bevölkerung vor Immissionen aus der Luft und vor Abstürzen geschützt werden kann. Flugbeschränkungsgebiete müssen ausgewiesen werden dürfen. Die Gemeinden brauchen eine Ermächtigung, um Mindestflughöhen festzulegen. Eine Mindestflughöhe von 300 Metern, wie sie jetzt der Fall ist, ist in jedem Fall zu gering. Neben der Lärmbelastung gibt es auch sicherheitsrelevante Aspekte, die überflogenen Gebiete sind häufig dicht besiedelt. Wir leben in einer Großstadt. Natürlich müssen wir da auch an die öffentliche Sicherheit denken. Ich will, dass auch die Zahl der Flugbewegungen reduziert wird und nicht noch weiter anwachsen soll. [Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Wir wollen, dass der Bund endlich tätig wird und den Kommunen Handlungsspielräume dafür überträgt. Die Menschen vor Ort müssen die Möglichkeit erhalten, den Überflug und den damit verbundenen Fluglärm zu regeln. So wie es jetzt ist, kann es nicht weitergehen. [Beifall von Raed Saleh (SPD)] Mir und auch anderen Kollegen liegen sehr viele Beschwerden von sehr vielen Berlinerinnen und Berlinern vor. Die einen werden von Kleinflugzeugen gestört, die anderen leiden unter Hubschrauberlärm. Deshalb haben wir die Initiative unternommen und den Antrag entworfen. Ich freue mich sehr, dass die Koalition sich insgesamt darauf geeinigt hat, dies heute hier als gemeinsamen Antrag einzubringen. Seit der Schließung des Verkehrsflughafens in Tegel wurde es ruhiger am Himmel über Berlin. Die Anwohnerinnen und Anwohner können endlich aufatmen. Aber nun nimmt diese Hobbyfliegerei in Berlin zu. Ich sage ganz deutlich: Es kann nicht sein, dass den Anwohnerinnen und Anwohnern, nachdem sie jahrzehntelang den Fluglärm des Flughafens Tegel aushalten mussten, jetzt ein Ersatzprogramm durch die Kleinflugzeuge bekommen. Das ist abzulehnen. [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN] Und noch immer hat der Lärm durch die Hubschrauber des Bundes in Tegel nicht aufgehört. Auch das ist nicht zu verstehen. Die Bundesregierung muss endlich die Hubschrauberstaffel der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung vom Flughafen Tegel zum neuen Flughafen Berlin Brandenburg International verlegen, nachdem nun endlich, ich sage mal, die leidige Debatte um den Regierungsterminal geklärt ist. Das ist auch dringend erforderlich. Ich habe das im Februar 2020 gefordert. Leider ist bis heute nichts passiert. Die ehemalige Verteidigungsministerin hat die Verlegung für das Jahr 2029 angesetzt. Das ist unzumutbar. Die Verlegung der Hubschrauber nach Schönefeld muss vorgezogen werden. Hier muss sofort gehandelt werden. Platz ist da genügend vorhanden. Aber auch im Süden Berlins gibt es Probleme und Anwohnerbeschwerden wegen Fluglärms von Hobbyfliegern und kommerziellen Hubschrauberflügen. In Schönefeld starten Rundflüge, um Berlin zu überfliegen. Es gibt immer mehr Überflüge privater Kleinflugzeuge und – man kann es kaum glauben – mittlerweile auch Hubschrauberflüge inklusive Candle-Light-Dinner. So weit ist es schon gekommen. [Frank-Christian Hansel (AfD): Waren Sie schon mal in einer anderen Hauptstadt, zum Beispiel in Südamerika? Da ist das normal!] – Da ist das alles nicht zulässig, Herr Kollege Hansel! Der Spaß einiger weniger geht auf Kosten der anderen. [Jeannette Auricht (AfD): Spaßbremse!] Besonders an Wochenenden und nachts nimmt extremer Fluglärm immer weiter zu. Wenn Sie da wohnen würden, wären Sie übrigens bedient, Herr Hansel! – Der Lärm von Kleinflugzeugen und Hubschrauberrundflügen belastet die Menschen in Reinickendorf, Spandau, Neukölln und vielen anderen Kiezen sehr. Lärm macht krank, das wissen wir gut genug, um sehr dringenden Handlungsbedarf zu erkennen und zu handeln. Wir fordern deshalb, dass der Senat alle seine Möglichkeiten ausschöpft, um auf eine Reduzierung der Flugverkehre in Berlin hinzuwirken, und dass der Senat seine Verantwortung als Immissionsschutzbehörde konsequent nutzt, um die Bevölkerung zu schützen. Auch mit Brandenburg muss in dieser Angelegenheit gesprochen werden, weil wir eine Region sind. Der Senat wird ausdrücklich gebeten, sich auch gegenüber der Bundesebene und der europäischen Ebene dafür starkzumachen, dass der Immissionsschutz für die Bevölkerung auch für Lärmbelastungen aus der Luft gilt. Der Senat soll hierzu Kontakt mit dem Bundesverkehrsministerium aufnehmen, erste Möglichkeiten für Spielräume im Luftfahrtrecht ausloten und sicherheitsrelevante Fragen und Fragen des Klimaschutzes dabei klären. Ich würde mich sehr freuen, wenn diesem Antrag nicht nur die Koalition zustimmen würde, sondern auch die Opposition. Hier sind viele betroffen, (Jörg Stroedter) und es ist Zeit, dass man dem einen Riegel vorsetzt. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Vizepräsidentin Cornelia Seibeld: Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Friederici das Wort. Oliver Friederici (CDU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt fange ich mal nicht mit dem Vorredner an, sondern gleich mit der AfD. Sie sprachen von São Paulo, Rio de Janeiro und anderen Städten in Südamerika und dass dort natürlich der Privatfliegerverkehr boomt. Da muss ich Ihnen ehrlich sagen, dass wir das in Südfrankreich an der Côte d'Azur auch erleben. Da wird es demnächst erhebliche Einschränkungen geben. Ich möchte zum Vorredner nur Folgendes sagen – mit Blick auf das, was die Frau Präsidentin heute am Anfang der, hoffentlich effizient weiterzuführenden, Rednerzeiten gesagt hatte –: Zu den inhaltlichen Punkten, Herr Stroedter habe ich wenig beizutragen. Die CDU-Fraktion wird diesen Antrag unterstützen. Wir wundern uns aber schon, wieso es eines Parlamentsantrags bedarf, um eine Landesregierung dazu zu ermuntern, dies zu wollen, nämlich den Überflug von Privatfliegern deutlich zu reduzieren. Warum macht es der Senat nicht selbst? Warum bedarf es eines Parlamentsantrags? Das war die erste Frage, die ich dazu hatte. [Frank-Christian Hansel (AfD): Weil er einen Schaufensterantrag braucht!] Die zweite Frage, die ich kurz stellen möchte: Ich habe ein bisschen die Sorge, dass dieser Parlamentsantrag dann, wenn er zu einer Bundesratsinitiative des Senats führt, auf der Bundesebene nicht von Erfolg gekrönt sein wird. Ich sage Ihnen auch warum: Sie sagen, dass Privatflieger innerstädtisch nicht mehr über Berlin fliegen sollen. Wenn Sie etwas in den Bundesrat einbringen und das Erfolg haben soll, dann müssen Sie auch andere Metropolen Deutschlands erwähnen. Sonst sagen die: Wir wollen keine Sonderrechte nur für Berlin. – Das wäre ein großes Problem. Mithin wäre ein solcher Antrag, wenn er so gestellt würde, von vornherein zum Scheitern verurteilt. Ich möchte nicht mutmaßen, dass die Sozialdemokraten, aus deren Feder dieser Antrag vermutlich kommt, genau das wollten, um der grünen Verkehrssenatorin eines auszuwischen: Ich sage es nur mal. Das müsste im Fachausschuss vielleicht geändert werden, dass man andere deutsche Metropolen gleichbehandelt und nicht nur Berlin mit einem Verbot des Überflugs oder einer Reduzierung des Privatfliegerverkehrs über große Metropolen miteinschließt. Diese herzliche Bitte habe ich. Ich freue mich schon auf die hoffentlich zügige, demnächst anstehende Fachberatung zu diesem Thema. Hier wollen wir einmal sehen, wie machtvoll der Senat sich im Bundesrat gegenüber den anderen Bundesländern und der Bundesregierung durchsetzen kann, wenn sie eine solche Textwahl vorschlagen. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Beifall von Felix Reifschneider (FDP) – Holger Krestel (FDP): Zum Scheitern verurteilt!] Vizepräsidentin Cornelia Seibeld: Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Kaas Elias das Wort. Alexander Kaas Elias (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Um gleich auf Herrn Friederici zu antworten: Wenn das Luftfahrtgesetz auf Bundesebene geändert wird, soll das für alle Kommunen geändert werden, damit alle Kommunen die Möglichkeit haben, das zu gestalten. Ich denke, das ist mit diesem Antrag impliziert. Worum geht es eigentlich? – Berlin ist attraktiv und das selbst für Pilotinnen und Piloten von Kleinflugzeugen, die gerne einmal eine Runde über den Himmel von Berlin drehen. Einmal fast den Fernsehturm aus der Luft anfassen – wer möchte das nicht? Das klingt nach einem großen Spaß, kann aber schnell im Chaos enden. Deshalb stellt sich die Frage, wer eigentlich regelt, wer wann, wie hoch, wie tief und vor allem wo genau im Berliner Luftraum fliegen darf. Seit der Schließung von Tegel und Tempelhof als Flughäfen sind viele Beschränkungen weggefallen. Das, meine Damen und Herren, geht so nicht. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Rund um Flughäfen ist klar geregelt, wer dort wie fliegen und landen darf und wer nicht. Für den weitaus größten Teil des Berliner Luftraums gilt das nicht. Dort herrscht quasi Anarchie; Herr Stroedter hat das schon in Beispielen dargestellt. Was ist, wenn sich die Nutzung von Kleinflugzeugen noch weiter etabliert und zu einem Massenhype wird? [Lachen von Felix Reifschneider (FDP)] Was ist, wenn plötzlich in geringer Flughöhe immer mehr Maschinen über Berlin weiter ihre Runden kreisen? – Ich verrate es Ihnen, meine Damen und Herren: Das führt nicht nur zu einem erheblichen Unfall- und Sicherheitsrisiko, sondern auch zu einer massiven Lärmbelastung. Das, werte Kolleginnen und Kollegen, wollen wir nicht. [Beifall bei den GRÜNEN] (Alexander Kaas Elias) Deshalb stellt sich hier die Frage, was wir als Land und Kommune tun können, um diese Regelungslücke zu schließen, denn bisher ist es schlicht nicht möglich. Deshalb ist es mehr als richtig, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass wir das vor Ort regeln können. Bevor hier manche eine Schnappatmung bekommen, betone ich noch einmal ganz deutlich, dass das keine Muss-Bestimmung, sondern eine Kann-Bestimmung für die Kommunen ist. Hier sollen wir uns bitte schön einig sein. Eine Kommune und ein Bundesland sollten im Bedarfsfall in der Lage sein, ihren Luftraum für Kleinflugzeuge und Hubschrauber zu regeln. Sprich, es sollte möglich sein, festzulegen, wie oft welche Ziele in welcher Höhe angeflogen werden dürfen und wann nicht. Es sollte möglich sein, die Bereiche auszuweisen, die nicht überflogen werden dürfen. Wir finden, eine solche Kann-Bestimmung ist richtig und, werte Kolleginnen und Kollegen, sollte hier eigentlich Konsens sein. Das ist schlicht vernünftig. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Von daher Danke an die CDU, dass Sie unseren Koalitionsantrag unterstützen! Warum? – Weil tieffliegende Flugzeuge Lärm machen und dieser Stress verursacht, weil zu viele Kleinflugzeuge im selben Bereich fliegen und kollidieren können, weil die Unfallgefahr im tieferen Flug steigt. Deshalb muss es möglich sein, eine Mindestflughöhe festzulegen und über vielbeflogene Gebiete die Zahl der Flüge zu begrenzen. Wir wissen, wie wichtig es ist, sich in Fahrzeugen anzuschnallen. Genauso wichtig ist hier und heute die vorgeschlagene Regelung. Ich bitte Sie daher um Ihre Unterstützung. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN] Vizepräsidentin Cornelia Seibeld: Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Hansel das Wort. Frank-Christian Hansel (AfD): Ich bin mal gespannt – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Berliner! –, ob Herr Merz als Fraktionschef der CDU, der gerne mit seinem Privatflieger von Neuenhagen fliegt, dass so begeisternd findet, wenn die Union Koalitionsanträge der linken Seite mitmacht. Aber im Ernst: Beim Lesen des Antrags, vor allem bei der Begründung, kam mir unmittelbar der Gedanke: Das muss der Genosse Stroedter gewesen sein! – Es kann gar nicht anders sein, denn nachdem er so lange in seinem Wahlkreis dafür gekämpft hat, Tegel zu schließen, muss er feststellen, dass trotzdem weiter geflogen wird. Nein, das geht gar nicht! Das muss beendet werden! – Dafür machen Sie mal eben einen Antrag im Abgeordnetenhaus, einen klassischen Schaufensterantrag – nichts anderes ist das –, für die eigene Klientel. Ein bisschen plump, aber man hat sonst als Koalition keine Themen. Weil Berlin diesbezüglich gar keine Kompetenz hat, soll die Nummer über den Bundesrat laufen. Wie auch immer: Herr Kollege Stroedter, ein bisschen mehr Mühe hätten Sie sich da schon geben können! [Beifall bei der AfD] Auch wenn es richtig ist, dass durch die Schließung von Tegel das Überfliegen des Tegeler Sees von Pankow her für Privatflieger möglich geworden ist, kann man durchaus das eine oder andere machen: Man kann Transponderzonen einrichten, dass die den Lotsen berichten müssen, dann wird der Wildwuchs nicht weiterlaufen. Das kann man alles besprechen, aber Sie wollen das Kind mit dem Bade ausschütten. Ihr persönliches, lokales Interesse für Reinickendorf konnten Sie Ihrer Koalition der Willigen in Sachen Wirtschafts- und Zukunftsfeindlichkeit nur vermitteln, weil es in die richtige ideologische Richtung geht – das Teufelszeug Fliegerei muss insgesamt weg! Und das nicht nur aus unserer Sicht falschen, klimaapokalyptischen Treibhausgasemissionsgründen, da könnte man nämlich die Kleinfliegerei mit Wasserstoff zulassen, auch das wird kommen, sondern auch, weil die Bürger, die fliegen, Ihrer klischeebehafteten Meinung nach allesamt Reiche sind. Stimmt aber nicht: Es gibt auch viele, die nicht selten auf andere Dinge für ihre Leidenschaft fürs Fliegen verzichten, um es sich mit einen durchschnittlichen Einkommen auch leisten zu können. Aber zurück zu Ihrem Fetisch, den Reichen: Die sind ja, liebe Linke, wenn ich mich an die Delegiertenkonferenz in Kassel 2020 erinnere, eigentlich am besten zu erschießen oder zumindest 1 Prozent davon. [Katalin Gennburg (LINKE): Da habt ihr nicht richtig zugehört!] Da habe ich eine Frage an Sie: Haben Sie diese Frau schon aus Ihrer Partei entlassen und rausgeschmissen? Oder Herrn Riexinger, der die Reichen nicht erschießen, sondern ins Arbeitslager stecken wollte? – Davon hört man relativ wenig. Sie sollten sich schämen! Frau Giffey, Sie auch, dass Sie sich noch einmal mit dieser linksextremistischen Berliner Linken ins Koalitionsbett gelegt haben! Ich gehe davon aus – der Kollege Czaja freut sich schon –, dass sich das im nächsten Jahr ändern wird. Zurück zur Sache: Ihren Wunsch, die Kleinfliegerei über Berlin letztlich zu verbieten – und darum geht es Ihnen, sei es aus verschobener Sicherheitserwägung oder aus Klimaschutzgründen –, lehnt die AfD als Partei der Freiheit ab. [Beifall bei der AfD – Torsten Schneider (SPD): Jedem seinen Jet!] – Herr Kollege! Ich finde es schön, dass Sie sich wieder einmischen. Sie waren den ganzen Tag so passiv, Herr Schneider, das müssen wir ändern. – (Frank-Christian Hansel) [Torsten Schneider (SPD): Für mich stimmt das!] Wir lehnen vor allem vollkommen abwegige Ideen ab wie die, dass jedes Dorf in die Lage versetzt werden soll, über seinen Dächern ein Flugbeschränkungsgebiet einzurichten, denn dann ist das Wort Luftlinie völlig absurd. Man müsste dann im Slalom über Deutschland fliegen, und das ist wirklich nicht der Sinn der Sache. Dann noch eins, Herr Stroedter: Ihre Wortwahl ist natürlich manipulativ, denn Privatpiloten sind keine Hobbyflieger, sondern äußerst gründlich ausgebildete Flugzeugführer, wesentlich gründlicher ausgebildet übrigens als jeder Radfahrer auf den Straßen Berlins, und die nennen Sie ja auch nicht Hobbyradler. Vielleicht trinken Sie mal ein Radler, aber das ist etwas anderes. Liebe Frau Regierende Bürgermeisterin! Kümmern Sie sich lieber um eine angemessene Regulierung für die nächste luftverkehrstechnische Herausforderung in unserer Stadt, nämlich wie wir in der deutschen Hauptstadt Berlin das Thema Flugtaxen angehen, die in den kommenden Jahren marktfähig zum Einsatz kommen werden, und zwar ganz bewusst sehr oft. Warum? – Weil die Bürger, insbesondere die dann noch zum Bruttosozialprodukt Beitragenden, den von Ihrer Koalition nicht nur gewünschten, sondern in Teilen dann schon tatsächlich herbeigeführten Verkehrsinfarkt satt haben und den Verkehr schlichtweg auf eine Ebene höherlegen werden. Fritz Lang, Frau Giffey, Sie erinnern sich an „Metropolis“, wird kommen; Rot-Rot-Grün wird das nicht verhindern. Und, lieber Herr Stroedter, unabhängig davon, ob man diese Vision teilt oder nicht: Wie ich schon in der letzten Legislatur zu dem unsinnigen Antrag, die innerdeutsche Fliegerei abzuschaffen, gesagt habe, ich sage es noch einmal: Es wird in Zukunft nicht weniger, sondern mehr geflogen, und zwar weltweit – lokal, national und interkontinental. Den Traum des Menschen vom Fliegen, Herr Stroedter, kriegen Sie und Ihre fortschrittsfeindliche Koalition nicht weg, und das ist auch gut so. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD] Vizepräsidentin Cornelia Seibeld: Nun hat der Kollege Stroedter für eine Zwischenbemerkung das Wort. Jörg Stroedter (SPD): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass sich nun ausgerechnet die AfD mit ihrer flüchtlings- und ausländerfeindlichen Linie als Partei der Freiheit aufspielt, ist wirklich der Gipfel der Argumentation, Herr Hansel. Das weise ich entschieden zurück. Sie sind die Partei der Unfreiheit und nicht der Freiheit, um es mal deutlich zu sagen. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Zum Inhalt: Wie ist denn die Realität? – Es ist gut, dass Tegel geschlossen ist, denn die Leute sind dadurch entlastet. Und im Übrigen, wenn man sieht, was am BER los oder nicht los ist: Ihre ganzen Prognosen und Thesen sind nicht eingetreten, das müssen Sie einfach mal zur Kenntnis nehmen. [Zuruf von Frank-Christian Hansel (AfD)] Ja, und der innerdeutsche Flugverkehr ist natürlich total überflüssig. Wir haben eine Bahn, die kann dafür eingesetzt werden. Und dass der Umweltschutz, dass die Klimasituation für die AfD keine Rolle spielen, das wissen wir. Sie sind nicht nur Coronaleugner, Sie sind auch Klimaleugner. Das ist das Problem, und deshalb sterben Sie mit Ihrer Partei glücklicherweise auch irgendwann wieder aus. [Beifall von Tom Schreiber (SPD) und Vasili Franco (GRÜNE)] Nun komme ich zu dieser Hobbyfliegerei, wie Sie das nennen, oder zu der Privatfliegerei. Stellen Sie sich mal an einem Wochenende in einen der Außenbezirke, sei es Neukölln, Reinickendorf oder sonst wo, und gucken Sie sich mal an, in welcher Höhe diese Maschinen da reinkommen, welches Sicherheitsrisiko und welche Lärmsituation das ist. Wenn Sie da wohnen würden, Herr Hansel, dann wäre das ein Riesenskandal. Dann würden Sie das nicht haben wollen. Weil Sie vielleicht glücklicherweise nicht gerade dort wohnen, spielt das für Sie keine Rolle. Wir als Koalition wollen jedenfalls, nachdem wir den Fluglärm erst aus Tempelhof, dann aus Tegel herausbekommen haben, womit wir 300 000 Leute entlastet haben, nicht dieses Ersatzprogramm durch die Hobby- oder Privatflieger haben, auch nicht für Herrn Merz, nur weil wir den Platz haben. Das kann auch außerhalb Berlins stattfinden. Berlin ist ein dicht besiedeltes Gebiet mit all den Risiken. Natürlich wollen wir eine Bundesratsinitiative machen, die nicht nur auf Berlin bezogen ist, so wie es der Kollege von den Grünen eben schon gesagt hat. Es ist aber natürlich klar, dass wir hier für Berlin einen entsprechenden Antrag stellen. Also, worum geht es uns? – Wir wollen die Menschen entlasten. Wir wollen Lärm reduzieren. Wir wollen dafür sorgen, dass Umweltschutz eine große Rolle spielt, und deshalb brauchen wir dieses Thema Hobby- und Privatfliegerei nicht. Ich kann Sie nur auffordern, dem zuzustimmen. Sie sehen ja, die CDU ist auf Kurs. Es gibt eine klare, breite Mehrheit, und am Ende wird das Gleiche eintreten wie in Tegel – wir werden auch diesen Unfug beenden. Das wird vorbeigehen, und das ist auch gut so. – Danke sehr! [Vereinzelter Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN] Vizepräsidentin Cornelia Seibeld: Vielen Dank! – Zur Erwiderung hat der Abgeordnete Hansel das Wort. Frank-Christian Hansel (AfD): Vielen Dank für das Desinfizieren; da kann man die eine oder andere Schnappatmung weglassen und zur Ruhe kommen! – Herr Stroedter! Es war ganz putzig, dass Sie noch einmal gesagt haben, worum es geht. Sie wollen nämlich Ihr Wahlkreisgebiet und die Leute dort schützen. Das ist auch völlig in Ordnung. Ich habe Folgendes gesagt: Natürlich kann man das eine oder andere regulieren. Man kann auf 2000 Feet gehen, man kann Transponder-Mandatory-Zonen einrichten, damit dieser Wildwuchs aufhört. Das kann man alles machen. Das aber, was Sie und die linke Seite des Hauses wollen, ist, das ganze Thema Luftverkehr abzuschaffen – das ist doch das Problem –, [Zuruf von Tom Schreiber (SPD)] aus einer falsch verstandenen Klimarettungspolitik, aus einem falsch verstandenen Reichenhass. Warum habe ich vorhin São Paulo genannt? – Nicht, weil das nur kriminell ist, sondern weil auch da der Verkehrsinfarkt ist, denn in Metropolen sind halt viele Menschen, [Tom Schreiber (SPD): Ach!] und da gibt es dann eben unterschiedliche Ebenen. Das hat Fritz Lang in den Zwanzigerjahren schon vorhergesehen. Verschließen Sie sich nicht dem Fortschritt! Sie werden den Tod nicht sterben. Die Welt dreht sich weiter, und wir mit ihr. Sie können gerne irgendwann mal unter 10 Prozent landen. [Beifall bei der AfD] Vizepräsidentin Cornelia Seibeld: Für die Linksfraktion hat der Kollege Ronneburg das Wort. Kristian Ronneburg (LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank! – Ich traue mich gar nicht, in diese persönliche Fehde einzugreifen, puh! [Frank-Christian Hansel (AfD): Lassen Sie es!] Ich sage zur Abwechslung vielleicht noch etwas zum Inhalt, oder ich will mal anders anfangen: Ich finde es ziemlich unredlich, welcher Vorwurf im Raum steht, hier gebe es Abgeordnete, die sich für Wahlkreisthemen interessierten. Ich finde bemerkenswert, dass das im Parlament zum Ausdruck gebracht wird. Es ist völlig legitim, dass wir uns als gewählte Abgeordnete für Wahlkreisthemen einsetzen, interessieren und für die betroffenen Menschen Politik machen. Es betrifft im Übrigen nicht nur den Bezirk Reinickendorf, sondern auch noch andere Berliner Bezirke, insofern ist das eigentlich eine Spiegelfechterei, die hier stattfindet. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Fluglärm ist ein Thema, das für den BER sehr relevant ist, es ist aber auch, wie eben ausgeführt, ein relevantes Thema für eine gewisse Zahl von Berlinerinnen und Berlinern, die nach der Schließung von Tegel und nach dem Wegfall der Kontrollzone durch das Ansteigen der Zahl der Kleinflugzeuge in erheblichem Maße von Fluglärm betroffen sind. Das kann man wegwischen, wie die AfD es tut, das kann man politisch so machen, oder man nimmt sich dieser Probleme an und versucht, Lösungen dafür zu finden. Das haben wir versucht, indem wir diesen Antrag vorgelegt haben und dem Senat aufgeben, einen entsprechenden rechtlichen Rahmen zu schaffen. Wenn er das auf unserer politischen Ebene nicht schaffen kann, dann braucht es Unterstützung auf Bundes- und europäischer Ebene. Es ist völlig legitim, solche Anträge ins Parlament einzubringen; davon haben wir schon genügend gesehen. Deswegen ist es auch so wichtig, dass wir diesen Antrag schnell auf den Weg bringen, eben um den Senat in seinem Handeln zu unterstützen, denn der Senat sieht es gleichwohl auch als ein Problem an. Wir haben bereits mit der Senatsverwaltung das eine oder andere Mal darüber gesprochen, und es sind öffentliche Zitate dazu im Umlauf. Es wurde auch schon über das Thema berichtet; es ist ein relevantes Thema. Wir müssen mit diesen Beschwerden umgehen, und wir werden sicherlich nicht das Kind mit dem Bade ausschütten und irgendetwas verbieten. Sie versuchen ja immer gerne, alle Anträge von uns, die sinnvoll sind, mit Ihren üblichen Vorwürfen von Ideologie und Verboten etc. abzubürsten. Nein, es geht darum, den rechtlichen Regulierungsrahmen so zu wählen, dass wir an bestimmten Stellen eingreifen können, beispielsweise bei der Flughöhe oder der Reduzierung der Flüge. Es ist doch offenkundig: Dieser politische Abwägungsprozess muss stattfinden, und wir haben ihn für uns so entschieden, dass wir Abhilfe schaffen müssen. Das heißt also, wir wollen entsprechende Maßnahmen auf den Weg bringen. Rechtlich gesehen haben wir hier erst einmal keine Handhabe. Wir sind uns mit dem Senat einig, dass wir die Lärmschutzgründe ernst nehmen müssen. Wir brauchen eine Beschränkung der Anzahl der Kleinflugzeuge, und dafür muss das Luftfahrtrecht geändert werden. Das ist nicht unser einziges Problem im Bereich des Fluglärms, wie ich bereits ausgeführt habe; wir als Koalition haben uns noch andere dicke Brocken vorgenommen. Dazu gehört beispielsweise die Ausweitung des Nachtflugverbots am BER. [Beifall von Carsten Schatz (LINKE) und Niklas Schenker (LINKE)] (Kristian Ronneburg) Darauf haben wir uns geeinigt. Brandenburg hat sich neuerdings auch wieder dazu verhalten; das ist positiv. Also sollten wir uns nun auch entschlossen mit Brandenburg und dem Bund für längere Lärmpausen am BER einsetzen, die über die bisher geltenden Lärmpausen von sechs Stunden hinausgehen, und auch dafür sorgen, dass Ausnahmen bei der herrschenden Nachtflugregelung so weit wie möglich eingegrenzt werden. Wir haben da als Koalition also einiges zu tun und sind genau auf dem richtigen Weg. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Tom Schreiber (SPD)] Vizepräsidentin Cornelia Seibeld: Vielen Dank! – Für die FDP-Fraktion hat der Kollege Reifschneider jetzt das Wort. Felix Reifschneider (FDP): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist irgendwie bezeichnend, dass die erste verkehrspolitische Initiative aus den Reihen der Koalition sich mit dem Mega-Verkehrsthema Privatfliegerei beschäftigt, [Beifall bei der FDP] aber dann gleich in rot-grün-roter Manier: Verbote. Das zeigt doch, wes Geistes Kind hier die Verkehrspolitik ist. Anstatt sich mit den – ich sage mal – relevanteren Problemen in der Verkehrspolitik auseinanderzusetzen und hier Initiativen vorzuschlagen und zu debattieren, fokussieren Sie sich auf ein – freundlich formuliert – Nischenthema. Unbenommen, dass die Leute, die den Lärm ertragen müssen, sich davon tatsächlich belästigt fühlen. Hobbyfliegerei, Privatfliegerei, Flugschulen, also wer fliegen lernen will, aber natürlich auch der Tourismus – das sind doch eigentlich ganz tolle Sachen: Dass die Leute den Traum leben können vom Leben zwischen den Wolken, dass sie fliegen gehen können, dass das eben auch in einer Stadt wie Berlin in bestimmten Bereichen möglich ist. Das sollte auch in Zukunft erhalten bleiben. [Beifall bei der FDP – Vereinzelter Beifall bei der AfD] Und wenn Sie schon dem Senat – der offensichtlich kein Interesse an dem Thema hat, sonst müsste er ja nicht vom Parlament dazu aufgefordert werden, selbst initiativ zu werden – [Zuruf von Werner Graf (GRÜNE)] etwas ins Stammbuch schreiben wollen, dann fangen Sie doch einfach mal damit an, zu erheben: Wie groß ist dieses Problem hier? [Paul Fresdorf (FDP): Herr Stroedter kann nicht schlafen, Mensch!] In der Begründung des Antrags steht, wir hätten „einige Beschwerden“ erhalten – einige Beschwerden. Wie groß ist also eigentlich dieses Problem mit den Kleinflugzeugen? Reden wir hier von 10, 15, 30, 50, 500, 5 000 Flugbewegungen über Tegel oder über Neukölln am Tag? Wie ist die Lärmbelastung, wie viel Dezibel kommen am Boden an? Ist das zumutbar? Ist das vergleichbar mit dem Rasenmäher, der auf dem Nachbargrundstück entlangläuft? [Frank-Christian Hansel (AfD): Sehr gut!] Bevor Sie also den Senat auffordern, sich in ein bundespolitisches, gar europapolitisches Hoffnungslosmanöver zu begeben, [Beifall von Frank-Christian Hansel (AfD)] organisieren Sie doch lieber, Fakten zu finden, damit man erst mal erhebt: Wie groß ist das Problem? [Beifall bei der FDP] Dann ist auch klar: Wenn man die Privatfliegerei über Berlin einschränkt und das viele Städte vielleicht auch so machen würden und es dann eine Kleinstaaterei nicht nur am Boden, sondern auch noch in der Luft gibt – was verdammt schade wäre –, dann begrenzt man natürlich auch die Entwicklung des Flugzeugmarkts. Wir werden dann weniger und später E-Flugzeuge oder wasserstoffangetriebene Flugzeuge haben, die deutlich leiser sind als die heutigen Flugzeuge. [Beifall bei der FDP – Beifall von Frank-Christian Hansel (AfD)] Eigentlich müssten Sie also alles tun, um den technologischen Wandel und die Antriebswende bei der Privatfliegerei zu begünstigen. Das Gegenteil unternehmen Sie hier gerade. [Beifall bei der FDP] Wenn es für Sie ein so dringliches Problem ist, dann arbeiten Sie doch wenigstens mal an einer Zwischenlösung, also da, wo Sie Aussicht auf Erfolg haben; denn eine Bundesratsinitiative wird wahrscheinlich keinen Erfolg haben. Sie könnten den Senat ja auch auffordern: Lieber Senat, wir sehen das hier als Problem. Könntet ihr mal mit den Verbänden und den Flughäfen der Privatfliegerei sprechen? Kann man da mal, vielleicht im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen, etwas zur Höhe, zu Flugzonen machen, oder dass man an bestimmten Tagen hier und an anderen Tagen dort fliegt? – Also freiwillige Vereinbarungen, bevor man hier das ganz große bundes- oder europarechtliche Rad drehen möchte. Ich glaube, damit wären Sie möglicherweise ganz im Sinne Ihrer Wählerinnen und Wähler oder der persönlichen Betroffenheit schneller am Ziel. Kurz zusammengefasst: Dieser Antrag wird von der FDP-Fraktion keine Zustimmung erfahren. Wir setzen darauf, dass Leute auch in Zukunft ihren Hobbys und ihrer Leidenschaft nachgehen können. (Felix Reifschneider) [Zuruf von Torsten Schneider (SPD)] Und sollte es ein Problem geben: Bitte weisen Sie erst mal nach, dass es überhaupt ein Problem gibt, indem Sie Zahlen vorlegen, wie viele Kleinflugzeuge denn störend am Himmel unterwegs sind und die Menschen am Boden über die Maßen belasten, die über den privaten Gebrauch in anderen Bereichen hinausgehen. – Vielen Dank! [Beifall bei der FDP – Beifall von Frank-Christian Hansel (AfD) und Marc Vallendar (AfD)] Vizepräsidentin Cornelia Seibeld: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Mobilität. – Widerspruch hierzu höre ich nicht; dann verfahren wir so. – Jetzt würden wir eine kurze Pause bis um 16.10 Uhr machen. [Lüftungspause von 15.56 bis 16.13 Uhr] Wir können die Sitzung fortsetzen. – Die lfd. Nummer 3.5, die Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, wurde bereits unter dem Tagesordnungspunkt 3.1 behandelt. Ich rufe auf lfd. Nr. 3.6: Priorität der Fraktion der CDU Tagesordnungspunkt 13 Die „öffentliche Ordnung“ gehört wieder in das Versammlungsrecht! – Gesetz zur Änderung des Versammlungsfreiheitsgesetzes Berlin Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 19/0319 Erste Lesung in Verbindung mit lfd. Nr. 12: Erstes Gesetz zur Änderung des Versammlungsfreiheitsgesetzes Berlin Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 19/0313 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der beiden Gesetzesanträge. In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU und hier der Kollege Herrmann. – Bitte schön! Alexander Herrmann (CDU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach den Höhenflügen der Kleinflugzeuge zurück auf den harten Boden der Tatsachen. Berlin hatte bis 2021 ein Versammlungsgesetz, das mit den beiden Schutzgütern Ordnung und Sicherheit mit zu einem geordneten menschlichen und gesellschaftlichen Zusammenleben in unserer Stadt beigetragen hat. Um es in diesem Zusammenhang noch einmal ganz deutlich zu sagen: Die Versammlungsfreiheit ist natürlich Kernbestandteil unserer freiheitlichdemokratischen Grundordnung. Dennoch, auch im Hinblick auf den Antrag der FDP-Fraktion, ist dieses Grundrecht natürlich nicht grenzenlos. Die Ausübung des Versammlungsrechts regelt daher in Berlin das heutige Versammlungsfreiheitsgesetz. Es wurde 2021 als Teil des besonderen Polizei- und Ordnungsrechtes eingeführt. Entgegen aller Warnungen der Sachverständigen in der Anhörung im November 2020, also vor Einführung des Versammlungsfreiheitsgesetzes und wohl auch aus einem grundsätzlichen Misstrauen zumindest eines Teils der Koalition gegenüber dem polizeilichem Handeln in Berlin heraus, wurde der Begriff der Ordnung von der Koalition nicht in das Versammlungsfreiheitsgesetz aufgenommen. Es ist daher darin nicht enthalten. Das Problem dieser Streichung und die damit von der Koalition sehenden Auges geschaffene Regelungslücke zeigt sich nicht zuletzt mit Blick auf den bevorstehenden Tag der Befreiung. Es reicht eben nicht, dass die Innensenatorin – jetzt ist sie nicht hier, vorhin war sie es noch – angesichts des Vorbeifahrens von prorussischen Autokorsos am Hauptbahnhof hier im Plenum ankündigt, dies zukünftig durch die Polizei unterbinden zu lassen. Hierfür fehlt der Polizei schlicht das rechtliche Instrument, das am Ende auch einer rechtlichen Überprüfung durch die Gerichte standhält. Das Schutzgut der Sicherheit – das steht ja noch im Versammlungsfreiheitsgesetz drin – ist augenscheinlich mit einem Autokorso und dem Zeigen der Flagge eines Angriffsstaates grundsätzlich nicht gefährdet. Man kann auch weitere Beispiele finden. Und auch die weiteren Regelungen im Versammlungsfreiheitsgesetz sind hierfür nicht einschlägig und betroffen. Aber angesichts des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine und die schweren Kriegsverbrechen, insbesondere auch gegen die Zivilbevölkerung, stellt sich das Vorbeifahren eines Autokorsos am Hauptbahnhof als dem damaligen Anlaufpunkt für die Flüchtlinge aus der Ukraine nach den hier im Hause herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen, aber auch nach denen in der Stadtgesellschaft vorherrschenden Ansichten als einem geordneten menschlichen Zusammenleben in Berlin zuwiderlaufend dar. Das ist die Definition des versammlungsrechtlichen Begriffs der Ordnung. [Zuruf von Sebastian Schlüsselburg (LINKE)] – Schauen Sie noch einmal nach! – Auch im Licht der Brokdorf-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind nach ständiger Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte beschränkende Verfügungen, um die es hier ja geht, wenn man sagt, der Autokorso darf nicht am Hauptbahnhof entlangfahren, möglich und unbedenklich, (Alexander Herrmann) wenn die Gefahr für die öffentliche Ordnung sich nicht aus dem Inhalt der Veranstaltung, sondern der Art und Weise der Durchführung, sprich der Route, ergibt. Die Streichung des Ordnungsbegriffs im Versammlungsfreiheitsgesetz war daher, wie dieses Beispiel zeigt – aber das zeigen auch andere Beispiele; in der Anhörung gab es damals ja verschiedene Beispiele, die noch viel detaillierter bzw. erschreckender waren –, ein Fehler mit Ansage. Zu Recht hat die Koalition daher selbst die Überprüfung des eigenen Gesetzes in der Mitte der Wahlperiode mithilfe der Praxis und Rechtsprechung vereinbart. Das ist auch gut so. Aber ich glaube, so lange sollten und können wir nicht warten. Angesichts der globalen Entwicklung von Eskalationen, die die Nachrichten jeden Tag bringen, und auch der wieder zunehmenden Anzahl an Demonstrationen hier in Berlin ist es geboten, die von der rot-rot-grünen Koalition gerissene Lücke schnellstmöglich zu schließen. Deshalb ergänzt unser vorliegender Gesetzesentwurf den Begriff der öffentlichen Sicherheit um den fehlenden Begriff der Ordnung. Die Ergänzung dieses Begriffs gibt aus unserer Sicht der Berliner Versammlungsbehörde die nötige Flexibilität zurück und trägt damit auch zur Rechtssicherheit in unserer Stadt bei. Die FDP hat nun einen anderen Punkt aus aktuellem Anlass aufgenommen, und ich glaube, wir sollten beide Punkte in dem Umfang, wie es die Koalition selber gesagt hat, nämlich mithilfe der Praxis und Rechtsprechung, sprich einer Anhörung im Innenausschuss, aber gerne auch im Rechtsausschuss, gemeinsam beraten und uns dann gemeinsam überlegen, wie wir es besser machen können. Unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU] Vizepräsidentin Cornelia Seibeld: Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Schreiber jetzt das Wort. Tom Schreiber (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich hatte es schon in der Aktuellen Stunde gesagt und bin darauf eingegangen: Die Versammlungsbehörde hier in Berlin hat rund um den Al-Quds-Tag mindestens eine Demonstration verboten. Grundlage war übrigens auch das Versammlungsfreiheitsgesetz. Man kann diese Rosinenpickerei bei dem, was in der Stadt so läuft, was Demonstrationen anbelangt und wie die rechtlich eingeordnet und bewertet werden, machen. Aber ich glaube, man muss den großen Zusammenhang sehen. Gerade in dieser Frage – ich wiederhole es gerne noch mal – haben das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht klar dem Verbot zugestimmt, und es ist am Ende auch so gekommen. [Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN Beifall von Sebahat Atli (SPD)] Das, glaube ich, ist noch mal ein wichtiger Aspekt, denn das Gesetz existiert ja erst seit 2021. Wir haben in der letzten Wahlperiode sehr intensiv darüber diskutiert. Für die Kolleginnen und Kollegen, die sich damit noch etwas befassen und das vertiefen wollen, lohnt es sich tatsächlich, sich noch mal das Wortprotokoll vom 2. November 2020 des Innenausschusses anzuschauen. Denn dort kann man tatsächlich nachvollziehen, wie die unterschiedlichen Haltungen und Meinungen waren. Es gab übrigens auch nicht eine Haltung, Herr Herrmann, zu dem Thema. Es gab auch andere Haltungen. Vor allen Dingen – das wird Kollege Schlüsselburg hier noch mal sehr deutlich machen – geht es auch um die aktive und aktuelle Rechtsprechung, auch was beispielsweise das Bundesverfassungsgericht anbelangt und betrifft. Wichtig ist, und das ist, glaube ich, auch eine Kernaussage – der „Tagesspiegel“ hat darüber berichtet, ich will es nur in der Überschrift zitieren –: „Rot-Grün-Rot muss das Berliner Versammlungsgesetz reparieren“, vom 30. April. Das geht aber letztlich noch mal deutlich darauf ein, dass das Demonstrationsrecht nicht für Hass und Hetze missbraucht werden darf und kann. Das ist im Grunde genommen durch die beiden Gerichte bestätigt worden. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Es ist genauso wichtig, hier auch deutlich zu unterstreichen, dass das Berliner Versammlungsgesetz in der jetzigen Form natürlich nicht nur diese verbieten kann, gerade mit dem Blick darauf, wenn es beispielsweise um die Störung des öffentlichen Friedens geht oder es sich gegen nationale, religiöse, ethnische Gruppen ausrichtet oder wenn zum Hass aufgestachelt oder aufgerufen wird. Vizepräsidentin Cornelia Seibeld: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Herrmann? Tom Schreiber (SPD): Nein, danke! [Stefan Evers (CDU): Das ist aber sehr schade!] Ich will dann auch noch mal deutlich machen – der Aufhänger war hier in der Diskussion ja noch mal ein Stück weit ein anderer gewesen –, dass wir auch medial in der Öffentlichkeit insbesondere deswegen darüber gesprochen haben, weil es um eine konkrete Demonstration ging. Es ging ja um den Sachverhalt, dass ein Journalist, der von einer Demonstration berichten wollte, ausgeschlossen wurde – das war die Kern- und Sachaussage zu der Thematik – und wir in diesem Versammlungsfreiheitsgesetz insbesondere die Versammlung stärken, das heißt, also auch die, die eine Versammlung anmelden. Es (Tom Schreiber) obliegt dann in Teilen dem Leiter einer Versammlung, dort auch handeln zu können, das heißt, ein gewisser Schutz ist eingebaut. Warum sage ich das? Weil hier genau zwei unterschiedliche Ebenen aufeinandertreffen. Zum einen haben wir natürlich das Grundgesetz, die Grundrechte Artikel 5 – Pressefreiheit – und Artikel 8 – Versammlungsfreiheit –, die sich in dieser Sachfrage gegenüberstehen. Das heißt, Journalistinnen und Journalisten müssen überall vor Ort berichten können. [Beifall von Sebastian Schlüsselburg (LINKE)] Sie dürfen das, beziehungsweise sie müssen die Möglichkeit haben, es zu tun. Herr Wolfram Pemp, der Antisemitismusbeauftragte der Berliner Polizei, hat das im Deutschlandfunk am 28. April noch mal sehr deutlich gemacht. Er hat gesagt, Polizeibeamte müssen innerhalb von wenigen Sekunden Rechtsgüter abwägen. Nichts anderes ist das. Und er sagte, das Eingreifen der Polizei ist immer an Strafbarkeitsgrenzen gekoppelt. Ich will deswegen hier noch mal erwähnen – Kollege Schlüsselburg wird zum Thema öffentliche Ordnung noch mal sehr deutlich machen, warum das wichtig ist –, weil insbesondere § 3 des Versammlungsfreiheitsgesetzes dies noch einmal unterstreicht. Es geht nämlich wirklich um die Frage: Kollidieren bei der Versammlungsfreiheit verschiedene Rechte? Gibt es eine Konkordanz zwischen verschiedenen Grundrechtsgütern? Das heißt, es muss einen Ausgleich geben. Unserer Einschätzung nach ist es so, dass gerade die Pressefreiheit natürlich über diesem Thema steht. Der Ausschluss von Journalistinnen und Journalisten ist sicherlich eine Möglichkeit, aber in dem konkreten Fall womöglich eine, die zu diskutieren ist. [Beifall von Sebastian Schlüsselburg (LINKE)] Deswegen ist es, glaube ich, gut, dass wir die Möglichkeit haben, nicht nur das, was wir im Koalitionsvertrag festgeschrieben hatten zur Fragestellung, dass wir 2023 uns dieses Versammlungsfreiheitsgesetz vornehmen werden, sondern dass wir die Praktiker, die Berliner Polizei, aber auch die Rechtsprechung hier in Berlin uns sehr genau anhören. Kollege Schrader hat ja auch schon in der Öffentlichkeit in der „Berliner Morgenpost“ deutlich gemacht, dass wir sehr wohl den Leuten zuhören und sehr genau schauen, was wir verändern können. Aber das ganze Versammlungsfreiheitsgesetz hier auskippen zu wollen, nach dem Motto „Wir waren schon immer dagegen“, wird es mit uns nicht geben. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN] Vizepräsidentin Cornelia Seibeld: Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Vallendar das Wort! Marc Vallendar (AfD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zwei völlig verschiedene Änderungsanträge zum Versammlungsfreiheitsgesetz in Berlin werden nun miteinander beraten. Vorab nur so viel: Dem Gesetzentwurf der FDP gegenüber sind wir aufgeschlossen. Er adressiert einen wichtigen Aspekt beim Ausschluss von Versammlungsteilnehmern. Der Antrag der CDU hingegen wird unsere Ablehnung erfahren. Die CDU möchte also die Versammlungsfreiheit in Berlin weiter einschränken. Das Versammlungsfreiheitsgesetz von Rot-Rot-Grün sei ihr zu liberal, als sei ein liberales Versammlungsrecht ein Makel. Dabei ist die liberale Auslegung des Versammlungsrechts in Deutschland geltende verfassungsrechtliche Rechtsprechung. Auch wenn man das neue Versammlungsfreiheitsgesetz an vielen Stellen kritisieren kann – Aufweichung des Vermummungsverbots, Deeskalationsgebot der Polizei, selbst wenn Demonstrationen einen gewalttätigen Verlauf nehmen usw. –, das Fehlen des Begriffs der öffentlichen Ordnung ist es nicht. Der polizeirechtlich unbestimmte Rechtsbegriff der öffentlichen Ordnung stammt noch aus der Zeit Preußens. Die öffentliche Ordnung steht für den Inbegriff der Normen, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethnischen Anschauungen als unentbehrliche Voraussetzung für ein gedeihliches Miteinanderleben der Menschen innerhalb eines Polizeibezirks angesehen wird. [Torsten Schneider (SPD): Steht bei Wikipedia!] Bei den jeweiligen Normen handelt es sich ausdrücklich nicht um positiv-rechtliche Wertvorstellungen – selbige werden durch das Schutzgut der öffentlichen Sicherheit in Bezug auf die gesamte Rechtsordnung erfasst –, sondern vielmehr um Sozialnormen, Gesinnungen, Anschauungen, Gedanken etc. So gerne dieser Tatbestand in polizeilichen Generalklauseln als Auffangtatbestand verwandt wird, um polizeiliche Maßnahmen zu rechtfertigen, so streng legen die Gerichte diesen Begriff aber auch aus. Besonders im Zusammenhang mit Versammlungen kann ein Verbot von Versammlungen so gut wie nie mit einem Verstoß gegen die öffentliche Ordnung gerechtfertigt werden. Der Sinn und Zweck von Versammlungen zielt ja gerade darauf ab, soziale Normen und Wertvorstellungen herauszufordern und diese durch eine öffentliche Meinungskundgabe herauszufordern. Geschützt sind sogar Meinungskundgaben, welche sich nicht auf dem Fuße der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegen, solange die Kundgabe friedlich erfolgt und nicht gegen Strafrechtsnormen verstößt. Sie könnten zum Beispiel für die Wiedereinführung der Monarchie auf die Straße gehen. Selbst wenn also noch das Versammlungsgesetz des Bundes in Berlin gelten würde, die Anwendung des (Marc Vallendar) Tatbestandes der öffentlichen Ordnung scheidet bei der Anordnung von Versammlungsverboten regelmäßig aus. Besonders belästigt fühlt sich die CDU laut Antragsbegründung von den prorussischen Autokorsos. Diese müsste man ja verbieten können. Dass Sie sich mit dieser Einstellung an die Seite von Wladimir Putin stellen, der in seinem Land eben wegen der Gefährdung der öffentlichen Ordnung Friedensdemos oder Demonstrationen für die Ukraine ebenfalls verbietet, fällt Ihnen anscheinend gar nicht auf. [Beifall bei der AfD] Mit Ihrem Gesetzentwurf liefern Sie Wladimir Putin genau die Argumente, die er benötigt, um den Westen zu diskreditieren: Seht her, sie verbieten uns das Russischsein, und sie verbieten uns, dafür auf die Straße zu gehen. Wir werden diskriminiert. – Sie bedienen damit unmittelbar das Narrativ der russischen Propaganda, und sollten Sie sich mit dieser Ansicht durchsetzen, wäre es noch nicht einmal eine falsche Behauptung. Nein, im Gegenteil. Wir haben nicht zu viel Versammlungsfreiheit in manchen Teilen, sondern zu wenig. Dass einfache Verstöße gegen Coronaverordnungen, welche Ordnungswidrigkeitentatbestände darstellen, zu vorläufigen Versammlungsverboten führen können und nur in Einzelfällen diese Entscheidungen von Verwaltungsgerichten korrigiert wurden, zeigt, dass das hohe Gut der Versammlungsfreiheit, wonach sich alle Deutschen friedlich und ohne Waffen zu jeder Zeit versammeln können, durchaus bedroht ist. Vizepräsidentin Cornelia Seibeld: Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Herrmann? Marc Vallendar (AfD): Ja! Vizepräsidentin Cornelia Seibeld: Bitte schön! Alexander Herrmann (CDU): Vielen Dank! – Herr Vallendar, Sie haben den Antrag sicherlich nicht gelesen und haben eben auch nicht zugehört. Ansonsten hätten Sie festgestellt, dass es nicht um ein Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen geht, sondern uns geht es darum, gegebenenfalls über Routenänderungen auf solche Veranstaltungen und Versammlungen einzuwirken. Das ist ein himmelweiter Unterschied. Insofern weise ich Ihre Behauptung und Anschuldigung hier für die CDU-Fraktion ausdrücklich zurück. [Vereinzelter Beifall bei der CDU] Vizepräsidentin Cornelia Seibeld: Herr Vallendar! Marc Vallendar (AfD): Die Einschränkung von Versammlungen und Versammlungsrouten etc. nur allein mit einer Ihnen nicht genehmen Gesinnung zu begründen, indem Sie den Tatbestand der öffentlichen Ordnung heranziehen, halte ich auch nicht für verhältnismäßig und auch nicht für ein liberales Verständnis von Versammlungsfreiheit. [Beifall bei der AfD] Als freie Gesellschaft, in der es keine Gedankenverbrechen und keine Gesinnungsprüfung geben sollte, muss man auch Toleranz gegenüber Meinungen und Haltungen zeigen, die man selbst nur schwer erträglich findet. Es gibt wie so oft den einen Grundsatz: Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. [Beifall bei der AfD] Alles andere führt nämlich in jenen Totalitarismus, den Sie, und wir vielleicht vermeintlich vorgeben, bekämpfen zu wollen. Deswegen können wir leider Ihrem Antrag nicht zustimmen. – Vielen herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD] Vizepräsidentin Cornelia Seibeld: Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt der Kollege Franco das Wort. Vasili Franco (GRÜNE): Herr Jotzo freut sich schon. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Rot-Rot-Grün hat in der letzten Legislaturperiode das liberalste Versammlungsgesetz der Bundesrepublik beschlossen, und das ist auch gut so. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Mit über 6 000 Versammlungen im Jahr sind wir Demonstrationshauptstadt und das Zuhause einer lebendigen Demokratie. Was wir aber in den vergangenen Wochen auf Kundgebungen zu dem Nahostkonflikt beobachten mussten, hat damit nichts zu tun. Wenn blanker Judenhass zur Schau gestellt wird, Terrororganisationen verherrlicht oder Pressevertreter und Pressevertreterinnen angegriffen werden, ist das nicht hinnehmbar. Das darf und das wird nicht ohne Konsequenzen bleiben. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] (Vasili Franco) Konsequenzen gibt es nach geltendem Recht und Gesetz. Antisemitismus ist keine Meinung. Antisemitismus ist unter keinen Umständen von der Versammlungsfreiheit gedeckt, und daran ist auch nicht zu rütteln. Auf den besagten Versammlungen vor zwei Wochen wurden auch mehrere Journalisten und Journalistinnen angegriffen. Keine Frage, da gibt es allen Grund zur Sorge, denn Angriffe auf Journalisten und Journalistinnen werden immer alltäglicher, ob durch Coronaleugner, Rechte oder Antisemiten. Diese Angriffe sind nichts anderes als Angriffe auf unsere Demokratie. Deutschland erhält passend zum Tag der Pressefreiheit vorgestern von Reporter ohne Grenzen auch nur die Note zufriedenstellend. Ja, zufriedenstellend ist nicht gut genug. Es war auch ein Fehler, dass ein Journalist auf der Demo vor zwei Wochen von der Polizei wegeskortiert wurde [Sebastian Schlüsselburg (LINKE): Richtig!] und sei es im besten Fall nur zu seinem eigenen Schutz, aber das liegt nicht, wie die CDU und FDP hier behaupten, an einer unklaren Rechtslage. Das Versammlungsfreiheitsgesetz ist an dieser Stelle glasklar. [Beifall von Sebastian Schlüsselburg (LINKE)] Es ist Aufgabe der Polizei als Versammlungsbehörde die freie Berichterstattung der Medien bei Versammlungen zu gewährleisten. Es steht dort schwarz auf weiß. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Sebastian Schlüsselburg (LINKE): Genau so!] Liebe Opposition! Ich möchte Ihnen an dieser Stelle auch sagen, wer den Fehler hier im Gesetz sucht, der führt eine Scheindebatte. Um in Zukunft besser aufgestellt zu sein, brauchen wir keine Rechtsänderung, sondern ernsthafte Aufarbeitung, Nachbereitung und lernende Behörden und eine lernende Polizei. Die Vorfälle, die hätten so nicht passieren dürfen. Die Polizei vor Ort hätte zwingend eingreifen müssen. Da sind wir uns auch alle einig. Aber gerade, weil wir diesen Fehler nicht rückgängig machen können, müssen wir es eben beim nächsten Mal besser machen. Nun amüsiert mich der Antrag der FDP, die versucht, die Schuld der Begründung in einer Teilregelung des § 7 Abs. 4 zu suchen. Das klingt weniger nach Aufarbeitung, das klingt eher nach Ablenkung. Auch die CDU stößt in gleiches Horn. Sie suchen die Schuld ebenfalls woanders, nämlich in dem Begriff – Sie haben es gesagt – der öffentlichen Ordnung. Der stellt allerdings keinen Ausschlussgrund im Berliner Versammlungsrecht dar. Auch wenn man den Umgang mit prorussischen Autokorsos und Auflagen anspricht, wurde doch nachgesteuert. All das, was Sie fordern, hat die Innensenatorin doch umgesetzt. Wenn man Ihnen also zuhört, mit dieser Rechtsänderung klingt das eher nach dem Wunsch nach einer Generalermächtigung für das Verbot von unliebsamen Demonstrationen. Herr Schreiber hat es auch schon angesprochen: Der Praxistest zeigt uns doch, Sie liegen vollkommen falsch. Sie haben uns auch mehrere parlamentarische Anträge zur Beratung vorgelegt für das Verbot von Demonstrationen zum Al-Quds-Tag. Wissen Sie, was auf Grundlage dieses Berliner Versammlungsfreiheitsgesetzes passiert ist? – Nach Vorlage einer Anmeldung für vergangenen Freitag wurde geprüft, und es wurde verboten, bestätigt vom Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht. Da haben Sie es, das Gesetz funktioniert, schwarz auf weiß. [Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN] Nun können wir uns natürlich gerne in Zukunft darüber unterhalten, wie wir das liberale Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz weiter mit Leben füllen. Da bin ich gerne dabei. Aber hören Sie doch bitte auf, dieses wunderbare Gesetz für Ihre Law-and-Order-Fantasien zu instrumentalisieren. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN] Vizepräsidentin Cornelia Seibeld: Für die FDP-Fraktion hat der Kollege Jotzo das Wort. Björn Matthias Jotzo (FDP): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Schlüsselburg freut sich schon! Wir wollen alle eine Stadt, in der die Menschen, die hier leben, ihr Leben frei gestalten können. Dazu gehört selbstverständlich auch ein verlässlicher Rechtsstaat und auch ein liberales Versammlungsrecht. Deswegen ist es auch gut, dass das Versammlungsfreiheitsgesetz an vielen Stellen das, was das Bundesversammlungsrecht alter Prägung nicht geboten hat, anders gestaltet hat. Dazu gehörten auch viele Verbesserungen, gerade wenn es darum geht, wie wir die Durchführung einer Versammlung erleichtern und insbesondere die Teilnehmenden auf solchen Versammlungen besser schützen. [Sebastian Schlüsselburg (LINKE): Schade, dass Sie es abgelehnt haben!] All das hat das Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz besser gemacht, nicht alles, leider, Herr Schlüsselburg. Ich sage aber einmal, man muss auch das Gute anerkennen. [Beifall bei der FDP – Sebastian Schlüsselburg (LINKE): Richtig!] Was uns hier aber heute zusammenführt, und daher geht mein Dank zunächst an die CDU-Fraktion, dass wir die beiden Tagesordnungspunkte hier verbinden konnten, ist die Frage, welcher Handlungsbedarf sich jetzt ergibt. Herr Franco, da bin ich anderer Auffassung als Sie. Wir hatten ein ganz klares Problem am 23. April, als es zu einem Ausschluss von Journalisten aus einer pro-(Björn Matthias Jotzo) palästinensischen Versammlung kam. Dort hat der Versammlungsleiter von seinem Recht Gebrauch gemacht, diese Person aus der Versammlung auszuschließen. Der Versammlungsleiter hat hier ein sehr weites Ermessen, weil es darauf ankommt, ob er eine Störung durch diese Person feststellt. Das obliegt grundsätzlich zunächst einmal ihm. Auch wenn Sie den Kopf schütteln, Herr Franco, die entsprechende Kommentierung führt das so aus. Diese Rechtslage ist auch nicht wesentlich anders als die nach dem bisherigen Versammlungsrecht. [Sebastian Schlüsselburg (LINKE): Aha!] Das muss man Ihnen auch zugestehen, denn nach dem Bundesversammlungsgesetz war es genau ebenso. Der Versammlungsleiter hatte die Möglichkeit, eine Person aus der Versammlung auszuschließen. Deswegen gab es hier auch erst einmal nichts Neues. Was das Versammlungsfreiheitsgesetz aber neu geregelt hat, waren zwei Dinge. Einmal haben Sie die Gewährleistung der freien Berichterstattung der Medien bei Versammlungen als Gewährleistungstatbestand in § 3 Abs. 2 Nr. 3 Versammlungsfreiheitsgesetz eingeführt. Das ist auch gut. Sie haben aber auch einen spezialgesetzlichen Tatbestand geschaffen, und zwar eben für den Fall, dass eine Person, die vom Versammlungsleiter als störend wahrgenommen wird, aus dieser Versammlung ausgeschlossen wird. Für diesen Spezialfall, nämlich § 7 Abs. 4 Satz 2 haben Sie definiert: Wer aus der Versammlung ausgeschlossen wird – hier muss immer hinzugefügt werden, „durch den Versammlungsleiter“ – hat sich unverzüglich zu entfernen. Das kommt uns bekannt vor. Das ist nämlich das Äquivalent zum Platzverweis aus dem allgemeinen Polizeirecht. Wenn ein solcher Platzverweis ausgesprochen wird in diesem Spezialfall, ist natürlich die Rechtsfolge, dass das als Umsetzung dieses Schutzguts der öffentlichen Sicherheit, nämlich der geschriebenen Rechtsordnung, auch umgesetzt wird durch die Polizei vor Ort. Da muss man dann abwägen zwischen dem Generellen des § 3 und der Spezialregelung des § 7 Abs. 4 Satz 2. [Sebastian Schlüsselburg (LINKE): Richtig!] Ich muss, wenn ich jetzt Polizeibeamter vor Ort bin, schon in mich gehen und überlegen, wie setze ich jetzt um, komme ich eher dem Generellen nach, mache ich irgendwie eine Art Konkordanzabwägung, eine verfassungserhaltende Reduktion oder was auch immer, nein, Scherz. [Vasili Franco (GRÜNE): Wir können gern helfen!] Nicht, dass Herr Schlüsselburg gleich wieder ein Proseminar hält. Die Frage ist also, wie der Polizeibeamte vor Ort mit der Fragestellung umgeht. Hier hat sich der Polizeibeamte, meine ich, entschieden, wie man sich vertretbarerweise entscheiden kann, nämlich den Wortlaut des Gesetzes für den Spezialfall § 7 Abs. 4 Satz 2 umzusetzen. Das hat er getan. Ich hätte möglicherweise vor Ort anders entschieden, aber das liegt in der Natur der Sache. Hinterher ist man immer schlauer. Und die Juristen, die hinterher immer ganz genau wissen, was man anders hätte ausführen müssen, als es das Gesetz formuliert, sind meistens hinterher die, die wesentlich schlauer sind. Deswegen, meine ich, ist die Konsequenz ganz klar: Wir sollten zurückkehren zu der Regelung, die das Versammlungsgesetz vorher uns schon aufgegeben hatte. [Beifall bei der FDP] Das war doch ganz einfach. Wir hatten keinen Platzverweis, der mit dem Ausschluss durch den Versammlungsleiter verbunden war, sondern die Person musste sich einfach aus dem Aufzug entfernen und hatte weiterhin die Möglichkeit, beispielsweise an der Seite weiter zu berichten, möglicherweise auch unter Polizeischutz. Das ist ganz einfach. Es ist auch die Lösung, die sich hier aufdrängt. Deswegen bedarf es eigentlich gar nicht vieler Worte, Herr Franco, um zu erkennen, dass das die richtige Konsequenz wäre. Lassen Sie uns einfach zur alten Rechtslage zurückkehren. Wir streichen „sich unverzüglich zu entfernen“ und kehren zurück zu „hat sie sofort zu verlassen“, und damit ist am Ende allen genügt, und wir haben eine Verbesserung erreicht. Vizepräsidentin Cornelia Seibeld: Herr Kollege Jotzo! Gestatten Sie zwei Zwischenfragen? Björn Matthias Jotzo (FDP): Bitte schön! Vizepräsidentin Cornelia Seibeld: Der Kollege Schreiber würde sich gerne am Juraseminar beteiligen, und dann Herr Franco. [Heiterkeit von Sebastian Schlüsselburg (LINKE)] Tom Schreiber (SPD): Ich bin interessierter Bürger dieser Stadt, [Heiterkeit] und lebenslanges Lernen kann nicht schaden. – Kollege Jotzo! Nur eine Frage, denn Sie haben es ausgeführt, und zwar § 3 Abs. 2 Nr. 3 im Versammlungsfreiheitsgesetz. Da geht es um die freie Berichterstattung der Medien bei Versammlungen, die zu gewährleisten ist. Darin enthalten ist noch mal der Satz: Eine besondere Stellung der Presseangehörigen im Rahmen ihrer Aufgaben ist einzuräumen. – Da wird es noch mal deutlich, dass das, was das Grundgesetz und die Pressefreiheit betrifft, natürlich abzuwägen ist mit der Versammlungsfreiheit und dass die Frage im Raum steht: Schützt die Polizei den Journalisten, der ja nicht als Privatperson vor Ort ist, sondern in (Tom Schreiber) seiner Funktion als Journalist, oder schließt sie bzw. der Versammlungsleiter ihn aus, weil er entweder als störend empfunden wird oder die Polizei sagt, dass er geschützt werden muss, weil er sonst angegriffen wird? – Ich will nur darauf abheben, ob Ihnen das bekannt ist, dass diese besondere Stellung genau dort – was Sie zitiert haben – enthalten ist. Björn Matthias Jotzo (FDP): Vielen Dank, Herr Kollege Schreiber, dass Sie mir noch mal Gelegenheit geben, das darzustellen! Es gilt der lateinische Rechtsgrundsatz „lex specialis derogat legi generali“. Das speziellere Gesetz hat regelmäßig Vorrang vor dem generelleren Gesetz, und das ist das, was ich versucht habe, in meiner Rede zunächst auszuführen. Wir haben eben in der Regelung des § 3 eine entsprechende Stellung, die der Presse eingeräumt wird. Das ist sicherlich ein schützenswertes Rechtsgut – darüber soll nichts hinwegtäuschen –, aber wir haben eine spezielle Regelung, die sich mit Personen befasst, die den Versammlungsleiter stören. [Sebastian Schlüsselburg (LINKE): Aber das ist doch keine Lex specialis im Sinne von § 3!] – Ja, es tut mir sehr leid, Herr Schlüsselburg, da sind Sie anderer Auffassung. Möglicherweise bin ich auch anderer Auffassung, aber wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass auch die Versammlungsbehörde dort vor Ort und entsprechend die Polizeikräfte Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Lage hatten. Deswegen, meine ich, ist es sinnvoll, wenn wir dort zum alten und gewohnten Wortlaut zurückkehren. Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht – das ist nämlich das, was ich mich gefragt habe –, was jetzt der Benefit Ihrer Regelung ist, denn Ihre Neuregelung bringt keine wirkliche Verbesserung gegenüber der alten Regelung, außer dass regelmäßig dann, wenn eine Person durch den Versammlungsleiter ausgeschlossen wird, sie sofort die Szenerie verlassen muss. Das ist aber völlig unnötig, weil in dem Moment, wenn die Person aus der Versammlung ausgeschlossen ist, nach dem allgemeinen Polizeirecht entsprechende Maßnahmen gegen diese Person verhängt werden können, und dann kann nach Ermessen der jeweiligen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ein Platzverweis erteilt werden, wenn das erforderlich ist. Das heißt, Ihre Regelung hat keinerlei Mehrwert gegenüber der alten Regelung, außer dass sie automatisch den Platzverweis verordnet, und das halte ich nicht für sinnvoll. [Beifall bei der FDP – Sebastian Schlüsselburg (LINKE): Nein, es ist kein Platzverweis im polizeilichen Sinne!] Vizepräsidentin Cornelia Seibeld: Jetzt hätten wir noch eine Zwischenfrage des Kollegen Franco. Björn Matthias Jotzo (FDP): Aber gern! Vizepräsidentin Cornelia Seibeld: Bitte schön! Vasili Franco (GRÜNE): Vielen Dank, Herr Jotzo! Wie die Präsidentin gebeten hat, können wir gerne einsteigen ins juristische Proseminar. Herr Schreiber hat es gerade schon ausgeführt, und Sie stellen das jetzt so dar: Wenn eine Person auf diese Demonstration kommt, und der Versammlungsleiter sagt: Ich möchte diese Person hier nicht haben! –, dann kann diese einfach ausgeschlossen werden. – Aber es steht doch ganz klar in der Regelung: Es müssen erstens Teilnehmer sein. Sind Pressevertreter Teilnehmer einer Demonstration, oder berichten sie nur darüber? – Das müsste man doch klarstellen, und dann wird einem doch klar, dass nicht jeder Journalist sich gleich mit dem Anliegen der Demonstration, die er oder sie begleitet, gemeinmacht. Zweitens, und das ist der entscheidende Punkt: Sie haben gerade versucht abzuwägen: Pressefreiheit oder Ausschluss? – Das steht dort auch ganz klar: Die Regelung ist, dass der Teilnehmer die Versammlung erheblich stören muss. Jetzt wollen Sie hier weismachen, dass eine Pressebegleitung eine erhebliche Störung ist? – Gerade als Jurist sollten Sie doch wissen: „Erheblich“ – da braucht man schon erhebliche Gründe, und diese lagen doch nicht vor, oder wollen Sie mir hier auch widersprechen? [Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN] Björn Matthias Jotzo (FDP): Herr Kollege Franco! Vizepräsidentin Cornelia Seibeld: Ganz kurz, bevor Sie antworten: Ich habe durchaus ein gewisses Interesse an der Diskussion, [Heiterkeit] aber vielleicht könnten wir Zwischenfragen wieder als Zwischenfragen – mit anderen Worten: kurz und mit Fragezeichen am Ende – und nicht als zusätzliche Redebeiträge formulieren. [Beifall von Roman Simon (CDU) – Zuruf] Bitte schön, Herr Kollege! Björn Matthias Jotzo (FDP): Ja. – Ganz herzlichen Dank, Herr Kollege Franco, dass Sie mir Gelegenheit geben, noch mal auf den Regelungsinhalt Ihres § 7 Abs. 4 einzugehen! Es geht dort nicht nur um Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sondern § 7 Abs. 4 lautet – ich darf das hier zitieren –: Die Versammlungsleitung darf Personen, die die Ordnung der Versammlung erheblich stören, aus der Versammlung ausschließen. … Es geht also nicht nur um Teilnehmerinnen und Teilnehmer – eben nicht –, es geht um jegliche Personen, die die Ordnung der Versammlung erheblich stören. Auf dieser Versammlung hatten wir nun eine Person, einen Journalisten – diese Person war augenscheinlich Jude –, der nach Auffassung des Versammlungsleiters, der Antisemit war, dort gestört hat, nicht zuletzt deshalb, weil augenscheinlich andere Teilnehmer aus dieser Versammlung sich auch gegen diese Person gewendet haben. [Zuruf von Anne Helm (LINKE)] So sieht es aus. Leider – da müssen Sie bitte die Kommentierungen lesen, ich kann Ihnen da nicht helfen – kommt dem Versammlungsleiter in dieser Situation ein weites Ermessen zu, [Zuruf von Katrin Schmidberger (GRÜNE)] was er als Störung seiner Veranstaltung erachtet. [Sebastian Schlüsselburg (LINKE): Die Grenze ist die Pressefreiheit!] Das ist auch das, was Sie beabsichtigt haben mit dieser Regelung. [Zuruf von Anne Helm (LINKE)] Sie haben beabsichtigt, dass der Versammlungsleiter die primäre Person ist, die selbst entscheiden kann, wer seine Versammlung stört und wer nicht. Und dann kann er die Leute ausschließen, und dann muss diese Person verschwinden. [Zuruf von Vasili Franco (GRÜNE)] Das haben Sie so geregelt. Aber, Herr Franco, ich denke, ich habe das jetzt ausführlich erörtert. [Zuruf von Sebastian Schlüsselburg (LINKE)] Wie gesagt: Lassen Sie uns doch einfach zur alten Rechtslage zurückkehren. Sie haben hier keinen Grund geliefert, warum Ihre Regelung besser sein soll als die aus dem Versammlungsrecht. Von daher: Kehren wir doch einfach zu ihr zurück, aber das wird vielleicht Herr Schlüsselburg im Rahmen des weiteren Proseminars gleich noch erledigen. Ich darf dann zum Antrag der CDU-Fraktion kommen. [Sebastian Schlüsselburg (LINKE): Bitte! Es kann nur besser werden!] Ich muss zugeben: Auch da ist schon alles Wesentliche gesagt, und zwar von Herrn Vallendar. Tatsächlich ist es so, dass ein Versammlungsrecht möglichst wenig Unschärfen, gerade bei unbestimmten Rechtsbegriffen, braucht, wenn es darum geht, wann Versammlungen einzuschränken sind. Der Begriff der öffentlichen Ordnung hilft hier gerade im Versammlungsrecht – das zeigt auch die Rechtsprechung – nicht weiter. Auch die Beispiele, die Sie in der Begründung bemüht haben, auch das, was Sie aus der damaligen Beratung zitiert haben, das sind aus meiner Sicht eher akademische Lehrbeispiele. Wenn es darum gehen soll, Menschen das Zeigen von Fahnen in bestimmten Situationen zu verbieten, dann ist das sicherlich unter Umständen manchmal schmerzhaft, wenn man so etwas ertragen muss, gerade in bestimmten Situationen, aber dennoch würde ich sagen, im Zweifel sollten wir hier für die Freiheit des Versammlungsrechts entscheiden. Deswegen ist es auch aus unserer Sicht nicht sinnvoll, wenn wir den Tatbestand der öffentlichen Ordnung hier wieder als Beschränkungsmöglichkeit mit einführen. Allerdings, Herr Franco, ist es tatsächlich so, dass – – Ich überlege gerade: Ich glaube, Herr Herrmann war es. Herr Herrmann! Es ist tatsächlich so, dass Sie den § 14, der bei Verstößen gegen die öffentliche Ordnung auch das Versammlungsverbot gestattet, mit diesem Begriff bereichern wollen. Das bedeutet die härtesten Konsequenzen; nicht nur die Beschränkung, sondern auch Verbot und Auflösung sollen hier bei einem Verstoß gegen die öffentliche Ordnung möglich werden. Das halten wir nicht für sinnvoll. Deswegen sollten wir uns diesem Antrag eher nicht nähern. Aber, wie gesagt: Danke, dass es möglich war, die beiden Anträge zu verbinden! Ich würde Sie aber, selbst wenn Sie von der Koalitionsseite jetzt sehr traurig schauen, [Vasili Franco (GRÜNE): Wir haben gute Laune!] dennoch bitten zu überlegen, im Rahmen einer Evaluation Ihres Versammlungsrechts darüber nachzudenken, ob es nicht sinnvoll wäre, bei § 7 Abs. 4 Satz 2 wieder zur alten Rechtslage zurückzukehren. [Zurufe von der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN: Nein!] Ich glaube, das wäre sachdienlich. [Beifall bei der FDP] Vizepräsidentin Cornelia Seibeld: Vielen Dank, Herr Kollege! – Dann hat der Kollege Schlüsselburg das Wort. Sebastian Schlüsselburg (LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Das neue Versammlungsfreiheitsgesetz ist seit etwas mehr als einem Jahr in Kraft. (Sebastian Schlüsselburg) Das tatsächliche – nicht das rechtliche – Versammlungsgeschehen wurde seitdem zu einem erheblichen Maße von der Pandemie geprägt. Einige Veranstalter und Veranstalterinnen haben freiwillig auf die Durchführung von Versammlungen aus Infektionsschutzgründen verzichtet oder diese mit entsprechenden Hygienekonzepten durchgeführt. Zum ersten großen Lackmustest des neuen Gesetzes ist es rund um diesen 1. Mai gekommen, und das Fazit ist klar: Es hat diesen Test bestanden, sämtliche Kritikpunkte der Opposition sind wie Seifenblasen zerplatzt. Jetzt gucken wir uns das mal im Einzelnen an. Erster Punkt: Ein Vorwurf der CDU in der damaligen Anhörung richtete sich gegen § 14 des Gesetzes, also der zentralen Norm für Beschränkungen und Verbote. Ihr inzwischen abgewählter ehemaliger Fraktionsvorsitzender Herr Dregger unterstellte uns, dass sich die Regelbeispiele angeblich einseitig gegen rechtsextreme oder NSverherrlichende Tatbestände richten. Uns wurde ferner vorgeworfen, den Behörden zum Beispiel gegen antisemitische Tatbestände keine Mittel an die Hand zu geben. Und was ist mit der Seifenblase passiert? – Es wurde gesagt: Das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht hat sie am 29. April platzen lassen. [Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Gestützt auf § 14 Abs. 1 und auch auf das neue Regelbeispiel der Vermittlung der Gewaltbereitschaft und dadurch stattfindende Einschüchterung, wurde die angemeldete propalästinensische Demonstration verboten. Schuld daran ist übrigens das Verhalten bei vorangegangenen Versammlungen. Wer Flaschen, Steine und Pyrotechnik auf Menschen wirft, überschreitet die rote Linie der Friedlichkeit. Und wer – ich zitiere – „bombardiert Tel Aviv!“ oder „Juden gleich Kindermörder“ auf Transparente schreibt, vermittelt nach Auffassung der Gerichte erhebliche Gewaltbereitschaft. Diese Äußerungen sind auf Aggression und Rechtsbruch angelegt und mit unserem Gesetz nicht vereinbar. Das ist eine klare Botschaft unseres Gesetzes, auch für die Zukunft. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Der zweite Streitpunkt ist die Streichung des Tatbestandsmerkmals der öffentlichen Ordnung. Die CDU versucht auch hier, den Untergang des Abendlands herbeizusingen, und legt uns diesen Gesetzentwurf vor. Erstens braucht es die öffentliche Ordnung juristisch nicht. Die von der SPD-Bundestagsfraktion und auch vielen kritischen Rechtswissenschaftler und Rechtswissenschaftlerinnen bei ihrer Einführung in das alte Bundesversammlungsgesetz genannten Kritikpunkte überzeugen bis heute. Alle von Ihnen angesprochenen Fälle können entweder mit unserem Versammlungsfreiheitsgesetz oder, wie Frau Senatorin Spranger am Beispiel des Z-Symbols ausgeführt hat, dem Strafgesetzbuch gelöst werden. Zweitens kann ich Ihre Argumente auch deswegen nicht ernst nehmen, Herr Kollege Herrmann, weil Sie leider noch nicht einmal das Gesetz gelesen haben. Ich helfe Ihnen mal und zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: Eine Versammlung kann insbesondere verboten, beschränkt oder nach deren Beginn aufgelöst werden, wenn … aufgrund der konkreten Art und Weise ihrer Durchführung … in erheblicher Weise gegen das sittliche Empfinden der Bürgerinnen und Bürger und grundlegende soziale oder ethische Anschauungen verstößt. Zitat Ende. – Das ist § 14 Abs. 2 Satz 2 Variante 2 unseres Versammlungsfreiheitsgesetzes. Und würden Sie sich im Versammlungsrecht besser auskennen, Herr Herrmann, wüssten Sie, dass das die Legaldefinition der öffentlichen Ordnung ist. Sie steht als Ultima Ratio noch an dieser einzigen Stelle im Gesetz. Wir als Linke hätten gern darauf verzichtet, und die aktuelle Rechtsprechung gibt uns ja auch recht: Es braucht diesen Tatbestand gar nicht. Es war aber ein vertretbarer politischer Kompromiss, und auch deswegen ist Ihr Antrag nicht zustimmungsfähig und unnötig. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Beifall von Jan Lehmann (SPD)] Kommen wir jetzt mal zum Antrag der FDP. Sie beantragen hier die Streichung eines verbrieften Grundrechts. Das lehnen wir ab. Denn zum Schutzbereich der Versammlungsfreiheit gehört auch der Schutz vor erheblichen Störungen durch Personen in und im Nahbereich der Versammlung. Das ist ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Deswegen enthält unser Gesetz das Ausschlussrecht für Versammlungsleitung, deswegen enthält der Musterentwurf für ein Versammlungsgesetz diese Normen, und deswegen war es auch nach alter Rechtslage möglich. Liebe FDP! Lieber Herr Jotzo! Jetzt müssen Sie mir mal einen Widerspruch aufklären: Warum enthält Ihr alleiniger Gesetzentwurf für ein Versammlungsfreiheitsgesetz in Schleswig-Holstein – das war FDP pur, das war nicht Kenia, das war Ihre Fraktion allein, ohne irgendeinen Koalitionspartner – exakt dieselbe wortgleiche Ausschlussnorm, die Sie hier streichen wollen? [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Werner Graf (GRÜNE) und Vasili Franco (GRÜNE)] Haben Sie immer noch nicht gelernt, dass der Schutzbereich und die Gewährleistung der kollektiven Kommunikationsgrundrechte in Berlin nicht anders ausfallen können als zum Beispiel in Schleswig-Holstein? Lassen Sie sich das doch am besten mal von Wolfgang Kubicki erklären, bevor Sie hier mit einem solchen Gesetzentwurf um die Ecke kommen. Als Erklärung noch mal, Herr Jotzo: Der von Ihnen genannte § 7 Abs. 4 ist kein polizeirechtlicher Platzverweis. (Sebastian Schlüsselburg) Es ist eine spezielle versammlungsrechtliche Norm, die in der Gesamtheit des Gesetzes und natürlich durch die Überformungen der widerstreitenden Grundrechte ausgelegt werden muss. Deswegen ist es natürlich kein Platzverweis aus dem gesamten Bereich und Nahbereich der Versammlung, sondern, wenn er überhaupt zur Anwendung kommt, geht es darum, jemanden aus der Versammlung bei Vorlage der Tatbestandsvoraussetzungen möglicherweise herauszunehmen und ihm dann gleichwohl im Nahbereich unter Gewährleistung und minimaler Einschränkung seiner Pressefreiheit die weitere Berichterstattung zu ermöglichen. Das setzt immer noch voraus, dass die Tatbestandsvoraussetzungen gegeben sind. Da hat der Versammlungsleiter eine Einschätzungsprärogative, ja, aber er kommt auch nicht um das Tatbestandsmerkmal der erheblichen Störung herum. Das hat Herr Franco gerade auch noch mal überzeugend ausgeführt. Herr Schreiber hat noch mal darauf hingewiesen: Das Grundproblem, dass wir an der Stelle haben, ist, dass Sie eine andere Herangehensweise und Auslegung an das Versammlungswesen und das Versammlungsrecht haben als die Koalition hat. Für Sie steht das Versammlungsrecht immer noch in der Tradition von Polizei- und Ordnungsrecht. Das ist aber inzwischen überholt. Das Versammlungsrecht ist ein spezielles, grundrechtausformendes Recht und muss immer in diesem Lichte ausgelegt und interpretiert werden. Das sollten Sie eigentlich spätestens seit der Brokdorf-Entscheidung zur Kenntnis genommen haben. Vizepräsidentin Cornelia Seibeld: Jetzt hat sich erwartbar der Kollege Jotzo gemeldet, um Ihre Frage mit einer Frage zu beantworten. Sebastian Schlüsselburg (LINKE): Ich bin ganz gespannt, Frau Präsidentin! Vizepräsidentin Cornelia Seibeld: Ich auch. Björn Matthias Jotzo (FDP): Vielen Dank, Herr Kollege Schlüsselburg, dass Sie die Zwischenfrage zulassen! Ist Ihnen bekannt, dass die Regelung des Versammlungsfreiheitsgesetzes in Schleswig-Holstein auf eine Zeit der vor-vor-vergangenen Legislaturperiode zurückgeht, als die FDP-Fraktion gar nicht an dessen Erschaffung beteiligt war? Sebastian Schlüsselburg (LINKE): Kollege Jotzo! Da sollten Sie mit mir nicht Schlittenfahren, davon habe ich nämlich ein bisschen mehr Ahnung als Sie. [Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Ui! von der FDP] Die Genese des Versammlungsfreiheitsgesetzes in Schleswig-Holstein bestand darin, dass die FDP-Fraktion unter Wolfgang Kubicki – ich kann Ihnen auch noch die Drucksachennummer nachliefern, wenn Sie wollen, ich wollte es vorhin sogar ausdrucken und hochhalten – einen Gesetzesantrag eingebracht hat, allein, auf Basis des Musterentwurfs für ein Versammlungsgesetz, erarbeitet vom Arbeitskreis für Versammlungsrecht unter der Leitung von Wolfgang Hoffmann-Riem, der im Übrigen lange Berichterstatter für dieses Grundrecht im zuständigen Senat des Bundesverfassungsgerichts war. Deswegen ist die wortgleiche Norm in Ihrem Gesetzentwurf von Schleswig-Holstein wortgleich zu unserer Norm ja auch drin, weil Herr Kubicki von der Materie Ahnung hat und weil Herr Hoffmann-Riem und Herr Hong und andere in dem Arbeitskreis die Auswertung der Rechtsprechung vernünftig vorgenommen haben. Und dann hat die damals sogenannte Küstenkoalition auf der Grundlage Ihres reinen FDP-Antrags einen umfangreichen Änderungsantrag eingebracht, der selbstverständlich bestimmte freiheitliche Verbesserungen vorgenommen hat, weswegen Sie, glaube ich, zumindest im Ergebnis dem Gesetz auch nicht zugestimmt haben, weil Ihr Gesetz sozusagen an für Sie entscheidenden Punkten durch den Änderungsantrag gänzlich verändert wurde. Aber das ändert doch nichts an der Tatsache, dass das FDP pur war. Die Norm, die Sie hier streichen wollen, und dieses Maß an Schizophrenie habe ich von Ihnen jetzt nicht vernünftig erklärt bekommen. Das ist so ein Punkt: Mit welcher FDP reden wir eigentlich gerade, mit der FDP, die von Grund- und Freiheitsrechten Ahnung hat, oder mit der FDP, die Grundrechtsgewährleistungen nach Kassenlage macht? Das frage ich. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Carsten Schatz (LINKE): Das weiß man nie so genau! ] Aber anschließend noch ein Wort zum Vorfall vom 23. April. Herr Franco hat schon gesagt: Das war kein Problem der Rechtsgrundlage. Es war ein Problem der Rechtsanwendung. Die Polizei hat vor Ort die Grundrechte der Presse- und Versammlungsfreiheit einfach aus meiner Sicht falsch abgewogen. Entweder war die Störung gar nicht erheblich im tatbestandlichen Sinne, und selbst wenn sie es war, hätte der Journalist weiter im direkten Umfeld der Demo seiner Arbeit nachgehen können. Das wäre dann praktische Konkordanz. Das wäre dann ein schonender Ausgleich der widerstreitenden Grundrechtspositionen gewesen. Als Gesetzgeber haben wir die aus der Pressefreiheit folgende Gewährleistungsaufgabe der freien Berichterstattung der Medien geregelt. Kollege Schreiber und Kollege Franco haben die Norm auch zitiert. Die korrekte Gesetzesanwendung können und wollen wir der Exeku-(Sebastian Schlüsselburg) tive an der Stelle auch gar nicht abnehmen. Das ist nicht unser Job. Insofern werden wir als Koalition in der Mitte der Wahlperiode das Versammlungsfreiheitsgesetz unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und der Praxis evaluieren. Schnellschüsse zu einzelnen Punkten lehnen wir ab. Das ist mit uns nicht zu machen. Versammlungsrecht ist Verfassungsrecht. Das Versammlungsfreiheitsgesetz ist sekundäres Verfassungsrecht. Damit sollte man ein bisschen substantiierter umgehen, als Sie das gemacht haben. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN – Torsten Schneider (SPD): Bravo!] Vizepräsidentin Cornelia Seibeld: Vielen Dank, Herr Kollege! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung beider Gesetzesanträge an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. – Widerspruch hierzu höre ich nicht – dann verfahren wir so. Ich rufe auf – wie eingangs beschlossen – vorgezogen lfd. Nr. 16: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10-Kommission des Landes Berlin Wahl Drucksache 19/0038 in Verbindung mit lfd. Nr. 17: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz Wahl Drucksache 19/0092 und lfd. Nr. 18: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Richterwahlausschusses Wahl Drucksache 19/0100 und lfd. Nr. 19: Wahl einer/eines Abgeordneten zum Mitglied und einer/eines Abgeordneten zum stellvertretenden Mitglied des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung Wahl Drucksache 19/0039 und lfd. Nr. 20: Wahl einer Person zum Mitglied und einer weiteren Person zum Ersatzmitglied des Kuratoriums des Lette-Vereins – Stiftung des öffentlichen Rechts Wahl Drucksache 19/0041 und lfd. Nr. 21: Wahl einer Person zum Mitglied und einer weiteren Person zum stellvertretenden Mitglied des Kuratoriums des Pestalozzi-Fröbel-Hauses – Stiftung des öffentlichen Rechts Wahl Drucksache 19/0042 Die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion für diese Gremien haben in den letzten Sitzungen keine Mehrheit gefunden. Die AfD-Fraktion schlägt zur Wahl vor: für die G-10- Kommission nunmehr Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker als Beisitzerin und Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson als stellvertretenden Beisitzer, für den Ausschuss für Verfassungsschutz nunmehr Herrn Abgeordneten Antonin Brousek als Mitglied und Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel als stellvertretendes Mitglied, für den Richterwahlausschuss erneut Herrn Abgeordneten Marc Vallendar als ständiges Mitglied und Herrn Abgeordneten Antonin Brousek als ständiges stellvertretendes Mitglied, für das Kuratorium der Berliner Landeszentrale für politische Bildung nunmehr Herrn Abgeordneten Martin Trefzer als Mitglied und Herrn Abgeordneten Marc Vallendar als stellvertretendes Mitglied, für das Kuratorium des Lette-Vereins nunmehr Herrn Abgeordneten Ronald Gläser als Mitglied und Herrn Abgeordneten Harald Laatsch als Ersatzmitglied und für das Kuratorium des Pestalozzi-Fröbel-Hauses nunmehr Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann als Mitglied und Herrn Abgeordneten Tommy Tabor als stellvertretendes Mitglied. Die Wahl für den Richterwahlausschuss erfolgt gemäß § 88 Abs. 1 Satz 1 des Berliner Richtergesetzes geheim. Für die übrigen Wahlen hat die AfD-Fraktion ebenfalls erneut eine geheime Wahl beantragt. Die Fraktionen haben einvernehmlich vereinbart, diese sechs Wahlen (Vizepräsidentin Cornelia Seibeld) wieder in einem Wahlgang durchzuführen. Sie erhalten für jedes Gremium einen Stimmzettel, also sechs unterschiedlich farbige Zettel, auf denen Sie jeweils für das vorgeschlagene Mitglied und das vorgeschlagene stellvertretende Mitglied „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen können. Sofern in einer Zeile kein Kreuz oder mehrere Kreuze gemacht werden, gilt dies für den jeweiligen Wahlvorschlag als ungültige Stimme. Stimmzettel, die zusätzliche Bemerkungen enthalten, sind insgesamt ungültig. Im Übrigen verläuft das Wahlverfahren wie in den letzten Sitzungen. Abgeordnete, die gewählt haben, bitte ich, den Plenarsaal zu verlassen. Nach der Wahl erfolgt eine Sitzungsunterbrechung zum Lüften. Die Sitzung wird dann um etwa 18.15 Uhr fortgesetzt werden. Ich bitte den Saaldienst, die vorgesehenen Tische aufzustellen. Bitte räumen Sie die Plätze direkt hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum. Ich weise darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet sein dürfen. Dann bitte ich die Beisitzerinnen und Beisitzer, Ihre Plätze einzunehmen, um die Ausgabe der Wahlunterlagen vorzunehmen und deren Abgabe zu kontrollieren. Ich eröffne die Wahlen und bitte um Aufruf der Namen und Ausgabe der Stimmzettel. [Zuruf: Es fehlt noch eine Beisitzerin oder ein Beisitzer!] – Entschuldigung! – Dann warten wir noch einen kleinen Moment. Vielleicht können auch die übrigen Beisitzer im Präsidium noch nach vorne kommen und neben den Wahlkabinen Stellung nehmen. Dann eröffne ich die Wahlen, und bitte mit dem Aufruf der Namen und der Abgabe der Stimmzettel zu beginnen. [Aufruf der Namen und Abgabe der Stimmkarten] Meine Damen und Herren! Hatten jetzt alle Mitglieder des Abgeordnetenhauses die Gelegenheit, zur Wahl zu gehen und ihre Stimme abzugeben? – Das ist offensichtlich der Fall, jedenfalls gibt es keinen Protest. Dann schließe ich den Wahlgang und bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, mit der Auszählung zu beginnen. [Auszählung] Wie angekündigt unterbrechen wir die Sitzung bis 18.15 Uhr. [Lüftungspause von 17.35 bis 18.17 Uhr] Meine Damen und Herren! Dann können wir mit der Sitzung fortfahren. Ich darf Ihnen die Ergebnisse der Wahlen bekannt geben. Für die Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10-Kommission des Landes Berlin, Drucksache 19/0038, entfielen auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion die folgenden Stimmen: Dr. Kristin Brinker: gültige Stimmen 130, Ja-Stimmen 18, Nein-Stimmen 96, Enthaltungen 16. Damit ist Frau Dr. Brinker nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied Herr Dr. Hugh Bronson: gültige Stimmen 128, ungültige 2, Ja-Stimmen 16, Nein-Stimmen 96, 16 Enthaltungen. Damit ist auch Herr Dr. Bronson nicht gewählt. Die Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz, Drucksache 19/0092: Auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion entfielen folgende Stimmen: als Mitglied Antonin Brousek: gültige abgegebene Stimmen 130, Ja-Stimmen 17, Nein-Stimmen 98, Enthaltungen 15. Damit ist Herr Brousek nicht gewählt. Auf den Abgeordneten Frank-Christian Hansel: 129 gültige Stimmen, 1 ungültige Stimme, 17 Ja-Stimmen, 97 Nein-Stimmen, 15 Enthaltungen. Damit ist auch Herr Hansel nicht gewählt. Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Richterwahlausschusses, Drucksache 19/0100: Auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion entfielen die folgenden Stimmen: Herr Abgeordneter Marc Vallendar: gültige Stimmen 129, ungültige 1, Ja-Stimmen 18, Nein-Stimmen 97, Enthaltungen 14. Damit ist Herr Vallendar nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied Herr Antonin Brousek: Gültige Stimmen 128, ungültige 2, Ja-Stimmen 17, Nein-Stimmen 95, Enthaltungen 16. Damit ist auch Herr Brousek nicht gewählt. Wahl einer/eines Abgeordneten zum Mitglied und einer/eines Abgeordneten zum stellvertretenden Mitglied des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung, Drucksache 19/0039: Auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion entfielen die folgenden Stimmen: auf den Abgeordneten Martin Trefzer: 127 gültige Stimmen, 3 ungültige, 17 Ja-, 97 Nein-Stimmen, 13 Enthaltungen. Damit ist Herr Trefzer nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied Herr Marc Vallendar: 126 gültige Stimmen, 4 ungültige Stimmen, 16 Ja-Stimmen, 95 Nein-Stimmen, 15 Enthaltungen. Damit ist auch Herr Vallendar nicht gewählt. Wahl einer Person zum Mitglied und einer weiteren Person zum Ersatzmitglied des Kuratoriums des Lette-Vereins – Stiftung des öffentlichen Rechts, Drucksache 19/0041: Auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion entfielen folgende Stimmen: für den Abgeordneten Ronald Gläser 130 gültige Stimmen, keine ungültige, 18 Ja-Stimmen, 106 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen. Damit ist Herr Gläser nicht gewählt. Und als Ersatzmitglied Herr Harald Laatsch: 129 gültige Stimmen, eine ungültige Stimme, 18 Ja-Stimmen, 100 Nein-Stimmen, 11 Enthaltungen. Damit ist auch Herr Laatsch nicht gewählt. Wahl einer Person zum Mitglied und einer weiteren Person zum stellvertretenden Mitglied des Kuratoriums des Pestalozzi-Fröbel-Hauses – Stiftung des öffentlichen Rechts, Drucksache 19/0042: Auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion entfielen folgende Stimmen: auf den (Vizepräsidentin Cornelia Seibeld) Abgeordneten Gunnar Lindemann 128 gültige Stimmen, 2 ungültige Stimmen, 14 Ja-Stimmen, 111 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. Damit ist er nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Tommy Tabor 128 gültige Stimmen, 2 ungültige Stimmen, 15 Ja-Stimmen, 99 Nein-Stimmen, 14 Enthaltungen. Damit ist auch der Abgeordnete Tabor nicht gewählt. Ich rufe auf lfd. Nr. 4: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Senats (Senatorengesetz – SenG) Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 25. März 2022 Drucksache 19/0269 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0113 Zweite Lesung Die Fraktionen haben sich verständigt, diesen Vorgang zu vertagen. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 5: Änderung der Verfassung von Berlin – Trennung von Amt und Mandat Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung vom 6. April 2022 Drucksache 19/0304 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0011 Zweite Lesung Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Gesetzesantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 19/0011, empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/0304 mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion – die Ablehnung. Wer den Gesetzesantrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion – Enthaltungen kann es demnach nicht geben – ist der Gesetzesantrag abgelehnt. Ich rufe auf lfd. Nr. 6: Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 25. April 2022 Drucksache 19/0324 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0153 Zweite Lesung Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/0153 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – mit allen Fraktionen – die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/0324 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion, die FDP-Fraktion und die AfD-Fraktion. Damit ist die Gesetzesvorlage einstimmig angenommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 7: Gesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 27. April 2022 Drucksache 19/0326 zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0278 Zweite Lesung Der Dringlichkeit haben Sie eingangs bereits zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/0278 empfiehlt der Hauptausschuss einstimmig – bei Enthaltung der AfD-Fraktion und der Fraktion der FDP– die Annahme. – Wer den Gesetzesantrag gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/0326 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der FDP-(Vizepräsidentin Cornelia Seibeld) Fraktion und der AfD-Fraktion ist der Gesetzesantrag damit angenommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 8: Zweites Gesetz zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der CDU und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0293 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist heute nicht mehr vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Hauptausschuss. – Widerspruch hierzu höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 9: Bodycams zum Schutz von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Dritten nicht befristet, sondern dauerhaft! Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 19/0294 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. Auch hierzu ist heute keine Beratung mehr vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 10: Gesetz zur Änderung des Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetzes Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0309 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie sowie an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht, sodass wir so verfahren können. Ich rufe auf lfd. Nr. 11: Gesetz zur Fortschreibung des Berliner Hochschulrechts Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0310 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage federführend an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung sowie mitberatend an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Tagesordnungspunkt 12 wurde bereits in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 13 behandelt. Tagesordnungspunkt 13 war Priorität der Fraktion der CDU unter der Nummer 3.6. Ich rufe auf lfd. Nr. 14: Sechzehntes Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin – Richteranklage Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 19/0320 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Tagesordnungspunkt 15 steht auf der Konsensliste. Die Tagesordnungspunkte 16 bis 21 wurden bereits vorgezogen nach dem Tagesordnungspunkt 3 behandelt. Ich rufe auf lfd. Nr. 22: Wahl von 15 Mitgliedern des Beirates der Berliner Stadtwerke GmbH Wahl Drucksache 19/0204 Die Fraktionen haben vereinbart, die Wahl durch einfache Abstimmung getrennt nach Fraktionsvorschlägen durch Handaufheben durchzuführen. Wir beginnen mit dem Vorschlag der Fraktion der SPD: Frau Abgeordnete Nina Lerch, Herr Abgeordneter Jörg Stroedter, Frau Petra Hildebrandt und Herr Frank Jahnke. Wer die von mir Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koaliti-(Vizepräsidentin Cornelia Seibeld) onsfraktionen, die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der AfD-Fraktion sind die vorgeschlagenen Personen damit gewählt. Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden vorgeschlagen: Frau Jana Bosse, Frau Sandra Giglmaier, Herr Eric Häublein und Frau Caroline Stiel. Wer die von mir Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der AfD-Fraktion sind die vorgeschlagenen Personen damit gewählt. Von der Fraktion der CDU werden vorgeschlagen: Herr Abgeordneter Christian Gräff, Herr Björn Fromm und Herr Sascha Schwarz. Wer die von mir Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der AfD-Fraktion sind die vorgeschlagenen Personen damit gewählt. Von der Fraktion Die Linke werden vorgeschlagen: Herr Dr. Michael Efler und Frau Susanne Ziehlke. Wer die von mir Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der AfD-Fraktion sind die vorgeschlagenen Personen damit gewählt. Von der AfD-Fraktion wird vorgeschlagen: Herr Abgeordneter Frank-Christian Hansel Wer Herrn Abgeordneten Hansel zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP-Fraktion – Enthaltungen? – und bei Enthaltung der CDU-Fraktion ist Herr Hansel nicht gewählt. Und von der Fraktion der FDP wird vorgeschlagen: Herr Abgeordneter Christian Wolf Wer Herrn Abgeordneten Wolf zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion. Gegenstimmen? Eine Gegenstimme von Herrn Lindemann. – Enthaltungen? – Bei Enthaltung des Rests der AfD-Fraktion ist Herr Abgeordneter Wolf damit gewählt. Ich rufe auf lfd. Nr. 23: Wahl der vom Abgeordnetenhaus in den Stiftungsrat der Stiftung Naturschutz Berlin zu entsendenden Mitglieder Wahl Drucksache 19/0308 Die Fraktionen haben vereinbart, auch diese Wahl durch einfache Abstimmung mittels Handaufheben und getrennt nach Fraktionsvorschlägen durchzuführen. Die Fraktion der SPD schlägt vor Herrn Abgeordneten Mathias Schulz. Wer Herrn Schulz zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der AfD-Fraktion ist Herr Schulz damit gewählt. Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird vorgeschlagen Herr Abgeordneter Dr. Turgut Altuğ. Wer Herrn Dr. Altuğ zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der AfD-Fraktion ist Herr Dr. Altuğ damit auch gewählt. Von der Fraktion der CDU wird vorgeschlagen Herr Abgeordneter Danny Freymark. Wer Herrn Freymark zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der AfD-Fraktion ist Herr Freymark damit auch gewählt. Von der Fraktion Die Linke wird vorgeschlagen Frau Abgeordnete Katalin Gennburg. Wer Frau Gennburg zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der AfD-Fraktion ist Frau Gennburg damit gewählt. Von der AfD-Fraktion wird vorgeschlagen Herr Abgeordneter Tommy Tabor. Wer Herrn Abgeordneten Tabor zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der FDP-Fraktion. Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Koalitionsfraktionen. [Heiko Melzer (CDU): Und der CDU-Fraktion!] Damit ist Herr Tabor gewählt. [Beifall bei der AfD] Von der Fraktion der FDP wird vorgeschlagen Herr Abgeordneter Felix Reifschneider. Wer Herrn Reifschneider zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion und (Vizepräsidentin Cornelia Seibeld) die FDP-Fraktion. – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der AfD-Fraktion ist Herr Reifschneider damit gewählt. Die Tagesordnungspunkte 24 und 25 stehen auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 26: Nr. 6/2022 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 27. April 2022 Drucksache 19/0327 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig – mit allen Fraktionen – die Zustimmung zu dem Vermögensgeschäft. Wer dem Vermögensgeschäft Nummer 6/2022 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion, die FDP-Fraktion und die AfD-Fraktion. Damit ist die Zustimmung zu diesem Vermögensgeschäft erfolgt. Tagesordnungspunkt 26 A war Priorität der Fraktion Die Linke unter Nummer 3.1. Tagesordnungspunkt 27 steht auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 27 A: Zweite Verordnung zur Änderung SARS-CoV-2- Basisschutzmaßnahmenverordnung Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin und § 3 Satz 1 des Berliner COVID-19-Parlamentsbeteiligungsgesetzes Drucksache 19/0336 Die Vorlage hat das Abgeordnetenhaus hiermit zur Kenntnis genommen. Vorgeschlagen wird die Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 28: Zusammenstellung der vom Senat vorgelegten Rechtsverordnungen Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/0325 Die Fraktion der CDU und die Fraktion Die Linke haben die Überweisung der Verordnung und der Zweiten Verordnung zur Änderung der Schulstufen-COVID-19- Verordnung 2021/2022 und der Berufliche-SchulenCOVID-19-Verordnung 2021/2022 an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie beantragt. – Dementsprechend wird verfahren. Im Übrigen hat das Haus von den vorgelegten Rechtsverordnungen hiermit Kenntnis genommen. Die Tagesordnungspunkte 29 bis 32 stehen auf der Konsensliste. Tagesordnungspunkt 33 war Priorität der Fraktion der SPD unter Nummer 3.4. Tagesordnungspunkt 34 steht auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 35: Gut zu Fuß in Berlin Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 19/0314 Die Fraktionen haben vereinbart, diesen Antrag zu vertagen. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so. Tagesordnungspunkt 36 war Priorität der Fraktion der FDP unter Nummer 3.3. Die Tagesordnungspunkte 37 und 38 stehen auf der Konsensliste. Tagesordnungspunkt 39 war Priorität der AfD-Fraktion unter Nummer 3.2. Die Tagesordnungspunkte 40 bis 43 stehen auf der Konsensliste. Meine Damen und Herren! Damit sind wir am Ende unserer heutigen Sitzung angekommen. Die nächste Sitzung findet am Donnerstag, den 19. Mai 2022, um 10.00 Uhr statt. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN, der CDU, der LINKEN und der FDP – Beifall von Dr. Kristin Brinker (AfD)] Die Sitzung ist damit geschlossen. [Schluss der Sitzung: 18.35 Uhr] Anlage 1 Konsensliste Vorbehaltlich von sich im Laufe der Plenarsitzung ergebenden Fraktionen vor der Sitzung empfohlen, nachstehende Tagesordnungspunkte Lfd. Nr. 15: Effektive Wohnraumversorgung statt teurer Selbstbeschäftigung – Gesetz über die Auflösung der „Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts“ Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 19/0321 vertagt Lfd. Nr. 24: Rauschgiftkriminalität bekämpfen! Mehr Ressourcen, mehr Personal und vor allem ein politischer Wille zum Handeln Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 4. April 2022 Drucksache 19/0306 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0013 mehrheitlich – gegen AfD – abgelehnt Lfd. Nr. 25: Erstellung einer Monitoringstudie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Berlin Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 25. April 2022 Drucksache 19/0307 zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0201 einstimmig – bei Enthaltung CDU und FDP – angenommen Lfd. Nr. 27: Erste Verordnung zur Änderung SARS-CoV-2- Basisschutzmaßnahmenverordnung Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin und § 3 Satz 1 des Berliner COVID-19-Parlamentsbeteiligungsgesetzes Drucksache 19/0311 an GesPflegGleich Änderungen haben Ältestenrat und Geschäftsführer der ohne Aussprache wie folgt zu behandeln: Lfd. Nr. 29: Asterisk bei den Berlinern? Gendersprache an Schulen untersagen! Amtliches Regelwerk der deutschen Rechtschreibung anwenden Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0196 an BildJugFam Lfd. Nr. 30: Konsequenzen aus der DEVI-Studie: Kooperation mit Islamisten beenden, Koranschulen kontrollieren und radikale Moscheevereine verbieten Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0261 an InnSichO Lfd. Nr. 31: Einsetzung eines Sonderausschusses für die Zusammenarbeit der Länder in der Metropolregion Berlin und Brandenburg Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0275 an Recht Lfd. Nr. 32: Abschaffung der „Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts“ Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0289 an StadtWohn Lfd. Nr. 34: Pflegekinder und ihre Familien endlich stärken! (III) – Ausstattungsoffensive für Pflegestellen Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 19/0297 an BildJugFam Lfd. Nr. 37: Berliner ÖPNV größer denken: Ausbau des U-Bahnnetzes beschleunigen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 19/0316 an Mobil Lfd. Nr. 38: Freie Fahrt für Obdachlose! Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 19/0317 vertagt Lfd. Nr. 40: Mobilitätshub in Malchow Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 19/0322 an Mobil Lfd. Nr. 41: Homophobie an Berliner Schulen frühzeitig erkennen und ihr entschieden entgegentreten! Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 19/0323 an BildJugFam Lfd. Nr. 42: Entwurf des Bebauungsplans 7-82b vom 28. Juli 2021 für das Grundstück Götzstraße 36 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Tempelhof Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0298 vorab an StadtWohn und Haupt Lfd. Nr. 43: Entwurf des Bebauungsplans 1-106 (Erweiterung Bundeskanzleramt) vom 27.07.2021 für die Erweiterung des Bundeskanzleramts auf dem Moabiter Werder und einer Teilfläche östlich der Spree sowie über einem Abschnitt der Spree im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0312 an StadtWohn und Haupt Anlage 2 Beschlüsse des Abgeordnetenhauses Vor Eintritt in die Tagesordnung Zustimmung zur Einsetzung einer Parlamentarischen Konferenz für die Zusammenarbeit der Parlamente der Länder Berlin und Brandenburg Die parlamentarische Zusammenarbeit des Landtages Brandenburg und des Abgeordnetenhauses von Berlin erfolgt im Rahmen einer Parlamentarischen Konferenz. Danach entsendet jedes Parlament elf Mitglieder, die unter dem gemeinsamen Vorsitz der Präsidentin des Landtages und des Präsidenten des Abgeordnetenhauses zwei bis drei Mal jährlich die Positionen zu länderübergreifenden Themen und Projekten abstimmen. Die Parlamentarische Konferenz ist insoweit Impulsgeber und Koordinator. Unter Einbeziehung der Fachausschüsse sollen gemeinsame Standpunkte entwickelt werden. Die Konferenz kann Anhörungen und Fachgespräche mit Experten durchführen sowie konkrete Projekte und Beispiele in Augenschein nehmen. Zu lfd. Nr. 22: Wahl von 15 Mitgliedern des Beirates der Berliner Stadtwerke GmbH Wahl Drucksache 19/0204 Es wurden gewählt: auf Vorschlag der Fraktion der SPD: Frau Petra Hildebrandt Herr Frank Jahnke Frau Abg. Nina Lerch Herr Abg. Jörg Stroedter auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Frau Jana Bosse Frau Sandra Giglmaier Herr Eric Häublein Frau Caroline Stiel auf Vorschlag der Fraktion der CDU: Herr Björn Fromm Herr Abg. Christian Gräff Herr Sascha Schwarz auf Vorschlag der Fraktion Die Linke: Herr Dr. Michael Efler Frau Susanne Ziehlke auf Vorschlag der Fraktion der FDP: Herr Abg. Christian Wolf Zu lfd. Nr. 23: Wahl der vom Abgeordnetenhaus in den Stiftungsrat der Stiftung Naturschutz Berlin zu entsendenden Mitglieder Wahl Drucksache 19/0308 Es wurden gewählt: auf Vorschlag der Fraktion der SPD: Herr Abg. Mathias Schulz auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Herr Abg. Dr. Turgut Altuğ auf Vorschlag der Fraktion der CDU: Herr Abg. Danny Freymark auf Vorschlag der Fraktion Die Linke: Frau Abg. Katalin Gennburg auf Vorschlag der AfD-Fraktion: Herr Abg. Tommy Tabor auf Vorschlag der Fraktion der FDP: Herr Abg. Felix Reifschneider Zu lfd. Nr. 25: Erstellung einer Monitoringstudie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Berlin Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 25. April 2022 Drucksache 19/0307 zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0201 Der Senat wird aufgefordert, eine Monitoringstudie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen für Berlin zu beauftragen. Die Studie soll die Versorgungssituation für von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffene Frauen und Mädchen reflektieren. Dabei soll spezifisch auf marginalisierte Gruppen eingegangen werden – insbesondere auf behinderte Frauen und Mädchen sowie geflüchtete Frauen und Mädchen. Um eine einheitliche qualifizierte Datengrundlage für einen abgestimmten Planungsprozess zwischen den Berliner Bezirken, anderen Bundesländern und der Bundesebene zu schaffen, müssen für die Studie zudem einheitliche Leitlinien entwickelt und angewandt werden. Darüber hinaus sollen Projektevaluationen sowie Expert:innengespräche unter breiter Beteiligung der Akteur:innen des Handlungsfelds zur Diskussion der aufbereiteten Daten enthalten sein. Auf Basis dieses Datensystems sollen künftig valide Aussagen zum Stand und zur bedarfsgerechten Entwicklung des Hilfesystems im Kontext häuslicher Gewalt getroffen werden. Gemäß geltenden Regelungen soll ein Ausschreibungsverfahren eingeleitet werden, um eine geeignete sozialwissenschaftliche Einrichtung für ein Monitoring ermitteln zu können. Dem Abgeordnetenhaus ist spätestens bis zum 31. Dezember 2022 zu berichten. Zu lfd. Nr. 26: Nr. 6/2022 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 27. April 2022 Drucksache 19/0327 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin der nachfolgend genannten Teilfläche des Grundstücks in das Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) zum Zeitpunkt des im notariell beurkundeten Kaufvertrags genannten Nutzen- Lastenwechsels (nach aktuellem Stand frühestens zum 1. Juli 2022) zu: Liegen- Bezirk Ge- Flur Flur- Grundschaft mar- stück stücksfläche kung in m² Lands- Friedrichs- Fried- 08 245 ca. 753 berger hain- richs- Teilfläche Allee 49 Kreuzberg hain Zu lfd. Nr. 26 A Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung vom 4. Mai 2022 Drucksache 19/0335 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 6. April 2022 Drucksache 19/0295 zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0279 kel 48 der Verfassung von Berlin einen Untersuchungsausschuss ein, der das Ermittlungsvorgehen im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln untersucht. II. Der Ausschuss besteht aus elf Mitgliedern (drei Mitglieder der Fraktion der SPD, zwei Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zwei Mitglieder der Fraktion der CDU, zwei Mitglieder der Fraktion Die Linke, ein Mitglied der Fraktion der AfD und ein Mitglied der Fraktion der FDP) sowie elf Stellvertreter:innen. III. Jede Fraktion erhält für die personelle Ausstattung eine pauschale Erstattung nach § 8 Abs. 6 des Fraktionsgesetzes. Diese entspricht für die Dauer der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses monatlich dem Entgelt einer Vollzeitstelle in Höhe der jeweils geltenden Vergütung für die Entgeltgruppe E13/3 TV-L (4619,20 €) zzgl. Arbeitgeberanteil monatlich und wird entsprechend der Tarifentwicklung zum 1. Dezember 2022 angehoben. § 10 Abs. 1 des Fraktionsgesetzes gilt entsprechend. IV. Der Untersuchungsausschuss soll folgende Sachverhalte prüfen: A. Bisheriges Behördenhandeln der Polizei Berlin im Zusammenhang mit Straftaten und Verdachtsfällen der Anschlagsserie in Berlin-Neukölln 1. Welche Straftaten konnten aufgrund welcher Kriterien der Straftatenserie („Neukölln Komplex“) zugeordnet werden? Ab wann wurden die Delikte im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen als Serie betrachtet und wie erfolgte die zeitliche Abgrenzung? 2. Welche Ermittlungsansätze haben sich daraus ergeben, welche Stellen waren an den Ermittlungen beteiligt? Welche Akten wurden in diesen Zusammenhängen angelegt? 3. Welche kriminaltechnischen Untersuchungen/Tatortarbeit und weiteren technischen Ermittlungsmaßnahmen fanden bei den einzelnen Delikten, insbesondere bei den Brandanschlägen, statt? Inwieweit und zu welchen Zeitpunkten erfolgte eine Befragung der Nachbarschaft bei den Ermittlungen zu den einzelnen Delikten? 4. Welche Annahmen bzgl. der Täter:innenstruktur lagen den Ermittlungsansätzen zu Grunde? Inwiefern wurden (zu welchem Zeitpunkt) Strukturermittlungen durchgeführt bzw. erwogen ? 5. Wie ist der Stand der Ermittlungen zu allen betroffenen Fällen, aus welchen Gründen wurden Verfahren eingestellt bzw. abgeschlossen und welche Ergebnisse wurden festgehalten? 6. Welche Tatverdächtigen gibt es zu der Straftatenserie und welche Straftaten werden diesen zugeordnet? Welche Tatsachen/Beweismittel sprechen für die Täterschaften der Verdächtigen bei welchen Delikten? 7. Welche Ergebnisse konnten durch die Ermittlungsgruppen (EG Rex, OG Rex, EG Süd-Ost, RAP REX, EG ReSin, BAO Fokus) erzielt werden? 8. Welche Delikte im Bereich PMK – rechts – sind in Neukölln im Zeitraum seit 2009 im Zusammenhang mit Tatverdächtigen der Straftatenserie erfasst und nicht der Serie zugeordnet worden? 9. Inwieweit lagen der Polizei Berlin phänomenbereichsspezifische Erkenntnisse, insbesondere aus dem LKA 5 und 6 sowie den betroffenen Abschnitten, im Hinblick auf Tatserie, Verdächtige sowie mögliche Unterstützer:innen und Strukturen vor? Inwieweit wurden diese Erkenntnisse überprüft mit welchem Ergebnis? 10. Inwieweit wurden Tatverdächtige oder Personen aus dem Unterstützer:innenumfeld als Gefährder oder relevante Personen geführt? Stehen oder standen Personen auf der bundesweiten Liste rechter Gefährder? Inwiefern wurden Gefährderansprachen mit den Tatverdächtigen oder weiteren Personen im Bereich PMK – rechts –, die in Neukölln leben, aufgrund von Vorfällen in Neukölln geführt? 11. Inwieweit und mit welcher Begründung ergaben sich in der Führung der EG ReSin seit Gründung personelle Veränderungen? 12. Gab es Erkenntnisse zum Umgang mit Waffen im mutmaßlichen Täter:innenumfeld? 13. Wie erfolgten jeweils die Auswahl und Zusammenstellung der Mitarbeitenden für die spezialisierten Dienststellen der Polizei im Zusammenhang mit Rechtsextremismus in Neukölln und der Straftatenserie? Welche Maßnahmen wurden getroffen, um die Mitarbeitenden auf ihre persönliche Eignung zum Einsatz im Bereich der Bekämpfung von Rechtsextremismus zu überprüfen? Wie wurde der Wissenstransfer sichergestellt? 14. Wie erfolgte die Aktenführung bezüglich Ermittlungen und Gefahrenabwehr und konnte ein effektiver inner- und zwischenbehördlicher Erkenntnisaustausch sichergestellt werden? 15. Bei welchen Personen und Objekten fanden im Rahmen der Ermittlungen zur Straftatenserie oder aufgrund von PMK-rechts-Bezug in Neukölln für welchen Zeitraum Observationen und TKÜ-Maßnahmen (u. a. „Ostburger Eck“) und mit welchen Ergebnissen statt? 16. Welche Feindeslisten wurden digital oder analog bei Tatverdächtigen sichergestellt? Wie fand die Auswertung statt? Welche Erkenntnisse gab es zur Erstellung und Verbreitung der Feindeslisten (u. a. Datensammlung, Webseiten & Netzwerke)? Welche Ermittlungen resultierten aus diesen Informationen? Wie und wann fand eine Information der auf den Feindeslisten auftauchenden Personen und Organisationen statt, und nach welchen Kriterien wurde die Form der Information ausgewählt? 17. Wurde im Rahmen der Untersuchung der beschlagnahmten IKT Verbindungen zu Personen, die in persönlichen Chats oder Chatgruppen im Zusammenhang auftauchten, nachgegangen? Welche Erkenntnisse ergaben sich aus den einsehbaren Chatverläufen? 18. Wurden Delikte außerhalb Neuköllns auf Verbindungen zu den Taten der Serie und den Tatverdächtigen überprüft? Bestanden Erkenntnisse über die Beteiligung der Tatverdächtigen an Straftaten in Treptow-Köpenick und anderen Bezirken, insbesondere im Rahmen der systematischen Bekämpfung einzelner Personen aufgrund ihres antifaschistischen Engagements? 19. Spielte der Polizeiabschnitt Treptow (früher 65, jetzt 35) bei den Ermittlungen zur Neuköllner Straftatenserie eine Rolle? Wurden Parallelen zwischen Aktionsformen und Personenkreisen bei Straftaten in Neukölln und Treptow-Köpenick im Rahmen der Ermittlungen betrachtet? 20. Welche Erkenntnisse bestanden zur Entstehung der Begehungsform der Anschlagsserie in der rechtsextremen Szene? In welchen Fällen in Berlin oder Brandenburg gab es ähnliche Muster vor oder nach Beginn der Neuköllner Straftatenserie? B. Verfahren und Erkenntnisse der Generalstaatsanwaltschaft sowie der Staatsanwaltschaft Berlin 21. Welche Ermittlungen haben die Staatsanwaltschaft Berlin sowie die Generalstaatsanwaltschaft bezüglich der Anschlagsserie in Neukölln veranlasst? 22. Welche Erkenntnisse zur Straftatenserie Neukölln lagen im Untersuchungszeitraum vor und ab wann wurden die Taten als Serie behandelt und priorisiert? 23. Welche Verfahren sind von der Staatsanwaltschaft Berlin sowie der Generalstaatsanwaltschaft geführt und mit welchem Ergebnis abgeschlossen worden? Welche Verfahren sind aus welchen Gründen eingestellt worden? 24. Wie gestaltete sich die Arbeitsweise der Abteilung 231 der Staatsanwaltschaft Berlin in Bezug auf den Ermittlungskomplex? Aus welchen Gründen wurden die Brandstiftungsdelikte zunächst auf unterschiedliche Dezernate verteilt? 25. Wie wurde die staatsanwaltschaftliche Sachleitungsbefugnis wahrgenommen? 26. Aus welchen Gründen wurde die Äußerung, die eine Befangenheit von Oberstaatsanwalt F. möglich erscheinen ließ, nicht an Vorgesetzte und Aufsichtsbehörden übermittelt? 27. Welche Ergebnisse erbrachte eine diesbezügliche Überprüfung und welche Veranlassungen wurden auf diese Ergebnisse hin getroffen? Erfolgte nach den Umsetzungen der Staatsanwälte S. und F. eine Revision der bis dahin erfolgten Verfahrensführung und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 28. Gab es zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Generalbundesanwalt einen Austausch im Zusammenhang mit den Ermittlungen? 29. Inwieweit und in welcher Form erfolgte zu den einzelnen Taten, der Straftatenserie, zu Ermittlungen und Erkenntnissen eine Information der jeweiligen Behördenleitungen und/oder der Hausleitungen der mit der Straftatenserie befassten Senatsverwaltungen? C. Vorgehen und Erkenntnisse des Berliner Verfassungsschutzes 30. Welche Erkenntnisse zur Straftatenserie Neukölln bzw. zu den Tatverdächtigen und dahinterliegenden Strukturen und Organisationen lagen für den Untersuchungszeitraum vor? 31. Innerhalb welcher Vorgänge und mit welchen, auch nachrichtendienstlichen, Mitteln wurden diese Erkenntnisse gewonnen und wie wurde mit den gewonnenen Erkenntnissen verfahren? Welche Ziele verfolgten diese Maßnahmen? 32. Welche Maßnahmen wurden nach den Hinweisen der Sonderermittler:innen zur unvollständigen Auswertung von G-10- Daten veranlasst? Gab es weitere Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zu Gefahrenlagen, die später in Straftaten mündeten? 33. Welche Erkenntnisse zur rechten Szene in Neukölln konnten durch Lagebilder, Sachakten und weitere Erkenntnisse des Verfassungsschutzes erhoben werden? Welche der Informationen wurden jeweils wann und in welcher Form an die Ermittlungsbehörden weitergegeben? 34. Was waren Gegenstand und Folge der vom Verfassungsschutz an die Ermittlungsbehörden übermittelten Behördenzeugnisse? 35. Welche Erkenntnisse hat der Verfassungsschutz im Rahmen der Sachakten zur rechtsextremen Szene in Neukölln zu den Aktivitäten, Personen, Kennbeziehungen und Treffpunkten seit 2000? 36. Welche Erkenntnisse bestehen zum Einstieg der Tatverdächtigen in die rechtsextreme Szene (insb. Zeitpunkt, Kontaktpersonen, Aktionsbeteiligung)? 37. Bei welchen Personen und Objekten fanden im Rahmen der Ermittlungen zur Straftatenserie oder aufgrund von PMK-rechts-Bezug in Neukölln für welchen Zeitraum Observationen und TKÜ-Maßnahmen (u. a. „Ostburger Eck“) und mit welchen Ergebnissen statt? D. Zusammenarbeit der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden 38. Wie gestaltete sich die Zusammenarbeit der Berliner Polizei mit der Staatsanwaltschaft Berlin und dem Berliner Verfassungsschutz? 39. Welche Erkenntnisse ergaben sich zum Ermittlungskomplex durch die Einrichtung des GIBZ? 40. Wie gestaltete sich die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungs- und Verfassungsschutzbehörden des Bundes und des Landes Brandenburg? 41. Welche Informationen erhielten die Berliner Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden durch Behörden anderer Länder oder des Bundes? Inwiefern waren der Ermittlungskomplex, Tatverdächtige oder Betroffene Gegenstand von Beratungen des GAR bzw. GETZ? 42. Bestanden Absprachen zwischen der Polizei Berlin und den Nachrichtendiensten des Landes Berlin, anderer Bundesländer oder des Bundes bezüglich der Erkenntnisgewinnung, des -austauschs und der - verwendung zu Tatserie, Verdächtigen, Strukturen oder Organisationen? Inwieweit wurden Erkenntnisse aus nachrichtendienstlichem Aufkommen für gefahrenabwehrrechtliche oder strafprozessuale Maßnahmen verwendet? 43. Welche strukturellen Maßnahmen wurden in den Berliner Sicherheitsbehörden seit 2009 zur effektiven Bekämpfung rechtsextremer Gewalt ergriffen? E. Umgang mit den Betroffenen der Straftatenserie Neukölln sowie den zivilgesellschaftlichen Akteur:innen 44. Welche Beschwerden bzgl. der Ermittlungsarbeit gingen von Betroffenen und Zeugen ein? Wie haben sich die Kommunikation und der Umgang mit den Betroffenen im Laufe der Ermittlungen verändert (u. a. auch Dienstanweisungen/Polizeidienstvorschriften)? Hatten die Erkenntnisse aus den Berichten der BAO Fokus und der Sonderermittler:innen Auswirkungen auf den weiteren Umgang mit den Betroffenen? 45. Wie wurde mit Hinweisen von Betroffenen bzw. Dritten auf verdächtige Beobachtungen umgegangen? 46. Wie erfolgte die Gefährdungseinschätzung für die Betroffenen nach den Anschlägen? Inwiefern sind resultierend aus der Auswertung der Taten Sicherheitsgespräche geführt bzw. Schutzmaßnahmen gegenüber den Geschädigten und weiteren als gefährdet eingestuften Dritten vorgenommen worden? 47. Gab es im Vorfeld der Taten Erkenntnisse zu Gefahrenlagen bei Verfassungsschutz oder Polizei? Wenn ja, wie wurde mit diesen Informationen verfahren und inwieweit wurden Personen gewarnt und gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen getroffen? F. Mögliche disziplinarrechtliche oder strafrechtliche Verfehlungen im Zusammenhang mit der Straftatenserie Neukölln 48. Lagen bei der Polizei Berlin und der Staatsanwaltschaft Berlin zu möglichen dienstrechtlichen oder strafrechtlichen Verfehlungen von Angestellten oder Beamt:innen des Landes Berlin mit Bezug zu der Neuköllner Straftatenserie Erkenntnisse vor und welche Maßnahmen zur Ermittlung und ggf. Ahndung erfolgten im Zusammenhang mit a) einem möglichen rechtswidrigen Abruf oder der Weitergabe von Daten und Informationen über Betroffene von rechtsextremer Gewalt oder Weitergabe von ermittlungsrelevanten Informationen, b) rechten oder rechtsextremen „Chatgruppen“ wie z. B. „Die Eierköppe“, c) der Beteiligung des Polizeibeamten S. K. in EG Rex und OG Rex, d) der mutmaßlichen Anwesenheit des Polizeibeamten A. W. sowie eines der Hauptverdächtigen der Neuköllner Straftatenserie in der Kneipe „Ostburger Eck“ am 16. März 2018, e) möglichen weiteren Verfehlungen oder entsprechenden Verdachtslagen? 49. Konnten innerhalb entsprechender Ermittlungen rechte oder rechtsextreme Netzwerke ermittelt oder festgestellt werden und welche Konsequenzen erfolgten ggf. daraus? Inwiefern wurden dabei Kennverhältnisse zu unter Rechtsextremismusverdacht stehenden Mitarbeitenden in anderen Sicherheitsbehörden überprüft? 50. Gab es auffällige Abfragen und Abfragemuster von Daten von Betroffenen oder Personen auf den Feindeslisten in den einschlägigen polizeilichen Informationssystemen? G. Erkenntnisse und Behördenhandeln zu möglichen Bezügen der Tötungsdelikte Burak Bektas und Luke Holland sowie der versuchten Tötung von vier weiteren Personen am 5. April 2012 zur Neuköllner Anschlagsserie 51. Welche Ermittlungsschritte wurden jeweils zur Aufklärung der Tötungsdelikte sowie zur Untersuchung eines möglichen Zusammenhangs mit der Neuköllner Tatserie unternommen und welche Erkenntnisse konnten hieraus jeweils gewonnen werden? 52. Inwieweit wurden Zeug:innenaussagen, Hinweise und phänomenologische Kenntnisse zum Rechtsextremismus – insbesondere aus örtlich zuständigen Polizeidienststellen sowie den LKA-Dienststellen 51, 53, 55, 62, 64 und 65 – zu Tatbegehungen, Tatverdächtigen sowie zu einschlägig bekannten Personen, Örtlichkeiten, Veranstaltungen, möglichen Unterstützer:innen, Mitwisser:innen, Strukturen und Organisationen im Hinblick auf die Tötungsdelikte überprüft? Welche Erkenntnisse konnten aus diesen Überprüfungen jeweils gewonnen werden und in welcher Form wurden diese festgehalten? 53. Inwieweit, in welcher Form und mit welchem jeweiligen Ergebnis erfolgte eine Abstimmung bezüglich der Ermittlungen, der Erkenntniserhebung oder ein Erkenntnisaustausch zu den Taten mit Nachrichtendiensten von Ländern und Bund, Polizeibehörden anderer Länder oder des Bundes oder dem Generalbundesanwalt? 54. Inwieweit und in welcher Form erfolgte zu den Taten und Ermittlungen jeweils die Information von Behördenleitungen und befassten Senatsverwaltungen? 55. Wie ist die Aktenführung zu Ermittlungen und weiteren Erkenntnissen jeweils erfolgt und ist ein angemessener Erkenntnisaustausch zwischen allen beteiligten Dienststellen und Behörden gewährleistet worden? 56. Welche weiteren schweren Straftaten, bei denen ein Zusammenhang mit der Neuköllner Tatserie – etwa über das Tatmuster – in Frage kommt, konnten seit 2009 nicht aufgeklärt werden? H. Vernetzung rechtsextremer Strukturen innerhalb Berlins und bundesweit 57. Welche Erkenntnisse bestanden zu Verbindungen der Tatverdächtigen und ihres Neuköllner Umfelds zu organisierten rechtsextremen Strukturen und Parteien in Berlin und bundesweit und ihrer Mitwirkung (auch zwischenzeitlich nicht mehr aktiver Strukturen) sowie zu regelmäßigen Trefforten? Welche/r Mitwirkung/Einfluss bestand insbesondere in den Organisationen Freie Kräfte Neukölln, Nationaler Widerstand Berlin, NPD Neukölln? 58. Welche Erkenntnisse bestanden darüber, dass die Tatverdächtigen oder ihr Umfeld Zugang zu Waffen hatten bzw. jene besessen haben? Gab es Teilnahmen an Schusswaffen- oder paramilitärischen Trainings, Mitgliedschaften in Schützenvereinen oder Bezüge zu rechtsextremen Netzwerken bei der Bundeswehr (bspw. Nordkreuz)? 59. Welche Hinweise gab es auf Tatbeteiligte aus anderen Bezirken Berlins bzw. anderen Bundesländern (insb. Brandenburg) an der Straftatenserie bzw. inwiefern wurden solche Verbindungen untersucht? 60. Hatten die Berliner Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden Erkenntnisse zu Verbindungen zwischen den Tatverdächtigen und ihrem Umfeld und dem NSU-Helfer:innennetzwerk? Zu lfd. Nr. 26 A Untersuchungsausschuss zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung vom 4. Mai 2022 Drucksache 19/0335 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 6. April 2022 Drucksache 19/0295 zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0279 hierzu: Wahl der Mitglieder des Untersuchungsausschusses und deren Stellvertreter/-innen Wahl der/des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses und der Stellvertreterin/des Stellvertreters Es wurden gewählt: Mitglieder auf Vorschlag der Fraktion der SPD: Frau Abg. Sevim Aydin Herr Abg. Florian Dörstelmann Herr Abg. Orkan Özdemir auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Herr Abg. Vasili Franco Herr Abg. André Schulze auf Vorschlag der Fraktion der CDU: Herr Abg. Scott Körber Herr Abg. Stephan Standfuß auf Vorschlag der Fraktion Die Linke: Frau Abg. Anne Helm Herr Abg. Niklas Schrader auf Vorschlag der Fraktion der FDP: Herr Abg. Stefan Förster stellvertretende Mitglieder Frau Abg. Sebahat Atli Frau Abg. Derya Çağlar Herr Abg. Dr. Matthias Kollatz Frau Abg. Dr. Bahar Haghanipour Frau Abg. Dr. Susanna Kahlefeld Herr Abg. Alexander Herrmann Herr Abg. Dr. Robbin Juhnke Frau Abg. Elif Eralp Herr Abg. Ferat Koçak Herr Abg. Holger Krestel
